Nicht bestellte Ware erhalten: Was mache ich bloß mit dem Zeug?
Muss man unbestellte Ware zurücksenden oder bezahlen? Oder kann sie einfach benutzt oder sogar entsorgt werden? Wir sagen's Ihnen. Zurücksenden müssen Sie die Pakete jedenfalls nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer wieder erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Päckchen oder Pakete mit Warensendungen, die sie nicht bestellt haben.
- Eine Pflicht zur Bezahlung oder Rücksendung der Ware besteht grundsätzlich nicht. Betroffene können die Produkte einfach nutzen oder entsorgen.
- Bei Rückversand ohne Porto sind im schlimmsten Fall Kosten von bis zu 50 Euro zu tragen.
Obwohl keine Bestellung vorliegt, verschicken Unternehmen immer wieder Unterwäsche, Bücher, Münzen oder Ginkgo-Präparate an Verbraucher oder Verbraucherinnen. Die Rechtslage ist in diesen Fällen eindeutig: Erhalten Sie unbestellte Ware, so müssen Sie diese gemäß § 241a BGB nicht bezahlen. Mehr noch: Sie dürfen die Ware in den Müll werfen oder – wenn Sie Ihnen gefällt – nutzen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung haben Sie nicht.
Zu beachten: Etwas anderes gilt nur, wenn das Päckchen nicht für Sie bestimmt war bzw. ein Irrtum des Unternehmens vorlag und Sie den erkennen konnten.
Ware nicht unfrei zurückschicken
Da viele Leute Sachen, die sie nicht bezahlt haben, nicht nutzen, aber auch nicht einfach entsorgen möchten, werden zahlreiche Päckchen unfrei – also ohne Porto – an den Absender zurückgeschickt. Doch dieses Vorgehen kann teuer werden. Verweigert das Unternehmen die Annahme, geht das Päckchen an Sie zurück. Verweigern auch Sie die Annahme, wird das Paket bei der Post eingelagert. Die Kosten für die Beförderungen sowie die Einlagerung von rund 50 Euro stellt die Post – zu Recht – dann Ihnen in Rechnung. Warum? Mit der „unfreien Paketaufgabe“ wurden Sie Vertragspartner der Post.
Wenn Sie unbestellte Pakete wieder loswerden wollen, können Sie das Unternehmen zur Abholung auffordern. Nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Musterbrief.
Unser Rat
Senden sie unbestellte Ware grundsätzlich nicht unfrei, also ohne Porto zurück. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf Kosten von bis zu 50 Euro sitzen. Entgegen anders lautender Hinweiszettel im unbestellten Paket sind Sie nicht verpflichtet zu handeln. Entsorgen Sie die Ware oder nutzen Sie sie einfach.