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Haus verkauft – Krankenkasse kassiert

Stand: 31.03.2023

Herr B. verlor seinen Arbeitsplatz und musste, nachdem das Arbeitslosengeld (ALG / ALG I) ausgelaufen war, seine Eigentumswohnung in Hamburger Stadtteil Eimsbüttel verkaufen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dank der guten Immobilienpreise konnte er einen Gewinn von 50.000 Euro erzielen. Herr B. ist gesetzlich krankenversichert  und hatte nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes den Status eines freiwillig Versicherten. Er zahlte, da er ohne Einkünfte war, den Mindestbeitrag in Höhe von 170,43 Euro, inklusive Pflegeversicherung.

Ein Jahr nach dem Verkauf der Wohnung erlebte er dann plötzlich eine böse Überraschung: Nachdem die Krankenkasse seinen Steuerbescheid erhalten hatte, in dem der Gewinn aus dem Immobilienverkauf ausgewiesen war, berechnete sie den Beitrag neu. Herr B. sollte jetzt rückwirkend für 12 Monate den Höchstbeitrag von 745,81 Euro berappen und damit insgesamt 6.900 Euro nachzahlen.

Herr B. war fassungslos und kam in unsere Patientenberatung. Wir mussten ihn auf die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sowie auf den Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB verweisen. Danach sind Gewinne aus Veräußerungsgeschäften für freiwillig Versicherte beitragspflichtig. Pflichtversicherte Personen zahlen dafür keine Beiträge. Hätte Herr B. die Immobilie während des Bezuges von ALG I verkauft, als er darüber noch pflichtversichert war, hätte er keinen Krankenkassenbeitrag auf den Gewinn entrichten müssen. 

Auf das Vermögen selber jedoch sind niemals Krankenkassenbeiträge zu leisten. Das bedeutet: Die Summe, für die Herr B. die Wohnung gekauft hatte, bleibt auf jeden Fall beitragsfrei. Für ihn war das jedoch nur ein schwacher Trost.

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Haben Sie Fragen rund um Ihre Krankenversicherung, Ärger mit der Krankenkasse oder wissen nicht, wie Sie die hohen Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung bezahlen sollen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Abteilung Gesundheit + Patientenschutz. Das Beratungsangebot finden Sie etwas weiter unten auf diese Seite.

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