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Widerrufsbutton: Verträge online einfacher widerrufen

Viele Verträge sind mit wenigen Klicks abgeschlossen. Wer sie widerrufen möchte, musste bislang oft nach Formularen suchen oder umständlich Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen. Ab dem 19. Juni 2026 gilt deshalb eine neue Regel: Anbieter müssen für online geschlossene Verträge eine gut sichtbare Widerrufsfunktion vorhalten.

Frau mit Laptop in Hängematte

Das Wichtigste in Kürze

  1. Einfacher Widerruf: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen auf ihren Internetseiten eine Widerrufsfunktion für online abgeschlossene Verträge bereitstellen.
  2. Gut sichtbar und leicht zugänglich: Der Widerruf muss dann über eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion, zum Beispiel einen Button, erfolgen.
  3. Längeres Widerrufsrecht möglich: Informiert ein Anbieter im Rahmen der Widerrufsbelehrung nicht über die neue Möglichkeit des Widerrufs, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann dann noch bis zu ein Jahr und 14 Tage später möglich sein.
Stand: 12.06.2026

Viele Verträge lassen sich heute mit wenigen Klicks online abschließen.  Wollen Verbraucherinnen einen Vertrag widerrufen, ist dies hingegen oftmals mit Mühen und Kosten verbunden.

Das wird sich ab dem 19. Juni 2026 ändern. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen den sogenannten Widerrufbutton oder eine ähnliche Widerrufsfunktion anbieten, wenn der Vertragsschluss über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kam.

So sollen Sie einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie Sie ihn abgeschlossen haben. 

Für welche Verträge muss es einen Widerrufsbutton geben? 

Der Widerrufsbutton ist vorgeschrieben, wenn ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wurde. Dazu gehören beispielsweise

  • ein Online-Shop,
  • ein Online-Formular (auf einer Website),
  • eine Buchungsseite oder
  • eine Apps. 

Auch Händler, die ihre Produkte über Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon anbieten, müssen sich an die neuen Regeln halten und eine entsprechende Widerrufsfunktion anbieten.

Gut zu wissen

Die neue Funktion ändert nichts an den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Ein Widerruf ist grundsätzlich weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss beziehungsweise ab Erhalt der Ware.

Wo finde ich den Widerrufsbutton?

Die Widerrufsfunktion muss auf der Webseite leicht zu finden und klar erkennbar gestaltet sein, etwa durch ausreichende Kontraste oder eine farbliche Hervorhebung. Unternehmen können dafür beispielsweise einen Button oder einen Link mit Bezeichnungen wie

  • „Vertrag widerrufen“ oder
  • „Widerruf erklären“

verwenden.

Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt – etwa mithilfe einer Bestellnummer oder der Angabe des Kaufdatums.

Nach Eingabe der Daten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den Widerruf bestätigen. Der Anbieter muss anschließend eine elektronische Eingangsbestätigung, z.B. per E- Mail, schicken. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs. 

Außerdem müssen Unternehmen beim Widerrufsprozess die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind. 

Wann ist ein Widerruf länger möglich?

Schließen Sie einen Vertrag über eine Website, eine App oder eine andere Online-Benutzeroberfläche ab, muss das Unternehmen in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerrufs über den Widerrufsbutton bzw. die neue Widerrufsfunktion hinweisen.

Fehlt dieser Hinweis, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In diesem Fall können Sie den Vertrag noch bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.

Unsere Tipps

  • Nutzen Sie den Widerrufsbutton, wenn Sie einen online geschlossenen Vertrag widerrufen möchten.
  • Bewahren Sie die elektronische Eingangsbestätigung auf.
  • Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung. Fehlt dort ein Hinweis auf die Widerrufsfunktion, kann das Widerrufsrecht deutlich länger bestehen.

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