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Girokonto: So einfach geht der Kontowechsel

Was tun, fragen sich viele, wenn die Bank schon wieder die Kontogebühren anhebt. Einfach wechseln, sagen wir. Das Wechseln des Bankkontos ist viel einfacher als noch vor ein paar Jahren. Wir erklären Ihnen, wie der Kontowechsel funktioniert und warum er sich lohnt.

Mann auf dem Sofa liest Brief und telefoniert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen Entgelte für die Kontoführung oder bestimmte Dienstleistungen.
  2. Der Wechsel des Girokontos kann Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Geld zu sparen.
  3. Wer den Anbieter seines Kontos wechseln möchte, muss Hilfe bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen bekommen.
Stand: 04.03.2024

Ähnlich wie bei Gas- oder Stromtarifen ist der Wechsel des Bankkontos für Verbraucherinnen und Verbraucher viel einfacher als noch vor einigen Jahren. Kontoinhaber können ihr neues Kreditinstitut einfach damit beauftragen, den Wechsel des Girokontos mit dem alten Kreditinstitut umzusetzen. Eine einmalig erklärte Ermächtigung verpflichtet beide – neue und alte Bank – zur Kooperation. Das Ganze nennt sich Kontowechselhilfe.

Wie funktioniert der Kontowechsel?

Wollen Sie Ihr Konto wechseln, muss Ihre alte Bank alle Informationen, die für die Fortsetzung des Zahlungsverkehrs notwendig sind, an Sie und Ihre neue Bank übermitteln. Hierfür muss sich Ihr neues Kreditinstitut innerhalb von zwei Geschäftstagen an Ihre alte Bank wenden, um die benötigten Daten einzuholen. Ihre alte Bank hat für die Aufstellung der Daten laut Gesetz fünf Geschäftstage Zeit.

Sie können entscheiden, welche Leistungen die Kontowechselhilfe umfassen soll und beispielsweise verfügen, das einzelne Daueraufträge nicht mehr ausgeführt werden. Ab einem bestimmten Datum, das Sie ebenfalls festlegen, darf Ihre alte Bank keine Lastschriften und eingehenden Überweisungen mehr einlösen und auch keine Daueraufträge mehr ausführen. An diesem Tag wird Ihr altes Konto aufgelöst und das Guthaben an Ihre neue Bank übertragen.

Doch das ist nicht alles, es kommt noch besser. Zur Hilfe beim Kontowechsel gehört darüber hinaus, dass alle Ihre Daueraufträge und Lastschriftmandate übertragen werden. Außerdem werden alle Zahler und Zahlungsempfänger Ihres bisherigen Kontos über Ihre neue Bankverbindung informiert. Grundlage hierfür sind die Kontobewegungen der letzten 13 Monate.

Wichtig: All dies gilt ausschließlich für einen Kontowechsel innerhalb Deutschlands.

Was kostet der Kontowechsel?

Kosten für die Kontowechselhilfe darf Ihr Kreditinstitut nur erheben, wenn das vorher so mit Ihnen vereinbart wurde. Bestimmte Leistungen müssen aber auf jeden Fall entgeltfrei bleiben, wie zum Beispiel die Übermittelung der Daten und Daueraufträge an Ihre neue Bank.

Gut zu wissen

Wenn Sie sich über bestimmte Entgelte oder die Erhöhung von Gebühren sehr ärgern, steht es Ihnen jederzeit frei, die Bank zu wechseln. Die Stiftung Warentest nimmt fortwährend den Markt der Giro­konten unter die Lupe und veröffentlicht die Ergebnisse.

Warum sollte ich das Konto wechseln?

Uns erreichen jeden Tag zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich darüber ärgern, dass Banken zunehmend Geld für ihre Leistungen verlangen. Hier ein paar Euro für die Kontoführung, dort ein paar Euro für die Girocard – hier ein paar Euro für den Kontoauszug, dort ein paar Euro für das Lastschriftmandat. Immer mehr Menschen fühlen sich angesichts steigender Bankentgelte über den Tisch gezogen. Dabei ist die Niedrigzinsphase doch vorüber, die immer wieder als Grund für die zusätzlichen Gebühren herhalten musste. Warum dann nicht zu einem Anbieter wechseln, bei dem das Giro­konto noch kostenlos ist, wenn regelmäßig Geld darauf eingeht.

Unser Rat

Überlegen Sie vor dem Kontowechsel, welche Ansprüche Sie an Ihr Konto haben (z.B. Online-Banking, großes Geldautomatennetz, kostenlose inklusive Girocard oder Kreditkarte, zusätzliche Rabattaktionen, viele Filialen, ökologische Ausrichtung) und suchen Sie sich dann das für Sie am besten geeignete und günstigste Konto.

Mehr über den Kontowechsel

Seit dem 18. Juni 2016 gilt das sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG), dass Verbraucherinnen und Verbrauchern neben dem vereinfachten Kontowechsel ein verbindliches Recht auf ein Basiskonto zugesteht. 

Darüber hinaus müssen Banken und Sparkasse Neukunden und -kundinnen vor Vertragsschluss genaue Informationen zu ihren Entgelten bereitstellen. Da immer mehr Banken dazu übergehen, kostenlose Kontomodelle abzuschaffen und diverse Leistungen mit Entgelten zu belegen, soll diese Maßnahme zu einer besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Kontomodelle untereinander führen. Seit dem 31. Oktober 2018 müssen Kreditinstitute einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Konto kostet. Dies bietet eine gute Gelegenheit, die Preise zu vergleichen.

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