MietSofort: Plötzlich 79 Euro für die Wohnungssuche?
Eine Wohnung suchen und dafür unerwartet eine Rechnung über 79 Euro erhalten? Betroffene berichten uns von Zahlungsforderungen der Online-Plattform MietSofort. Wir halten den Vertragsschluss für rechtlich problematisch und erklären, wie Sie sich gegen die Forderung wehren können.
Das Wichtigste in Kürze
- MietSofort verspricht, bei der Suche nach Zimmern, Wohnungen oder Häusern zur Miete zu unterstützen.
- Nach der Registrierung auf mietsofort.de berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von Zahlungsforderungen über einmalig 79 Euro.
- Laut Verbraucherzentrale Hamburg bestehen Zweifel daran, dass über den Bestellprozess ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt.
- Betroffene, die eine Rechnung erhalten haben, sollten diese nicht vorschnell zahlen, sondern sich wehren. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.
Wer derzeit auf Wohnungssuche ist, braucht oft Geduld und muss schnell reagieren, wenn ein interessantes Angebot auftaucht – gerade auch in Großstädten wie Hamburg. Umso ärgerlicher ist es, wenn bei der Suche plötzlich unerwartete Kosten entstehen.
Genau davon berichten Betroffene im Zusammenhang mit der Internetplattform mietsofort.de. Nach der Registrierung sollen sie 79 Euro bezahlen. Betreiber der Website ist die Subscription Cancel LTD mit Sitz im bulgarischen Varna.
Was bietet MietSofort?
Auf mietsofort.de können Wohnungssuchende nach Inseraten für Wohnungen, Häuser oder Zimmer zur Miete suchen und verschiedene Funktionen rund um ihre Bewerbung nutzen.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters handelt es sich bei MietSofort um ein kostenpflichtiges Softwareangebot, das bei der Wohnungssuche unterstützen soll. Für die Nutzung verlangt das Unternehmen einmalig 79 Euro – unabhängig davon, ob die Wohnungssuche erfolgreich ist oder nicht.
Nach Berichten von Betroffenen war während der Registrierung nicht ausreichend erkennbar, dass mit dem Freischalten des Zugangs eine kostenpflichtige Leistung verbunden ist.
Muss ich die 79 Euro zahlen?
Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Zweifel daran, dass über den Bestellprozess von MietSofort ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Die Beschriftung des Bestellbuttons entspricht nicht den strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Beschriftung des Buttons lautet „Zugang freischalten“; der Hinweis auf die Kostenpflicht in der zweiten Zeile tritt dabei deutlich in den Hintergrund. Die Angabe der Kosten findet sich lediglich klein und versteckt im Fließtext des Abschnitts, in dem den AGBs und der Datenschutzerklärung zugestimmt werden sollen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sollte jedoch unmittelbar vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags klar erkennbar sein, welchen Gesamtpreis sie zahlen müssen. Auch beim Widerrufsrecht sehen wir rechtliche Probleme.
Wenn Sie eine Rechnung über 79 Euro erhalten haben, sollten Sie deshalb nicht vorschnell zahlen. Wir empfehlen Ihnen:
- Bestreiten Sie, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
- Weisen Sie die Forderung über 79 Euro zurück.
- Widerrufen Sie einen angeblichen Vertrag vorsorglich.
- Fechten Sie einen angeblichen Vertrag hilfsweise wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung an.
- Bewahren Sie sämtliche E-Mails, Rechnungen, Mahnungen und sonstige Schreiben auf.
- Sichern Sie nach Möglichkeit Screenshots der Website und des Bestellvorgangs.
Lassen Sie sich auch von Mahnungen oder der Ankündigung eines Inkassoverfahrens nicht dazu drängen, eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderung vorschnell zu bezahlen.
Musterbrief
Sie haben auch unerwartet eine Rechnung über 79 Euro von der Online-Plattform MietSofort erhalten? Mit unserer kostenlosen Musterbrief-Vorlage können Sie sich zur Wehr setzen.