Starkregen und Überschwemmungen – was ist mit meinem Urlaub?
Nicht nur Waldbrände, Hitze und Dürre können das Reisen schwierig machen, auch mit extremen Regenfällen sollte man rechnen. Wir erläutern, welche Rechte Urlauberinnen und Urlauber haben und ob sich eine Reise dann stornieren lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gebuchte Pauschalreisen können bei Naturkatastrophen wie Starkregen und Hochwasser am Urlaubsort zum Zeitpunkt der Reise kostenfrei storniert werden. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen sind Stornierungen komplizierter.
- Im Fall von Naturereignissen wie Überschwemmungen helfen Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht weiter.
- Urlauberinnen und Urlauber, die bereits vor Ort in einem Überschwemmungsgebiet sind, können von ihrem Reisevertrag unter Umständen zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises vom Anbieter einfordern.
- Muss eine Pauschalreise storniert werden, gibt der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen eine rechtliche Ersteinschätzung.
Hin und wieder werden auch beliebte Reiseländer von schlimmen Unwettern heimgesucht. Überschwemmungen, Erdrutsche, eingestürzte Brücken und gebrochene Dämme sind die Folge. Dann sind manche Orte sogar von der Außenwelt abgeschnitten. Angesichts einer solchen Situation am Urlaubsziel fragen sich Reisende, ob sie ihren geplanten Urlaub antreten müssen und wie sie im Falle von Schäden vor Ort abgesichert sind. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?
Ja, Sie können Ihre (Pauschal)Reise dann kostenfrei stornieren, wenn der Starkregen oder die Überschwemmungen als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind und Ihre Reise durch diese erheblich beeinträchtigt wird. Bei der Einschätzung geht es um eine objektive Sichtweise; persönliche Ängste oder Befürchtungen zählen nicht. Im Regelfall werden Sie diese Einschätzung erst kurz vor Urlaubsbeginn treffen können.
Wichtig: Lassen Sie sich beraten und stornieren Sie Reisen nicht voreilig, da dies hohe Kosten verursachen kann. Nehmen Sie bei einer anstehenden Reise in die betroffenen Gebiete Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf. ⇒ Jetzt den Pauschalreise-Check machen
Gut zu wissen
Ein angekündigtes starkes Gewitter mit Sturm und Regen ist kein außergewöhnlicher Umstand, da man mit (auch heftigen) Unwettern grundsätzlich immer rechnen muss. Wenn es aber nach Dauerregen zu Überschwemmungen am Urlaubsort kommt und beispielsweise die Anfahrt oder Durchführung einer Reise erheblich beeinträchtigt wird, lässt sich ein Pauschalurlaub kostenlos stornieren.
Haben Sie Flug und Unterkunft unabhängig voneinander und nicht als Pauschalreise gebucht, ist die Situation komplizierter und es kann schwieriger sein, eine Rückerstattung zu erhalten.
Bei nicht stornierbaren Flugtickets erhalten Sie in der Regel lediglich Steuern und Gebühren zurück. Eine Erstattung des vollen Ticketpreises erfolgt nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert.
Bei gebuchten Unterkünften müssen Sie in der Regel den Mietpreis zahlen, auch wenn Sie aufgrund der Naturereignisse nicht anreisen können. Sie dürfen jedoch den Mietpreis kürzen, wenn eine anderweitige Vermietung Ihrer Ferienunterkunft möglich war und Kosten eingespart wurden. Wenn Ihnen Ihr Urlaubsdomizil aufgrund der Überschwemmungen allerdings gar nicht zur Verfügung gestellt werden kann, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Rückerstattung. Die rechtlichen Regelungen können jedoch variieren – abhängig davon, wo die Unterkunft liegt und wer der Vermieter oder die Vermieterin ist.
Was sollte ich tun, wenn ich schon am Urlaubsort bin?
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft von den Naturereignissen erheblich betroffen ist, beispielsweise durch überflutete Räumlichkeiten oder Erdrutsche in unmittelbarer Nähe Ihrer Hotelanlage oder Ferienunterkunft, haben Sie das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Der Reiseveranstalter ist dann verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, ohne Ihnen Mehrkosten zu berechnen. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen erstattet werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sofort Kontakt mit dem Reiseanbieter aufnehmen.
Sollten die Naturereignisse Ihren Aufenthalt nicht erheblich beeinträchtigen, aber dennoch Komforteinschränkungen mit sich bringen, können Sie eine Minderung des Reisepreises in Betracht ziehen. Die durch das Hochwasser oder die Überschwemmungen verursachten Mängel sollten Sie unverzüglich dem Reiseveranstalter vor Ort melden. Warten Sie damit keinesfalls bis zu Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub!
Haben Sie nur eine Unterkunft am Urlaubsort gebucht und wird die Evakuierung des Gebiets wegen Hochwasser angeordnet, so müsste der Vermieter Ihnen nach deutschem Recht die Kosten für die ausgefallen Urlaubstage erstatten. Allerdings gilt bei Ferienwohnungen und Häusern im Ausland nur dann deutsches Recht, wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter in Deutschland leben. Ansonsten ist das Recht des Landes anwendbar, in dem die Immobilie liegt.
Zahlt die Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung?
Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen greifen normalerweise bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Arbeitslosigkeit oder anderen persönlichen Notfällen. Wenn Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen jedoch Ihre Reisepläne beeinträchtigen, sind diese Versicherungen oft nicht nützlich. Es lohnt sich dennoch, die Versicherungsbedingungen im Detail zu überprüfen, besonders bei Individualreisen.
Wer zahlt, wenn mein Gepäck durch Hochwasser und Überschwemmungen zerstört wird?
Wenn persönliche Gegenstände in Ihrer Unterkunft durch Hochwasser oder Überschwemmungen zerstört werden, kann unter Umständen Ihre Hausratsversicherung einspringen. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen im Voraus zu überprüfen.
Wer haftet, wenn der Wohnwagen oder der Campingbus durch die Wassermengen zerstört werden?
Wenn Ihr eigener Wohnwagen oder Campingbus durch die Naturereignisse zerstört wird, kann die Teilkasko Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen. Bei gemieteten Fahrzeugen haften Sie in der Regel nur bei eigenem Verschulden. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie trotz ausdrücklicher Aufforderung der örtlichen Behörden das vom Hochwasser gefährdete Urlaubsgebiet nicht verlassen haben.
Unser Rat
Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen können einen schönen Urlaub zunichtemachen. Bei Pauschalreisen haben Sie in vielen Fällen das Recht zur kostenfreien Stornierung. Bei individuell gebuchten Reisen hingegen ist die Lage oft komplizierter. Wichtig ist, rechtzeitig Kontakt zu den Reiseanbietern aufzunehmen, mögliche Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden und gegebenenfalls Versicherungsansprüche geltend zu machen.