Koffer oder Gepäck verloren – so gibt's Entschädigung
Auch in der Urlaubszeit kann es Ärger geben, zum Beispiel wenn am Gepäckband im Flughafen der Koffer auf sich warten lässt. Schlimmstenfalls taucht er gar nicht auf. Was tun, fragen sich dann viele. Unser Rat: Den Ärger nicht runterschlucken, sondern Rechte durchsetzen und Geld verlangen!
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall einer Gepäckverspätung müssen Betroffene ihre Ansprüche auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gespäcks schriftlich geltend machen.
- Belege für die Anschaffung notwendiger Ersatzkleidung, Hygieneartikel oder anderer notwendiger Ersatzgegenstände sollten Reisende immer gut aufbewahren.
- Im Rahmen einer Pauschalreise haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Gepäckverlust oder verspäteter Auslieferung einen Anspruch auf die Minderung des Reisepreises. Der Verlust oder die Verspätung des Gepäckstücks sollte umgehend dem Reiseleiter oder Reiseveranstalter gemeldet werden.
- Zügig sollten Betroffene auch handeln, wenn ihr Gepäck bei der Rückkehr aus dem Urlaub verloren geht.
Kommt Ihr Koffer oder ein anderes Gepäckstück verspätet am Urlaubsort an oder sind die Reiseutensilien ganz verloren gegangen, können Sie von der Fluggesellschaft die Kosten der notwendigen Ersatzbeschaffung bzw. bei Verlust den Wert des Kofferinhalts ersetzt verlangen.
Wer haftet, wenn ein Koffer verschwunden ist?
Bei Flügen: Die Haftungshöchstgrenze für verspätetes oder verschwundenes Gepäck liegt bei rund 1.500 Euro pro Fluggast – unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke. Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um Koffer und Taschen rechtzeitig auszuhändigen.
Bei Pauschalreisen: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, können Sie bei einer verspäteten Übermittlung Ihres Gepäcks oder gar dessen Verlust den Reisepreis mindern. Kann der Zweck der Reise ohne Gepäck nicht erfüllt werden, haben Sie außerdem das Recht, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen.
Was tun, wenn das Gepäck nicht am Urlaubsort ankommt?
Sollte sich Ihr Gepäck nach Ihrer Ankunft am Zielflughafen – auch nach längerer Wartezeit – nicht auf dem Rollband befinden, melden Sie Ihrer Fluggesellschaft den Verlust am sogenannten Lost-and-Found-Schalter. Fragen Sie dabei am besten gleich nach einem „Notfallkoffer“. Viele Airlines bieten ihren Gästen einen solchen an.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, melden Sie den Verlust zudem unverzüglich Ihrem Reiseleiter oder Reiseveranstalter. Nur so können Sie später Minderungsansprüche geltend machen.
Welche Kosten werden wann erstattet?
Ist Ihr Gepäck verspätet, müssen Sie sich vor Ort die notwendigsten Sachen (Zahnbürste, Unterwäsche usw.) beschaffen. Die Airline erstattet die Kosten für notwendige und angemessene Anschaffungen. Bewahren Sie daher die Belege gut auf.
Taucht Ihr Koffer innerhalb von 21 Tagen nicht wieder auf, gilt er als verloren und die Airline muss Ihnen dann Koffer und Inhalt ersetzen. Die Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaft liegt bei etwa 1.500 Euro pro Reisendem. Wichtig: Ersetzt wird nur der Wert, den die verlorene Sache zum Zeitpunkt der Reise noch hatte.
Wenn Sie Gegenstände transportieren, deren Wert die Haftungsgrenze übersteigt, empfiehlt es sich, eine Wertdeklaration gegen einen Zuschlag bei der jeweiligen Fluglinie vor der Reise abzugeben und die Haftungsgrenze zu erhöhen. Beachten Sie, dass Fluggesellschaften die Haftung für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte oftmals in ihren Beförderungsbedingungen ausschließen bzw. Ihnen ein Mitverschulen, dass Ihren Schadensersatzanspruch bis auf Null reduzieren kann, zur Last gelegt werden kann, wenn Sie wertvolle Gegenstände im aufgegebenen Gepäck transportieren. Daher gehören wertvoller Schmuck oder Elektrogeräte ins Handgepäck.
