👶🥣 Kostenloser Online-Vortrag »Gesunde Ernährung von Anfang an« am 24. April um 19 Uhr ⇒ Noch schnell anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Freibetrag für Betriebsrente

Seit 2020 müssen Bezieherinnen und Bezieher einer Betriebsrente weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Der Grund: Es gibt einen Freibetrag. Aktuell beträgt dieser 176,75 Euro pro Monat.

Frau prüft Unterlagen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Betriebsrentnerinnen und -rentner werden seit 2020 durch einen Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet.
  2. 2024 beträgt der monatliche Freibetrag 176,75 Euro.
  3. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Bezieherinnen und Beziehern von Betriebsrenten, Zahlungen an die Krankenkasse zu prüfen.
Stand: 29.01.2024

Renten der betrieblichen Altersvorsorge ergänzen die gesetzliche Rente. Doch die Zusatzrente wird durch Beiträge an Krankenkasse und Pflegekasse geschmälert. Seit Januar 2020 gibt es einen Freibetrag für die Abgaben zur Krankenkasse. Aktuell sind es 176,75 Euro pro Monat.

Wie viel weniger muss ich zahlen?

Vom Freibetrag profitieren Rentnerinnen und Rentner, die in der sogenannten Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Sie müssen nicht mehr für ihre komplette Betriebsrente Geld an die Krankenkasse zahlen.

Ein Rechenbeispiel: Sie verfügen neben Ihrer gesetzlichen Rente über eine Betriebsrente von 200 Euro pro Monat. Hiervon wird der Freibetrag abgezogen, sodass Sie nur auf 23,25 Euro Beiträge zahlen müssen (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus ca. 1,7 Prozent kassenindividueller Zusatzbeitrag = 16,3 Prozent; 16,3 Prozent von 23,25 Euro = 3,79 Euro). Ohne Freibetrag wären 32,60 Euro fällig (16,3 Prozent von 200 Euro).

Achtung, wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, hat keinen Anspruch auf den Freibetrag und muss für die volle Höhe seiner Betriebsrente Krankenkassenbeiträge entrichten.

Unser Angebot

Wenn Sie nicht weiter kommen oder Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Patientenberatung und ⇒ vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ausführlich erläutert wird das Thema auch in unserer Infobroschüre „Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen“.

Bücher und Broschüren