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Urteil: Negativzinsen der Commerzbank zulässig

Vom sogenannten Verwahrentgelt auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Die Commerzbank haben wir deswegen verklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt teilt unsere Auffassung jedoch nicht. Doch das Verfahren ist für uns noch nicht abgeschlossen. Wir werden in Revision gehen. Mehr zum Thema Negativzinsen.

Gebäude mit Schild der Commerzbank

Das Wichtigste in Kürze

  1. Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kundinnen und Kunden ein sogenanntes Verwahrentgelt (Negativzinsen) berechnet, in einigen Fällen schon ab einem Euro Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten. Die meisten Anbieter haben nach der Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) davon jedoch wieder Abstand genommen.
  2. Von diesen Strafzinsen waren zunächst vor allem Neukundinnen und -kunden betroffen, doch immer mehr Banken strebten auch Vereinbarungen mit der Bestandskundschaft an, um nachträglich ein Verwahrentgelt berechnen zu können.
  3. Selbst für Sparkonten verlangte beispielsweise die Commerzbank AG ein als Guthabenentgelt getarntes Verwahrentgelt. In einem Gerichtsverfahren der Verbraucherzentrale Hamburg wird aktuell geklärt, ob das grundsätzlich zulässig ist oder nicht.
Stand: 11.10.2023

Viele Kreditinstitute verlangten für Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten Negativzinsen. Im Schnitt betrugen diese Negativzinsen 0,5 Prozent. Einige Anbieter berechneten keine sogenannten Verwahrentgelte, sondern nahmen stattdessen Gebühren für das Führen eines Tagesgeldkontos. Lange galten Strafzinsen vor allem für Neukundinnen und Neukunden. Doch zahlreiche Banken und Sparkassen versuchten, individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden zu treffen, um nachträglich ein Verwahrentgelt berechnen zu können. Betroffene berichteten uns, dass ihre Bank mit der Kündigung des Kontos gedroht habe, falls man sich nicht einigen könne. Das haben einige Institute sogar getan.

Verfahren gegen die Commerzbank

Die Commerzbank AG haben wir wegen als sogenannte Guthabenentgelte getarnte Verwahrentgelte verklagt. Warum? Die Bank kassierte selbst für Guthaben auf Sparkonten Entgelte. Wir halten das für rechtswidrig und möchten diese Geschäftspraxis ganz grundsätzlich vor Gericht klären lassen – auch für die Zukunft. Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben wir gewonnen. In zweiter Instanz wollte das Oberlandesgericht unserer Auffassung nicht folgen. Aber das Verfahren ist für uns damit noch nicht abgeschlossen. Wir haben Revision eingelegt.  

Was kann ich tun?

Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt gehen wir davon aus, dass die Commerzbank keine Beiträge an ihre Kundinnen und Kunden erstatten wird. Da das OLG aber eine Revision zugelassen hat, ist das Verfahren für uns noch nicht abgeschlossen. Wir prüfen weitere Schritte.

Wir raten Betroffenen darum dazu, anhand ihrer Kontoauszüge die bisher gezahlten Negativzinsen zu ermitteln, die Kontoauszüge dazu aufzuheben und die weitere Rechtsprechung zu Negativzinsen und Verwahrentgelten abzuwarten. Wir rechnen damit, dass eine endgültige Entscheidung in diesem Rechtsstreit nicht in Kürze zu erwarten ist. Unserer Erfahrung nach können diese Verfahren zwei bis drei Jahre dauern. Wir behalten eine mögliche Verjährung etwaiger Rückzahlungsansprüche in dieser Zeit für Sie im Blick und informieren rechtzeitig über verjährungshemmende Maßnahmen.

Kehrtwende der Banken

Fast alle Sparkassen und Banken verlangen für Giro-und Tagesgeldkonten nach den Leitzinsenerhöhungen der Europäische Zentralbank (EZB) gar keine Negativzinsen mehr. Achten Sie darauf, wie ihre Bank oder Sparkasse mit dem Thema Negativzinsen verfährt. Prüfen Sie, ob Ihr Institut nicht länger als angekündigt Verwahrentgelte einbehält.

Angebote sorgfältig prüfen

Viele Banken und Sparkassen nutzten die Drohkulisse Negativzinsen und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um ihren Kundinnen und Kunden alternative Anlageprodukte anzubieten. Diese waren häufig nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel, teuer und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen. Für den Abschluss neuer Verträge erhalten die Banken und Sparkassen Provisionen.

