Streik am Flughafen: Ihre Rechte, wenn der Flieger nicht startet
Ob Streik des Bodenpersonals, der Sicherheitskräfte, der Fluglotsen, der Piloten und Flugbegleiter – für Reisende sind diese Ereignisse meist mit annullierten Flügen oder zumindest erheblichen Verspätungen verbunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Fällt ein Flug aus oder verspätet sich der Abflug, haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte.
- Selbst wenn die Fluggesellschaft – wie im Falle von betriebsfremden Personen auf der Startbahn oder bei Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen – kein Verschulden trifft, muss sie für die Probleme der Fluggäste gerade stehen.
- Betroffene können Ärger vermeiden, indem sie sich rechtzeitig vor Abflug informieren.
- Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale lassen sich Ansprüche bequem und kostenlos berechnen und bei der Airline geltend machen.
Ob Streik des Bodenpersonals, der Sicherheitskräfte, der Fluglotsen, der Piloten und Flugbegleiter – für Reisende bedeutet dies in der Regel nichts Gutes: Flugausfälle und erhebliche Verspätungen sind an der Tagesordnung. Aber als Fluggast sind Sie, auch wenn die Fluggesellschaft kein Verschulden trifft, nicht rechtlos.
Ihre Rechte als Fluggast bei Flugausfällen und Verspätungen
- Anspruch auf anderweitige Beförderung bei Flugannullierung: Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung. Die Airline muss Ihnen entweder einen anderen Flug oder eine Beförderung per Bus oder Bahn anbieten, um Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel zu bringen. → Flug annulliert – das sind Ihre Rechte
- Erstattung des Ticketpreises bei langer Verspätung: Verzögert sich Ihr Abflug um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen. Dieses Recht steht Ihnen auch dann zu, wenn die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung verantwortlich ist. → Flug verspätet – das sind Ihre Rechte
- Betreuungsleistungen bei längeren Wartezeiten: Abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz ist die Airline verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Getränke bereitzustellen. Bei einer Übernachtung muss auch eine Unterkunft mit Transfer organisiert und bezahlt werden. → Flug verspätet – das sind Ihre Rechte
- Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen: Wenn Ihr Flug Bestandteil einer Pauschalreise war, können Sie den Reisepreis unter Umständen mindern, falls die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden. ⇒ Jetzt den Pauschalreise-Check machen
Unser Rat
Sollte Ihr Flug ausfallen, fragen Sie die Airline nach einer Umbuchung oder anderen Beförderungsmöglichkeiten. Kaufen Sie nicht vorschnell eigenständig ein Bahn- oder Busticket, da die Airline die Kosten möglicherweise nicht erstattet.
Auch bei Ungewissheit über Ihren Flugstatus empfiehlt es sich, rechtzeitig am Flughafen zu sein. Es kann vorkommen, dass das Flugzeug schneller als erwartet starten kann oder ein kurzfristiger Ersatzflug angeboten wird.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte bei Verspätungen und Flugausfällen. Mit der ⇒ Flugärger-App der Verbraucherzentrale können Sie unkompliziert und kostengünstig Ihre Rechte durchsetzen. Die App erstellt automatisch eine personalisierte E-Mail mit den möglichen Forderungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die Sie direkt an die Fluggesellschaft senden können.