Selbstständige: Krankenkassen müssen zu viel gezahlte Beiträge erstatten
Krankenkassen verlangten von Selbstständigen gnadenlos Höchstbeiträge, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren ihren Einkommensteuerbescheid einreichten. Damit ist nun dank einer Gesetzesänderung Schluss! Betroffene müssen zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen – für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Holen Sie Ihr Geld zurück!
Das Wichtigste in Kürze
- Selbständige Krankenversicherte sind verpflichtet, der Krankenkasse die Höhe ihres Einkommen innerhalb von drei Jahren nachzuweisen.
- Hat das Finanzamt innerhalb dieses Zeitraums keinen Einkommensteuerbescheid erstellt, werden weitere zwölf Monate für die Vorlage des Dokuments gewährt. Wird danach von den Kassen der Höchstbeitrag festgesetzt, können Versicherte innerhalb von zwölf weiteren Monaten eine Überprüfung verlangen.
- Die bis vor Kurzem gängige Praxis der Krankenkassen nach Ablauf der Frist von drei Jahren den Höchstbeitrag zu verlangen, ist nach einer Gesetzesänderung obsolet. Die Kassen müssen ihre Höchstbeitragsbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020 korrigieren. Betroffene können Geld zurückverlangen.
Selbstständige sollten in der Vergangenheit oft Tausende Euro für ihre Krankenversicherung nachzahlen. Selbst bei winzigen Einkünften forderten die Krankenkassen Höchstbeiträge von ihnen, wenn sie ihren Steuerbescheid nicht fristgerecht vorlegen konnten. Am 16. Dezember 2023 trat nun endlich ein neues Gesetz in Kraft, das diese Praxis beendet. Das Gesetz gilt rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019, als die Kassen die alte gesetzliche Vorschrift erstmals so versichertenfeindlich umsetzten.
Nach dem neuen Gesetz ist eindeutig geklärt: Die Beiträge von freiwillig gesetzlich Krankenversicherten werden spätestens nach drei Jahren festgelegt. Wurde bis dahin jedoch kein Einkommensteuerbescheid erlassen, unterbleibt die Festsetzung auf den Höchstbeitrag für weitere zwölf Monate. Wird der Höchstbeitrag festgesetzt, haben Betroffene weitere zwölf Monate Zeit, um ihre Krankenkasse um eine Überprüfung zu bitten. Mehr darüber in unserem Artikel „Rote Karte für Krankenkassen wegen Höchstbeiträgen bei Selbstständigen“.
Das können betroffene Versicherte jetzt tun:
Wir haben die Krankenkassen angeschrieben und gefragt, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Tatsächlich wissen wir, dass einige Krankenkassen von sich aus begonnen haben, Versicherte anzuschreiben. Eine Vorgabe, wie die Mitglieder zu informieren sind, macht das Gesetz nicht. Deshalb kann es sein, dass Versicherte auch hier durchs Raster fallen und nicht erreicht werden.
Sie haben Beitragsschulden für die Jahre 2018 und/oder 2019 und …
… keinen Widerspruch erhoben und/oder nicht geklagt.
Senden Sie der Krankenkasse Ihren Einkommenssteuerbescheid zu, sofern Sie es nicht schon längst getan haben. Fordern Sie die Überprüfung. Tun Sie dies per Einschreiben. Säumnisgebühren, Mahngebühren, Vollstreckungskosten sollten Ihnen erlassen werden. Fordern Sie, dass das Ruhen der Leistungen beendet wird.
… das Widerspruchsverfahren/die Klage läuft noch.
Hier sollte die Krankenkasse eigentlich von Amts wegen tätig werden und Ihre Beiträge an die tatsächliche Einkommenssituation anpassen, sobald ihr der Einkommensnachweis vorliegt. Zur Sicherheit werden Sie aber selbst aktiv und machen die Krankenkasse oder das Gericht auf die geänderte Rechtslage per Einschreiben aufmerksam. Fordern sie, dass das Ruhen der Leistungen beendet wird.
… Sie haben gezahlt oder einen Vergleich geschlossen.
Fordern Sie per Einschreiben die Überprüfung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge, gegebenenfalls reichen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid nach. Vergessen Sie nicht, gleich Ihre Kontoverbindung (IBAN) zu nennen, auf die das Geld überwiesen werden soll.
… Sie haben noch keinen Einkommensteuerbescheid für 2018 und/oder 2019.
Sollten Sie ausnahmsweise noch keinen Einkommensteuerbescheid haben, weisen Sie dies der Krankenkasse zum Beispiel durch eine Erklärung des Finanzamtes nach und fordern Sie die Rücknahme des Höchstbeitragsbescheides. Auch das Ruhen der Leistungen muss dann beendet werden.
Außerdem:
…Sie sollen wegen Nichtvorlage des Einkommensteuerbescheides 2020 Höchstbeiträge zahlen.
Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben, weisen Sie dies durch eine Erklärung des Finanzamtes oder des Steuerberaterbüros nach. Dann wird die Krankenkasse den Bescheid zurücknehmen. Wenn Sie den Steuerbescheid schon haben, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach Festsetzung um eine Überprüfung bitten.
Unser Angebot
Die Krankenkassen haben durch das Festsetzen von Höchstbeiträgen Menschen mit ohnehin schon geringem Einkommen in die Schuldenfalle getrieben. Sie sind auch betroffen? Wir schauen uns Ihren Fall an und helfen Ihnen beim Durchsetzen ihrer Rechte. ⇒ Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Oder rufen Sie uns an unter Tel. (040) 24832-130.