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Versicherungen bei knapper Kasse anpassen

Die Folgen der Energiekrise bringen viele Menschen in finanzielle Bedrängnis. Doch wo lässt sich Geld einsparen? Eine Möglichkeit sind Lebens-, Renten-, oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir verraten Ihnen, welche Anpassungen Sie an Ihrem Vertrag vornehmen können und wie sich diese auswirken.

Sparschwein in Händen haltend

Das Wichtigste in Kürze

  1. Beiträge können ausgesetzt oder angepasst werden.
  2. Die Kündigung eines Vertrages sollte immer gut überdacht sein.
  3. Suchen Sie mit Ihrem Versicherer gemeinsam nach Lösungen.
Stand: 03.01.2023

Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Verträge zur Absicherung einer Berufsunfähigkeit sollen im Alter für ein auskömmliches Einkommen sorgen oder existenzbedrohende Ereignisse finanziell absichern. Entsprechend sorgsam sollten Sie alle Optionen abwägen, wenn Sie diese Verträge anpassen oder sogar beenden wollen. Wir haben Ihnen eine Übersicht aller Möglichkeiten zusammengestellt:

Beiträge senken

Die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge können Sie senken. Damit verringert sich zwar die Versicherungssumme beziehungsweise Ihre spätere Rente, aber im Gegenzug sinkt auch ihre monatliche Belastung.

Beiträge stunden

Viele Versicherer akzeptieren es, dass Kunden ihre Beiträge bei vollem Versicherungsschutz für einen gewissen Zeitraum stunden. Aufgeschoben heißt aber nicht aufgehoben. Die ausstehenden Beiträge müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen. Einige Anbieter erlauben sogar eine zinslose Stundung. Die Stundung Ihrer Beiträge sollten Sie aber nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie sicher sind, dass es bei Ihnen in ein paar Monaten finanziell wieder bergauf geht. Prüfen Sie in Absprache mit Ihrem Versicherer, ob eine Ratenzahlung sinnvoll sein kann.

Gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Stundung von Beiträgen eine interessante Option, da der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Beitragsfrei stellen

Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die Versicherung unangetastet, Sie zahlen nur keine Beiträge mehr ein. Problem: Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird dann auf eine beitragsfreie Rente herabgesetzt. Diese ist aber, je nachdem wie viel Sie in den Vertrag schon eingezahlt haben, deutlich geringer als die versicherte Rente. Bei gerade erst abgeschlossenen Verträgen ist eine Beitragsfreistellung meistens nicht möglich. Bei kapitalbildenden Versicherungen müssen Sie häufig erst einen bestimmten Rückkaufswert erreichen, damit Sie Ihren Vertrag überhaupt beitragsfrei stellen können.

Großer Nachteil einer Beitragsfreistellung: Einen Vertrag der beitragsfrei gestellt ist, können Sie auf eigenen Wunsch nicht weiterführen. Der Versicherer muss einer Fortführung zustimmen. Dies ermöglichen die meisten Versicherer nur innerhalb einer bestimmten Frist. Weiterer Nachteil: Gute Vertragskonditionen können verloren gehen. Als Alternative bieten manche Anbieter an, den Vertrag ruhen zu lassen und später wieder aufzunehmen.

Bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen, deren Schutz und dessen Beiträge vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängen, verlangen die Versicherer nach einer Beitragsfreistellung in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Hat sich Ihr Gesundheitszustand im Vergleich zum Vertragsabschluss verschlechtert, bietet Ihnen die Versicherung weniger Schutz oder kann unter Umständen gar nicht mehr fortgeführt werden. Aus diesem Grund sollten Sie eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen nur in wirklichen Notfällen in Betracht ziehen.

Unser Rat

Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihre Verträge und besprechen mit Ihnen allen oben skizzierten Optionen. Auch bei allen weiteren Fragen rund um die Themen Altersvorsorge und Geldanlage beraten wir Sie gerne – kompetent und unabhängig.

Das Policendarlehen

Wenn Sie nicht nur Geld einsparen sondern darüber hinaus auch liquide Mittel benötigen, kann das sogenannte Policendarlehen eine Option sein. Hier zahlt der Versicherer einen Teil der angesparten Versicherungsleistung vorab an Sie aus. Entweder zahlen Sie das Darlehen irgendwann wieder in den Vertrag zurück oder es wird später mit der Versicherungsleistung verrechnet. Allerdings müssen Sie in der Regel Zinsen auf das gewährte Darlehen zahlen.

Weitere Optionen

Viele Versicherer bieten Kunden bei finanziellen Engpässen noch weitere Möglichkeiten an: beispielsweise eine Änderungen der Beitragszahlung (monatlich, quartalsweise oder jährlich), Änderung der Vertragslaufzeit, eine Aussetzung dynamischer Beitragserhöhungen oder eine Verschiebung des Leistungsbeginns. Zurzeit bieten einige Versicherer noch weitere Optionen an, die vertraglich nicht vorgesehen sind. Unsere Kollegen von Finanztest haben eine Liste der Kulanzregelungen zusammengestellt. Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Versicherer dabei ist und was er anbietet.

Kündigung der Altersvorsorge

Wenn Sie dringend Geld benötigen und darüber hinaus eh unzufrieden mit Ihrem Altersvorsorgevertrag sind, ist auch eine Kündigung denkbar. Diesen Schritt sollten Sie aber nicht unüberlegt gehen. Nach einer Kündigung erhalten Sie lediglich den sogenannten Rückkaufswert, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Da ein großer Teil der Kosten in den ersten Vertragsjahren von Ihren Beiträgen abgezogen wird, ist das Vertragsguthaben über eine lange Zeit geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Mit einer Kündigung machen Sie also Verlust. Dennoch kann eine Kündigung natürlich sinnvoll sein. Wenn es auf der anderen Seite aber nur noch wenige Jahre bis zum Ablauf des Vertrages sind, empfehlen wir, Ihren Vertrag durchzuhalten. So profitieren Sie noch von einem eventuellen Schlussüberschuss.

Riester-und Rürup-Renten-Vertrage

Riester- und Rürup-Renten-Verträge sind staatlich gefördert. Bei Riester-Verträgen erhalten Sie die volle staatliche Zulage oder Steuerförderung nur, wenn Sie genug einzahlen. Wer einen Riester-Vertrag kündigt, muss die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen. Ein Rürup-Vertrag lässt sich gar nicht kündigen.

Aufgrund der steuerlichen Förderungen sind Beitragsstundungen bei Riester- und Rürup-Verträgen mitunter schwierig. Eine Steuererstattung erhalten Sie nur für die Zeit, in der Sie Beiträge gezahlt haben.

Bücher und Broschüren