Auch Kunden, deren Lebens- oder Rentenversicherung jüngst ausgezahlt wurde, sollten die Angebote ihrer Bank oder Sparkasse mit Vorsicht genießen. Auch hier sind uns Fälle bekannt, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Schreckgespenst Negativzinsen dazu gedrängt wurden, dass frisch ausgezahlte Geld in unpassende Produkte zu stecken.

Antworten auf Ihre Fragen zu Negativzinsen

Hier finden Sie eine Sammlung Antworten auf Fragen, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher in den letzten zwei Jahren zum Thema Negativzinsen gestellt haben: 

  • Negativzinsen, Verwahrentgelt, Verwahrgeld, Strafzinsen: Ist das das Gleiche?
    Ja, die Banken/Sparkassen nennen es Verwahrentgelt. Der Begriff verschleiert aus unserer Sicht, worum es sich tatsächlich handelt: einen Negativzins, der auf ein bestimmtes Guthaben gezahlt werden soll. Zum Teil wird auch der Begriff Strafzins verwendet.
  • Ich bin Bestandskunde. Darf meine Bank/Sparkasse einfach Negativzinsen einführen?
    Die Bank/Sparkasse darf Sie nicht einfach zur Kasse bitten und Negativzinsen von Ihrem Guthaben abziehen. Es muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden. Das bedeutet: Sie müssen einverstanden sein.
  • Was passiert, wenn ich mit Negativzinsen nicht einverstanden bin und die Vereinbarung nicht unterschreibe?
    Viele Anbieter haben ihren Kunden zunächst nur mündlich angedroht, die Konten ordentlich zu kündigen. Jetzt wissen wir auch von schriftlichen Androhungen, „die Geschäftsbeziehungen zu überdenken“. Wenn Sie nicht unterschreiben, sollten Sie sich also darauf einstellen, dass eine Kündigung durch den Anbieter erfolgt.
  • Werden Neukunden anders behandelt?
    Ja und nein. Für Neukunden gelten von vornherein andere Konditionen: Die Negativzinsen werden in den Vertragsschluss mit einbezogen: Neukunden wissen also von Anfang an, dass Negativzinsen erhoben werden. 
  • Muss ich auch auf dem Sparkonto Negativzinsen zahlen?
    Sparkonten bzw. Sparbücher (mit dreimonatiger Kündigungsfrist) gelten bislang als Möglichkeit, Negativzinsen zu umgehen. Bei einem Sparvertrag sind Banken – juristisch gesehen – nämlich Darlehensnehmer. Als Kunde ist man Darlehensgeber und erhält für sein Geld Zinsen – und zwar positive. Ein Sparkonto mit Negativzinsen wäre unserer Auffassung nach kein Sparkonto mehr. Verlangen Banken für solche Spareinlagen dennoch Negativzinsen (einige Anbieter haben das angekündigt), würden wir dagegen vorgehen. Wir halten das nämlich für rechtswidrig. Die Commerzbank haben wir deswegen verklagt. Der Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist am 10. Oktober 2022.
  • Kann ich mein Geld in einem anderen Finanzprodukt parken?
    Eine schnelle Ausweichmöglichkeit können Sparkonten sein. Das Geld ist ähnlich schnell verfügbar und sicher angelegt. Aber Vorsicht, einige Anbieter begrenzen die Höhe des Sparguthabens, zum Beispiel auf 100.000 Euro. Andere Banken bieten gar keine Sparprodukte mehr an.
  • Was gilt für Sparkonten?
    Aus unserer Sicht dürfen die Banken/Sparkassen keine Negativzinsen auf Sparkonten einbehalten. Es gibt einige Anbieter, die die Guthabenhöhe begrenzen.
  • Für welche Konten gelten die Negativzinsen?
    Momentan erheben Banken/Sparkassen hauptsächlich für Giro- und Tagesgeldkonten Negativzinsen. Dies ist aber nur nach Vereinbarung oder für Neukunden möglich.
  • Ist ein Negativzins/Verwahrentgelt rechtswidrig?
    Es ist umstritten, ob doppelte Kosten (Kontoführungsgebühren und Negativzinsen) für ein Girokonto einbehalten werden dürfen. Dies wird gerichtlich geklärt werden müssen. 