Welche Fristen sind zu beachten?
Bei Gepäckverspätungen ist eine entsprechende Schadensmeldung binnen 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich einzureichen.
Bei Beschädigungen beträgt die Frist sogar nur 7 Tage. Da es sich um sogenannte Ausschlussfristen handelt, müssen Sie diese beachten.
Am Flughafen können Sie die Anzeige auch am Schalter der Fluggesellschaft aufgeben.
Für die Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter ist es wichtig, dass Sie die Verspätung oder den Verlust unverzüglich anzeigen. Ansonsten können Sie später keine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen.
Was gilt für verlorenes Gepäck bei der Rückreise?
Gerade an Flughäfen in Deutschland haperte es zuletzt immer wieder bei der Gepäckabwicklung. Unzählige Koffer und Reisetaschen stapelten sich wegen Abfertigungsproblemen und Personalmangel. Sollten Sie Koffer oder andere Gepäckstücke nach der Rückkehr aus dem Urlaub vermissen, handeln Sie auf jeden Fall zügig.
Wenden Sie sich direkt an den Gepäckermittlungsschalter am Flughafen und füllen Sie dort den sogenannten Property Irregularity Report aus. Ist der Schalter geschlossen, lässt sich das oftmals auch über die Website der Fluggesellschaften erledigen, oder Sie schauen am nächsten Tag noch einmal persönlich vor Ort vorbei.
Zeigen Sie die Verspätung Ihres Gepäcks zudem so schnell wie möglich bei Ihrer Airline an. Bei Reisen mit mehreren Fluggesellschaften sollten Sie sicherheitshalber jedes Unternehmen informieren. Ob eine E-Mail in diesem Fall ausreicht, ist strittig, daher raten wir, die Anzeige schriftlich per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht zu übermitteln.
Finden sich Ihre Gepäckstücke wieder an, werden Ihnen diese in der Regel von den Fluggesellschaften nach Hause gebracht. Leistet die Airline diesen Service nicht und müssen Sie Koffer & Co. am Flughafen selbst abholen, so können Sie sich die Fahrtkosten erstatten lassen; dazu gehören auch Kosten fürs Parken. Taucht Ihr Reisegepäck gar nicht mehr auf, beträgt die maximale Entschädigung rund 1.500 Euro pro Fluggast.
Unsere Tipps
- Fertigen Sie eine Liste der Gegenstände an, die sich in Ihrem Koffer befinden und sammeln Sie – falls vorhanden – Kaufbelege der Gegenstände.
- Fotografieren Sie den Koffer. Das erleichtert später die Identifizierung.
- Werfen Sie einen Blick in die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, um zu erfahren, ob die Haftung für Bargeld, Schmuck oder ähnliches bei Gepäckverlust ausgeschlossen ist.
- Transportieren Sie Wertgegenstände (Schmuck, Notebook etc.), Bargeld und persönliche Dokumente immer im Handgepäck, da diese nicht so schnell verloren geht.
- Ist der Kofferinhalt wertvoller als 1.500 Euro, geben Sie eine Wertdeklaration zur Erhöhung der Haftungsgrenze ab. Achtung, für die Erhöhung der Haftungsgrenze verlangt die Fluggesellschaft einen Zuschlag.
- Reisen Sie mit mehreren Personen, verteilen Sie das Gepäck auf mehrere Koffer. Dann bleiben Mitreisende, deren Koffer sich verspäten, nicht komplett unversorgt.
- Geht die Fluggesellschaft nicht auf Ihre Forderungen ein, können Sie sich an die → Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden. Dort unterstützt man Sie in der Auseinandersetzung.