Urlaub buchen: online kein Widerrufsrecht!
Blaues Meer, hohe Berge, faszinierende Städte – schnell entschlossen wird der Urlaub gern mit ein paar Klicks übers Internet gebucht. Bei uns lesen Sie, worauf Sie bei Online-Buchungen achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine Reise übers Internet bucht, hat kein Widerrufsrecht.
- Vor der Online-Buchung eines Urlaubs sollten Reisewillige die Angebote verschiedener Anbieter prüfen.
- Bei Pauschalreisen gilt: Niemals den vollen Reisepreis oder Teilzahlungen vor dem Aushändigen eines Sicherungsscheins leisten.
- Wurde ein Urlaub als Pauschalreise online gebucht, können Ratsuchende bei Problemen den Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen nutzen, um eine rechtliche Ersteinschätzung zu erhalten.
Viele Menschen tüten ihren Urlaub gern mit ein paar Klicks übers Internet ein. Doch bei Reisebuchungen im Netz sollten Sie sehr genau hinschauen, denn hier steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Es gilt: Gebucht ist gebucht!
In Ruhe auswählen
Die Stornierung einer gebuchten Reise ist immer mit Kosten verbunden. Wir empfehlen, erst das passende Angebot in Ruhe auszuwählen und genau zu prüfen, ob Preis, Leistung und Zeitraum stimmen. Genannt werden sollten die „wesentlichen Merkmale“ der Reise. Dazu gehören das Reiseziel, die Unterbringung und Verpflegung, der Preis, das Transportmittel sowie mögliche Pass- und Visumspflichten oder Impfbestimmungen. Mit einem Ausdruck der Informationen haben Sie alle Fakten schwarz auf weiß bei Bedarf zur Hand.
Aufpassen beim Reisepreis
Beim Reisepreis tricksen einige Anbieter gern. Sie sollten stets kritisch hinterfragen, ob es sich beim beworbenen Lockangebot wirklich um den Endpreis inklusive aller von Ihnen gewünschten Leistungen, wie zum Beispiel einen Transfer, Halbpension oder Abflugort, handelt. Vergleichen Sie die Angebote unterschiedlicher Veranstalter.
Ist der Urlaub gebucht, so gilt bei Pauschalreisen: Niemals den vollen Reisepreis oder Teilzahlungen vor der Aushändigung eines sogenannten Sicherungsscheins leisten, denn nur mit diesem Schein sind Reisende vor dem Konkurs eines Veranstalters geschützt. Reisevermittler bzw. -veranstalter dürfen Zahlungen nur fordern, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Lassen Sie sich also nicht zur Zahlung drängen, solange Sie keinen Sicherungsschein haben.
Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Touristikunternehmens lohnt sich. Hier erfahren Sie beispielsweise, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die Reise absagen oder ob eine Umbuchung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Auf die Daten kommt es an
Nicht immer hält eine Reise, was der Veranstalter verspricht. Um zu wissen, wer Ihr Vertragspartner wird, sollten Sie bereits vor der Buchung einen Blick ins Impressum werfen. Sind dort der Name des Veranstalters, die Rechtsform des Unternehmens, der Name eines Vertretungsberechtigten, die vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer genannt? Bedenken Sie auch, dass sich Minderungs- oder Schadensersatzansprüche oftmals weitaus schwieriger einfordern lassen, wenn das Reiseunternehmen im Ausland sitzt.
Nur verschlüsselt übertragen
Eine verschlüsselte Übertragung der Buchungsdaten mit allen persönlichen Angaben wiederum sollte die Grundlage einer jeden Reservierung im Internet sein – gut zu erkennen am Symbol auf dem Rahmen des Browsers. Ist das Schloss geschlossen, wird die Seite geschützt übertragen, ist es offen, können theoretisch alle mitlesen.
Unser Angebot
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