  • Gibt es Gerichtsverfahren?
    Ja, die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband führen zahlreiche Verfahren gegen verschiedene Banken und Sparkassen. Das Landgericht Leipzig hat am 8. Juli 2021 geurteilt (Az. 05 O 640/20), dass die Sparkasse Vogtland ein Verwahrentgelt (Negativzins) erheben darf. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
    Das Landgericht Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Sparda-Bank Berlin untersagt, Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten zu berechnen. Die Sparda-Bank muss ihren Kundinnen und Kunden gezahlte Entgelte jetzt erstatten. Auch die Volksbank Rhein-Lippe darf nach einem Urteil des Landgerichts in Düsseldorf für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen.
  • Dürfen die Banken/Sparkassen einfach kündigen?
    Den Anbietern steht in aller Regel ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Dies ist unabhängig von Negativzinsen in den zu Vertragsbeginn geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.  
  • Kündigen die Banken/Sparkassen wirklich?
    Ja, davon müssen wir ausgehen. Von ersten Kündigungen haben wir schon gehört.
  • Kann ich einfach die Bank wechseln?
    Ja, grundsätzlich schon. Allerdings ist zu erwarten, dass auch weitere Anbieter Negativzinsen erheben werden.
  • Gibt es noch kostenlose Girokonten?
    Ja, die Stiftung Warentest hält eine Übersicht bereit.
  • Soll ich mein Einverständnis verweigern? Was hat das für Konsequenzen?
    Wenn Sie das tun, droht Ihnen die Kontokündigung. Leider wissen wir nicht, ob ein vom Anbieter gekündigtes Konto negative Auswirkungen bei der Schufa und auf Ihren Scoring-Wert hat.
  • Wie kann ich mein Guthaben alternativ anlegen?
    Das kommt ganz auf Ihren persönlichen Bedarf an. Wann und wofür benötigen Sie das Geld? Wie sicherheitsorientiert sind Sie? Können und wollen Sie ein Risiko eingehen? Als sichere Anlagen kommen weiterhin Sparbriefe und Festgelder infrage, auch bei anderen Anbietern als der Hausbank. Wenn Sie bereit sind, ein Risiko einzugehen, können Sie auch Geld über sogenannte Exchange Traded Funds (ETF) anlegen. ⇒ Tipps zum richtigen Sparen
  • Meine Bank hat mir Alternativen vorgeschlagen. Soll ich die annehmen?
    Bleiben Sie kritisch. Bankprodukte sind häufig sehr teuer und nicht auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie die Angebote von einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe prüfen.
  • Ich bin unsicher, was ich mit dem Geld machen soll. Wo und wie kann ich mich am besten über Alternativen informieren?
    Ihre Verbraucherzentrale vor Ort steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dort können Sie sich beraten oder Angebote einschätzen lassen.
  • Wenn ich das über den Freibetrag hinausgehende Geld abhebe, muss ich dann die Vereinbarung noch unterschreiben?
    Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns, dass die Anbieter auf die Vereinbarung auch dann bestehen, wenn das Guthaben abgehoben und transferiert wurde. Wenn Sie nicht unterschreiben, droht also weiterhin die Kündigung.
  • Kann die Bank/Sparkasse auch eine Vereinbarung verlangen, wenn ich weit unter dem geltenden Freibetrag liege?
    Vermutlich bereiten die Anbieter weitere Senkungen der Freibetragsgrenzen vor und verlangen dementsprechend von den Kunden schon die Unterschrift. Auch hier besteht die Gefahr, dass die Anbieter ordentlich kündigen. Ob überhaupt wirksam Negativzinsen vereinbart werden können, werden die Gerichte entscheiden müssen.

