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Auslandskrankenversicherung: wichtig für Urlaub und Reise

Ob Strandurlaub in Kroatien, eine Bergtour in den Pyrenäen oder ein Städtetrip nach Mailand – wer im Urlaub ärztliche Hilfe benötigt, sollte mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorgesorgt haben. Doch achten Sie beim Abschluss auf das Kleingedruckte! Manche Versicherer zahlen nicht, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung besteht.

Beine baumeln am Bergsee

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
  2. Die Reisekrankenversicherung zahlt ambulante und stationäre Behandlungen in der ganzen Welt, wenn sie akut sind oder durch einen Unfall verursacht wurden. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nur eingeschränkt für medizinische Behandlungen im Ausland auf.
  3. Versicherte sollten das Kleingedruckte einer Auslandsreisekrankenversicherung genau lesen: Wichtig ist, dass ein Rücktransport nach Hause auch dann bezahlt wird, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist.
  4. Manche Reisekrankenversicherungen sehen Ausschlüsse vor. Besteht für ein Land beispielsweise eine Reisewarnung, ist es möglich, dass Versicherer aufgrund der Reisebeschränkungen für Leistungen nicht aufkommen.
Stand: 04.03.2024

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Schönes und weniger Schönes – zum Beispiel krank werden. Daran möchte man gar nicht denken – sollte man aber. Denn wer während seines Urlaubs im Ausland in eine Arztpraxis oder gar ins Krankenhaus muss, kann eine Menge Probleme bekommen.

Richtiges Angebot für Auslandskrankenschutz wählen

Für den Urlaub im Ausland empfiehlt sich für gesetzlich Krankenversicherte immer eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen – selbst bei Reisen in Länder in der Europäischen Union oder mit Sozialversicherungsabkommen. Sie ist die einzige wirklich wichtige Zusatzversicherung, und schon für weniger als 10 Euro im Jahr gibt es günstige Tarife. Aber einige Punkte sollten Sie beachten:

  • Wenn Sie nur wenige Wochen im Jahr verreisen, ist ein Auslandskrankenschutz günstig über eine einmalige Zahlung vor Reisebeginn zu bekommen.
  • Verreisen Sie mehrmals im Jahr, sind Jahresverträge besser, allerdings dürfen die Einzelreisen meistens nur 42 Tage dauern. Darüber hinaus können Sie natürlich auch einen teureren Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von einem Jahr und länger abschließen.

Die Stiftung Warentest zeigt Auslands­reisekranken­versicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen ist günstig; sehr gute Tarife kosten ab acht Euro jähr­lich pro Person.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt ambulante und stationäre Behandlungen in der ganzen Welt, allerdings nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. Die Zahnbehandlung umfasst schmerzstillende Therapien, einfache Zahnfüllungen und die Reparatur von Zahnersatz. Außerdem übernimmt sie die Kosten für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus vor Ort, den Krankenrücktransport nach Deutschland sowie die Überführungskosten im Todesfall.

Gut zu wissen

Achten Sie darauf, dass der Tarif einen Krankenrücktransport nicht nur dann vorsieht, wenn er „medizinisch notwendig“ ist, sondern beispielsweise auch, wenn der Arzt oder die Ärztin aus sozialen Gründen eine Weiterbehandlung zu Hause empfiehlt und er „medizinisch sinnvoll“ ist. Auch sollten Erkrankungen, die bereits vor Beginn der Reise bestanden, mitversichert sein, wenn sie sich während der Reise verschlimmern.

Leistungsausschluss bei Reisewarnungen

Besteht für ein Land eine Reisewarnung, ist es möglich, dass Versicherer Leistungen aufgrund von Reisebeschränkungen ausschließen. Dann könnte es sein, dass Sie trotz Versicherung keinen Versicherungsschutz haben. Wenn Sie bei Ihrer Reise erkranken, tritt die Versicherungsgesellschaft nicht ein, wenn Ihr Vertrag einen solchen Leistungsausschluss enthält.

Achtung, Behandlungskosten im Ausland können schnell sechsstellige Beträge erreichen, die Sie dann im Zweifel selbst tragen müssen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob er unter Umständen für Leistungen aufkommt, obwohl Sie sich in einem Land mit einer aktuellen Reisewarnung aufhalten.

Leistungen ohne Auslandskrankenversicherung

In vielen Ländern werden gesetzlich Krankenversicherte mit der „Europäischen Krankenversichertenkarte” – der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte – auf Kosten ihrer Krankenkasse behandelt. Das gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für weitere Länder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Für alle anderen Länder benötigen Sie eine spezielle Auslandskrankenversicherung.

Mit der „Europäischen Krankenversichertenkarte“ haben Sie nur Anspruch auf eine Behandlung nach Landesstandard. Der ist nicht immer so, wie Sie das aus Deutschland gewohnt sind. Wenn Sie eine Behandlung wie zu Hause wünschen, müssen Sie unter Umständen viel dazu oder alles gleich selbst bezahlen. Achtung: Nicht selten bekommen Sie als Tourist selbst den Landesstandard nicht ohne Zuzahlung, auch wenn das eigentlich nicht der Fall sein sollte. Noch schwieriger wird es, wenn Sie im Notfall einen Privatarzt oder eine Privatklinik aufsuchen mussten. Wie auch in Deutschland zahlt die Krankenkasse nur, wenn es sich wirklich um einen Notfall handelt. Sobald Sie wieder denken und kriechen können, sollten Sie sich umgehend in die Hände von Dienstleistern begeben, die Ihre Krankenkasse akzeptiert.

Bei Privatversicherten gilt der Versicherungsschutz hingegen oft weltweit, ist aber zeitlich begrenzt. Sie sollten sich daher vor dem Urlaub Ihren Versicherungsvertrag genau durchlesen oder die Versicherungsgesellschaft zu den Leistungen befragen.

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