Teures Kerosin – muss ich jetzt mehr für meinen Urlaub zahlen?
Sie haben Ihren Urlaub gebucht – und plötzlich ist von steigenden Kerosinpreisen die Rede? Dann fragen Sie sich vielleicht: Muss ich jetzt mehr zahlen oder bleibt es beim vereinbarten Preis? Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird oder sich verspätet? Wir haben wichtige Informationen kompakt für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Pauschalreisen sind Preiserhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich – und dürfen maximal bis zu 8 Prozent des Reisepreises betragen. Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher und Verbraucherinnen beim Durchsetzen ihrer Rechte.
- Einzeln gebuchte Flüge können in der Regel nicht nachträglich teurer werden. Der vereinbarte Preis ist bindend.
- Wird ein Flug gestrichen, haben Reisende Anspruch auf Erstattung oder eine Ersatzbeförderung.
- Bei Problemen mit Reiseanbietern oder Fluggesellschaften helfen die Juristinnen und Juristen der Verbraucherzentrale Hamburg weiter.
Die Straße von Hormus ist eine der wichtigsten Transportrouten für Öl weltweit. Kommt es dort zu Engpässen oder politischen Spannungen, steigen die Preise für Rohöl – und damit auch für Kerosin. Fluggesellschaften wollen die steigenden Kosten dann zumindest teilweise an Reisende weitergeben. Wir erklären, ob und wann Sie Preisaufschläge akzeptieren müssen und mit welchen Problemen Reisende gegebenenfalls noch konfrontiert sein können.
Dürfen Reiseveranstalter nachträglich mehr Geld verlangen?
Ja, aber eine Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- Es gibt eine wirksame Preisanpassungsklausel im geschlossenen Vertrag. Ohne eine solche Klausel ist eine nachträgliche Erhöhung unzulässig.
- Die Erhöhung steht nachweislich im Zusammenhang mit den gestiegenen Kerosinkosten. Der Veranstalter muss die Gründe und die konkrete Berechnung der Preiserhöhung offenlegen (§ 651f BGB).
- Der Preis darf höchstens 20 Tage vor Reisebeginn erhöht werden. Danach ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen.
Wichtig: Eine Erhöhung von bis zu 8 Prozent des Reisepreises ist zulässig. Wird diese Grenze überschritten, können Sie ohne Kosten von Ihrem Vertrag zurücktreten.
Da viele Anbieter Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, ist es durchaus realistisch, dass sie bei länger anhaltend hohen Kerosinpreisen davon Gebrauch machen.
Sollten Probleme im Rahmen einer Pauschalreise auftreten, können Sie mit unseren → Pauschalreise-Check überprüfen, welche Rechte sie haben.
Können Flugtickets nachträglich teurer werden?
Nein, bei Flugtickets ist der vereinbarte Preis bindend. Eine nachträgliche Erhöhung kommt nur in Betracht, wenn eine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart wurde – was in der Praxis eher selten der Fall ist.
Außerdem greifen solche Klauseln nicht, wenn der Flug innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss stattfindet.
In den meisten Fällen müssen Sie daher keine nachträgliche Verteuerung ihres Flugtickets befürchten.
Gut zu wissen
Ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird, betrifft das Insolvenzrisiko. Flugtickets sind nicht abgesichert – anders als Pauschalreisen. Sollte eine Airline zahlungsunfähig werden, ist das bereits abgebuchte Geld in der Regel verloren. Bei Pauschalreisen besteht hingegen eine gesetzliche Absicherung, die Reisende in einem solchen Fall schützt.
Was passiert, wenn mein Flug annulliert wird?
Werden Flugverbindungen gestrichen oder ausgedünnt, wenn Kerosin knapp wird, ist die Rechtslage eindeutig. Bei einem annullierten Flug können Sie wählen, ob man Ihnen den Ticketpreis vollständig zurückerstatten oder Sie auf einen anderen Flug umbuchen soll.
Darüber hinaus können Sie bei kurzfristigen Annullierungen einen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung haben. Ob diese tatsächlich gezahlt werden muss, hängt jedoch stark vom Grund der Annullierung ab.
Welche Rechte habe ich bei verspäteten Flügen?
Kommt es zu Verspätungen, etwa weil Flugrouten angepasst werden müssen oder Treibstoff knapp ist, stellt sich ebenfalls die Frage nach möglichen Ansprüchen.
Hier gilt: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht normalerweise nur, wenn die Airline die Verspätung zu vertreten hat. Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor – etwa Engpässe bei Treibstoff infolge internationaler Krisen – kann die Airline von der Entschädigungspflicht befreit sein. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an. Holen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat ein.
Unabhängig davon haben Reisende bei längeren Verspätungen jedoch Anspruch auf Betreuungsleistungen, etwa Verpflegung oder gegebenenfalls eine Unterkunft.
Bekomme ich bei einem abgesagten Flug meine Hotelkosten erstattet?
Das hängt vom Einzelfall ab, lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten.
Hat die Airline den Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen. Dabei gilt jedoch die Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet: Es wird in der Regel nicht der komplette Hotelpreis ersetzt, sondern nur der finanzielle Nachteil, der Ihnen durch die Situation tatsächlich entsteht, zum Beispiel weil Sie einen späteren Ersatzflug nehmen.
Anders sieht es aus, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände ausfällt – etwa aufgrund von Treibstoffknappheit. In solchen Fällen besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz.
Wichtig: Fordern Sie die Fluggesellschaft zuerst immer nachweisbar zur Ersatzbeförderung auf und buchen Sie nicht einfach selbst einen neuen Flug.
Unser Angebot
Steigende Kerosinpreise führen zwar zu höheren Kosten bei den Fluggesellschaften, berechtigen aber nicht automatisch zu Preiserhöhungen bei bereits gebuchten Reisen. Entscheidend sind immer die gesetzlichen Vorgaben und die vertraglichen Vereinbarungen. Unsere Juristinnen und Juristen helfen Ihnen dabei, die eigenen Ansprüche durchzusetzen oder unnötige Kosten zu vermeiden. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren