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Geschlossene Fonds: Anleger erleiden Schiffbruch

Immer mehr Verbraucher sind besorgt über die Sicherheit ihrer Anlagen in geschlossenen Fonds – zu Recht! Ein böses Erwachen gibt es, wenn die Fondsgesellschaft Nachschüsse verlangt. Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie prüfen, ob eine Falschberatung vorliegt!

Hochhaus mit Glasfassade
Stand: 18.12.2017

Ob Beteiligungen an Immobilien, an Containerschiffen, an Lebensversicherungen oder Unternehmen des sogenannten Private Equity – die Palette der Angebote für geschlossene Fonds ist enorm. Groß ist leider auch das Risiko, das die Anleger mit einer solchen Beteiligung eingehen. Vielen ist nicht klar, dass ein geschlossener Fonds eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Risiken ist.

Risiken geschlossener Fonds sind...

  1. eine lange Laufzeit von bis zu 20 Jahren

  2. keine vorzeitige Verfügbarkeit des Geldes

  3. das Risiko von reduzierten bis hin zu gar keinen Ausschüttungen

  4. das Risiko, sein ganzes Geld zu verlieren (Totalverlust)

  5. das Risiko, Nachzahlungen leisten zu müssen

In vielen Fällen kommt eine Anlage in einen geschlossenen Fonds aufgrund einer unzureichenden Beratung und Aufklärung durch Bankberater oder freie Anlagevermittler zustande. Bei den „Beratungen“ stehen regelmäßig die zu erwartenden Erträge und Steuerersparnisse im Vordergrund, auf Risiken wird nicht oder nur unvollständig hingewiesen. Oft werden die tatsächlich hoch spekulativen Fondsbeteiligungen als „sichere Anlage“ verkauft. Unerfahrene und gutgläubige Kunden schließen die Verträge in der Meinung, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, ohne zu ahnen, dass sie im schlimmsten Fall alles verlieren können.

Fonds fordern mehr Geld

Zurzeit werden viele Anleger durch Anschreiben ihrer Fondsgesellschaften aufgeschreckt, dass der Fonds neuen Kapitalbedarf hat. Die Anleger werden unter Hinweis auf die drohenden Konsequenzen einer Liquiditätsklemme dazu aufgefordert, Gelder nachzuschießen, andernfalls könnte die Insolvenz drohen. Teilweise werden auch Forderungen auf „Rückzahlung“ von erhaltenen Ausschüttungen gestellt, dies oftmals unter Hinweis auf eine angebliche Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag.

Wenn die Anleger die Fondsbeteiligung aufkündigen möchten, etwa weil sie das Geld benötigen oder weil ihnen wegen der offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft die Anlage zu riskant wird, droht ein böses Erwachen. Denn vielen ist nicht klar, dass sie sich über viele Jahre gebunden haben und ein vorzeitiger Ausstieg aus der Beteiligung nicht möglich ist.

Unser Rat

Wir empfehlen, der Zahlungsforderung nicht ohne vorherige Prüfung der rechtlichen Grundlagen nachzukommen. Oftmals gibt es nämlich keinen fundierten Anspruch der Fondsgesellschaft auf Nachzahlung. Außerdem finden sich regelmäßig Anhaltspunkte für Falschberatungen mit der Konsequenz von Schadensersatzforderungen gegenüber der Bank oder dem Anlagevermittler. Wenn Sie auch vor derartigen Fragen oder Problemen stehen, helfen wir Ihnen weiter. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen bei einer nachteiligen oder gescheiterten Geldanlage.