Markt in Bewegung

Die meisten Banken und Sparkassen erheben keine Negativzinsen mehr. In der Regel folgen Anbieter aktuellen Trends in der Branche sehr schnell. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen am Markt:

  • 05.Oktober 2023: Auf die Berufung der Commerzbank hin ändert das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18. November 2022 ab. Unsere Klage wird abgewiesen. Die Commerzbank darf damit weiterhin Negativzinsen auf Sparguthaben erheben.   
  • 07.September 2023: Nach dem heutigen Berufungstermin erwarten wir kein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3 U 286/22). In zweiter Instanz verhandelt das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, in dem es der Commerzbank AG untersagte, von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten zu verlangen.
  • 07. Juni 2023: Es gibt mittlerweile gerichtliche Entscheidungen mit unterschiedlichem Ausgang im Bezug auf Verwahrentgelte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute drei neue Urteile veröffentlicht.
  • 31. Mai 2023: Das Landgericht Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kundinnen und Kunden anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden.
  • 18. November 2022: Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Commerzbank AG untersagt, von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten zu verlangen. Entsprechende Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis der Commerzbank AG erklärte das Gericht für unzulässig. Gleichzeitig verpflichteten die Richter das Kreditinstitut, alle betroffenen Kundinnen und Kunden darüber zu informieren, dass die Klauseln über Verwahrentgelte unwirksam sind und nicht mehr verwendet werden dürfen (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2022, Az. 2-25 O 228/21, nicht rechtskräftig).
  • 10. Oktober 2022: Nach der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist weiterhin offen, ob die Commerzbank AG von ihren Kundinnen und Kunden ein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten verlangen darf. Wir hatten das Unternehmen wegen dieser Geschäftspraxis verklagt (Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2022, Az. 2-25 O 228/21). Ein Urteil hat das Gericht für den 18. November angekündigt.
  • 21. Juni 2022: Auch die Hamburger Sparkasse scheint der EZB bei den Negativzinsen folgen zu wollen. Laut Presseberichten hat die Haspa die Spareinlagen schon spürbar angehoben. 
  • 10. Mai 2022: Erste Banken haben angekündigt, die Freibeträge für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten wieder anzuheben. Unter anderem ING Deutschland und die Oldenburgische Landesbank. ING Deutschland will die Freibeiträge von derzeit 50.000 zum 1. Juli auf 500.000 Euro pro Konto erhöhen.
  • 31. März 2022: Unsere Klage gegen die Commerzbank ist terminiert. Der Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist am 10. Oktober 2022.
  • 26. Januar 2022: Die Volksbank Rhein-Lippe darf nach einem Urteil des Landgerichts in Düsseldorf für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen.
  • 24. November 2021: Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns von Schreiben der Norisbank, in denen das Unternehmen ankündigt, ab dem 1. Januar 2022 für Guthaben über 50.000 Euro auf Girokonten und 25.000 Euro auf ihren Top-Zinskonten ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent im Jahr zu berechnen.
  • 16. November: Das Landgericht Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Sparda-Bank Berlin untersagt, Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten zu berechnen. Die Sparda-Bank muss ihren Kundinnen und Kunden gezahlte Entgelte erstatten.
  • 9. November 2021: Die DKB Bank hat angekündigt, für Guthaben ab 25.000 Euro künftig ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent im Jahr zu verlangen.
  • 8. November 2021: Wir haben Klage gegen die Commerzbank AG eingereicht. Aus unserer Sicht darf das Unternehmen kein Verwahrentgelt für Guthaben auf Sparbüchern von seinen Kundinnen und Kunden einfordern. Wir bewerten das als rechtswidrig. Das gilt auch für das Vorhaben der Commerzbank, mit Bestandskunden gesonderte Vereinbarungen über als sogenannte Guthabenentgelte getarnte Verwahrentgelte zu treffen.
  • 8. September 2021: Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns, dass sie von ihrer Bank dazu gedrängt wurden, Sparkonten aufzulösen und das Geld auf Giro- oder Tagesgeldkonten zu transferieren. Für die Banken ein lohnendes Geschäft, da die meisten Unternehmen auf Sparkonten keine Negativzinsen erheben – im Gegensatz zu Giro- oder Tagesgeldkonten.
  • 27. August 2021: Die Unternehmen machen ihre Ankündigung wahr: Immer mehr Betroffene berichten uns davon, dass Giro- oder Tagesgeldkonten von ihrer Bank gekündigt wurden.
  • 3. August 2021: Ab dem 1. September 2021 will die GLS Bank ein Einlagenentgelt ab einem Guthaben von 50.000 Euro erheben. Bislang lag diese Grenze bei 250.000 Euro.
  • 28. Juni 2021: Die Direktbank ING will künftig sowohl Neukunden als auch Bestandskunden für Guthaben über 50.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr berechnen. Die neuen Konditionen gelten vom 1. November an für alle ab dem 6. Juli neu eröffneten Giro- und Tagesgeldkonten. Zusätzlich will die Bank ab Juli erste Bestandskunden anschreiben.
  • 2. Juni 2021: Die Postbank kündigt an, ab dem 21. Juni Negativzinsen auf Guthaben von mindestens 50.000 Euro auf dem Girokonto und 25.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto zu erheben.
  • 10. Mai 2021: Die Commerzbank hat angekündigt, die Freibetragsgrenze zum 1. August 2021 auf 50.000 Euro zu reduzieren. 
  • 16. April 2021: Die Hamburger Sparkasse kündigt an, ab dem 1. Mai 2021 bereits ab einem Guthaben von 50.000 Euro ein Verwahrentgelt zu verlangen. Zuvor lag die Grenze noch bei 500.000 Euro. Ebenfalls zum 1. Mai soll die Höhe der Spareinlagen auf 100.000 Euro begrenzt werden. Bestehende Guthaben sind davon allerdings ausgenommen.

Die Informationen zu Negativzinsen sind auf den Internetseiten von Banken und Sparkassen nicht immer leicht zu finden, zum Teil sind sie gar nicht oder nur unvollständig vorhanden. Hier erwarten wir mehr Transparenz seitens der Unternehmen.

