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Pflege: Falle beim Wechsel der Krankenversicherung gestoppt!

Versicherte, die von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln wollten, riskierten in der Vergangenheit eine zweijährige Lücke bei der Pflegeversicherung. Doch diesen Fallstrick gibt es nun nicht mehr.

Älteres Paar sitzt auf dem Sofa und schaut in den Garten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die private Krankenversicherung wird im Alter teuer. Wer kann, wechselt zur gesetzlichen Versicherung. Eine Lösung ist für viele Betroffene die Familienversicherung des (Ehe-)Partners.
  2. Doch bis vor Kurzem zahlte die gesetzliche Pflegeversicherung, in die Versicherungsnehmer dann auch wechseln, in den ersten zwei Jahren nicht.
  3. Mit einer Änderung im Sozialgesetzbuch wurde das Problem behoben. Versicherte haben nun direkt nach dem Wechsel in die Familienversicherung einen Anspruch auf Pflegeleistungen der gesetzlichen Versicherung. Die zweijährige Wartezeit wurde abgeschafft.
Stand: 27.09.2019

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bestand bis Ende 2018 erst nach zwei Jahren Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Versicherung ein Anspruch auf Pflegegeld. Wir hatten daher in der Vergangenheit geraten, erst einmal nur die private Vollversicherung zu kündigen und die private Pflegeversicherung zwei Jahre parallel zur gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen zu lassen, bis die Wartezeit erfüllt war. Nach einer Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch (§ 33III SGB XI) ist dies nun zum Glück nicht mehr nötig.

Private Versicherungszeit wird angerechnet

Wenn Sie jetzt von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wechseln möchten, wird Ihnen die Zeit in der privaten Pflegeversicherung voll und ganz angerechnet. Die bislang praktizierte zweijährige Wartezeit, in der Sie keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten hätten, entfällt. Sie können also Ihren Versicherungsvertrag für die private Pflegeversicherung beruhigt mit dem Wechsel in die Familienversicherung kündigen. Eine Doppelversicherung für die Übergangszeit ist nicht mehr notwendig. Wir begrüßen dies sehr!

Unser Rat

Sollten Sie noch doppelt versichert sein, so empfehlen wir Ihnen, Ihre private Pflegeversicherung schleunigst zu kündigen. Das ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Kein Problem bei Versicherungspflicht

Die Lücke in der Pflegeversicherung betraf ausschließlich Versicherte, die freiwillig in die Familienversicherung ihres Ehegatten oder Partners eintreten wollten. Nicht betroffen waren Personen, die sich gezwungenermaßen gesetzlich versichern mussten – zum Beispiel, weil sie vor dem 55. Lebensjahr als Angestellte mit dem Einkommen unter die Krankenversicherungspflichtgrenze gerutscht sind oder Arbeitslosengeld bezogen. In diesen Fällen mussten die in der privaten Pflegepflichtversicherung versicherten Zeiten schon immer bei der gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet werden (§ 33 Abs. 3 SGB XI).

Familienversicherung ersetzt private Krankenversicherung

Viele privat Krankenversicherte können im Alter die stark gestiegenen Beiträge für ihre Versicherung nicht mehr bezahlen. Doch ein Wechsel zur gesetzlichen Kasse ist dann nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wer allerdings mit einer gesetzlich krankenversicherten Person verheiratet ist oder mit dieser in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann auf Dauer in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Kassen wechseln, wenn sein Einkommen weniger als 445 Euro pro Monat (Stand: 2019) beträgt.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung haben ihren Grund oft in „geschlossenen“ Tarifen, in denen die Versicherungsnehmer gemeinsam immer älter werden – mit entsprechend höheren Krankheitskosten. Da in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungs­nehmer versichert sind, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können.

Unser Forderungen

In unserem Krankenversicherungssystem gibt es jede Menge Fallstricke. Es verstößt gegen jedes Gebot von Transparenz und Fairness, das System der Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedarf so kompliziert auszugestalten, dass selbst Krankenkassen, Rechtsanwälte und Patientenberater diese Feinheiten nicht mehr kennen und verstehen.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz gegen Krankheit haben, wenden Sie sich gerne an unsere Expertinnen und Experten. Wir beraten Sie beispielsweise bei zu hohen Kosten für Ihre private Krankenversicherung und zeigen Ihnen, wie Sie durch einen Tarifwechsel Geld sparen können. Eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

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