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Dankeschön-Abo im Online-Shop

Wer Kleidung, Kosmetik oder Spielzeug in Online-Shops kauft, wird am Ende des Bestellprozesses oft mit einem Dankeschön „belohnt“. Vor allem Verlagshäuser nutzen die Shopping-Websites, um ihre Zeitungen oder Zeitschriften mittels Vertriebskooperationen an neue Leserinnen und Leser zu bringen. Doch die Sache hat einen Haken!

Junge Frau mit Laptop

Das Wichtigste in Kürze

  1. Über Kooperationsfirmen bieten Betreiber von Online-Shops ihren Kunden Gutscheine und Vorteilsangebote für verschiedene Produkte an. Vor allem Zeitungen und Zeitschriften sind oft zu sehen.
  2. Doch hinter Gratis-Angeboten können sich auch langfristige Abonnements verbergen. Wer das vermeintliche Dankeschön anfordert, sollte sich die Bedingungen genau anschauen.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht gegen Firmen vor, die mögliche Kosten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verschleiern. Nur wenn auf dem Bestellbutton „Zahlungspflichtig bestellen“ steht, kommt ein gültiger Vertrag für ein kostenpflichtiges Abo zustande.
Stand: 08.05.2023

Wer in Online-Shops einkauft, erhält am Ende des Bestellprozesses oftmals die Möglichkeit, sich als Dankeschön Gratis-Ausgaben einer Zeitschrift auszusuchen. Doch Achtung, das Anfordern eines Magazins führt in vielen Fällen zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Meist sind nur die ersten Ausgaben der Illustrierten unentgeltlich, was jedoch nicht immer deutlich zu erkennen ist. Wir gehen rechtlich gegen Vertriebsfirmen vor, die mögliche Abo-Kosten verschleiern.  

„Welches Dankeschön möchtest Du für Deinen Einkauf?“ 

Lektüre für lau

Schaut man sich die Zeitschriftenangebote nach dem Online-Shopping auf die Schnelle an, wird bei vielen Anbietern nicht klar, dass das Dankeschön am Ende etwas kosten wird. Von „Dein Dankeschön mit nur einem Klick“ ist da die Rede. „GRATIS“ prangt in großen Lettern über dem abgebildeten Titelcovern. Geworben wird auch mit „keine zusätzlichen Versandkosten“. Das klingt alles ziemlich verlockend, und auf den Bestellbuttons steht lediglich „Jetzt gratis anfordern“ oder „Jetzt anfordern“. Wir meinen: So geht es nicht!

»Anfordern« ist nicht »Zahlungspflichtig bestellen«

Nur wenn der Bestellbutton den Schriftzug „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere eindeutige Formulierung trägt, kommt ein gültiger Vertrag für ein kostenpflichtiges Abo zustande. Ist das nicht der Fall, kommt kein Vertrag zustand und es besteht keine Zahlungspflicht. Sollten Sie auf diesem Wege zu einem unliebsamen Zeitschriften-Abo gekommen sein, müssen Sie die Rechnung dafür nicht begleichen.

Weisen Sie das Unternehmen, das Geld für ein Abonnement von Ihnen verlangt, auf den fehlenden Vertragsschluss hin und erklären Sie hilfsweise den Widerruf. Flattern trotzdem weiter Rechnungen für die vermeintliche Gratis-Zeitschrift ins Haus, helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter. 

Danke für Ihren Hinweis!

Wir gehen gegen Vertriebsfirmen vor, die nicht klar und deutlich genug auf die Kosten für Dankeschön-Zeitschriften hinweisen – ja sogar versuchen, diese zu verbergen. Die Vertriebsfirmen Exclusiv Marketing GmbH und Sovendus GmbH mussten nach unseren Abmahnungen die Schaltfläche, über die eine Bestellung ausgelöst wird, bereits überarbeiten.

Über unser Missstand-melden-Formular können Sie uns gerne über schwarze Schafe informieren. Screenshots, die den Bestellprozess für die Zeitschriften dokumentieren, helfen uns, den Firmen das Handwerk zu legen.

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