Erfahrungsberichte von Betroffenen

Uns erreichen regelmäßig Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Geschäftsgebaren der Banken im Zusammenhang mit Negativzinsen. Einige fühlen sich unter Druck gesetzt oder gar erpresst. Doch lesen Sie selbst...

  • Herr H. (Postbank)
    „Ich habe von der Postbank mehrere Schreiben bezüglich des Verwahrentgeltes erhalten. Auch sollte ich eine neue Zusatzvereinbarung unterschreiben, was ich bisher ignoriert habe. Ich erhielt eine erneute Aufforderung, die ‚Zusatzvereinbarung zum Verwahrungsentgelt‛ zu unterzeichnen. Ansonsten behält sich die Postbank eine Kündigung vor. Dies finde ich keine ‚normale‛ oder gar ‚erlaubte‛ Praxis, denn ich habe nach meiner Auffassung weiterhin einen gültigen Konto-Vertrag.“
  • Frau E. (Commerzbank)
    „Ich wurde zum Gespräch eingeladen und dort wurde mir klar gesagt, dass ich den Allianz Schatzbrief nehmen soll, um den Strafzins abzuwenden. Wenn ich diesen nicht möchte, der für mich als Anlageoption absolut unpassend ist, muss ich eine Verwahrentgelt-Erklärung unterschreiben und dann werden meine Kontoinformation in die Zentrale nach Frankfurt geschickt, die dann über ein weiteres Vorgehen entscheidet. Ich wurde von der Beraterin regelrecht erpresst.“
  • Herr P.
    „… Aus Ihren Informationen konnte ich herauslesen, dass im Prinzip keine andere Möglichkeit besteht, als zu unterschreiben. Somit werde ich die Vereinbarung entsprechend unterschreiben und mich nach einer alternativen Bank umschauen.“
  • Herr J. (Sparda-Bank)
    „…Was diese genannte ‚Neubewertung der Geschäftsbeziehung‛ für mich bedeuten würde, wurde von der Bank nicht näher bezeichnet. Aufgrund des erneuten Briefes, in dem ich jetzt unter Androhung von Konsequenzen massiv zur Zurücksendung der unterschriebenen Vereinbarung mit Fristsetzung aufgefordert werde, ist mein Vertrauen in die Sparda-Bank Hamburg erheblich gestört. Ich fasse das erneute Schreiben als Nötigung auf, weshalb ich der Verbraucherzentrale diesen Sachverhalt als Beschwerde mitteilen möchte.“
  • Frau G. (Comdirect)
    „…Mein Einwand, dass für den Kunden nicht ersichtlich ist, dass die Einwilligung optional und ggf. verhandelbar wäre, sondern im Gegenteil absichtlich der Eindruck erweckt wird, man muss unterschreiben, und das Gefühl der Nötigung mindestens billigend in Kauf genommen wird, wenn man innerhalb von zwei Wochen auf allen Kanälen zu dieser Vereinbarung gedrängt wird, wurde ignoriert bzw. der Vorwurf der Nötigung zurückgewiesen. Das Konto wird zeitnah gekündigt, da dieser Umgang mit Kunden echte Abzocke ist.“
  • Herr B.
    „…Die Bank hat mich in den letzten sechs Monaten unter fadenscheinigen Gründen mehrfach kontaktiert und versucht, mich mit schäbigen Taschenspielertricks zu einer Einwilligung zu Negativzinsen zu bewegen. Ein Aufhänger war u.a., dass man verdächtige Kontobewegungen festgestellt habe und diese im Rahmen von Geldwäscheverdacht an die Behörden melden müsse. Im selben Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass man nun Negativzinsen erheben wolle.“

Unser Rat

Wenn Sie planen, ein neues Konto zu eröffnen, sollten Sie sich bei den Banken und Sparkassen über die Kosten informieren - auch unabhängig von Verwahrentgelten. Die Stiftung Warentest hält eine Übersicht bereit.

Sie fragen sich, wie Sie ihr Geld am besten anlegen können? Das kommt ganz auf Ihren persönlichen Bedarf an. Wann und wofür benötigen Sie das Geld? Wie sicherheitsorientiert sind Sie? Können und wollen Sie ein Risiko eingehen? Als sichere Anlagen kommen weiterhin Sparbriefe und Festgelder infrage, auch bei anderen Anbietern als der Hausbank. Wenn Sie bereit sind, ein Risiko einzugehen, können Sie auch Geld über sogenannte Exchange Traded Funds (ETF) anlegen. ⇒ Tipps zum richtigen Sparen

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