🚑 Vortrag: »Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall« am 11. April ⇒ Jetzt anmelden


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Patientenverfügung online selbst erstellen

Mit unserem kostenlosen Online-Service erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung und sorgen für den Ernstfall vor. Ausdrucken, unterschreiben, fertig.

Frau im Krankenhaus
Stand: 30.01.2024

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen er wünscht oder ablehnt. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.

Mit unserem Online-Service können Sie Ihre persönliche Patientenverfügung erstellen. Schritt für Schritt werden Sie durch die Anwendung geleitet, die auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz basiert. Wichtig: Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist, müssen Sie diese ausdrucken und unterschreiben.

Achtung, es kann einen kleinen Moment dauern, bis unser Online-Tool für Ihre Vorsorgedokumente geladen ist.


Hinweis zum Datenschutz: In der Online-Patientenverfügung werden die persönlichen Daten verarbeitet und gespeichert, die Sie in die Formulare eingeben. Sie können die Erstellung Ihrer Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf der drei Monate werden Ihre Daten automatisch gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Vorsorgen mit den richtigen Dokumenten

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen. Daneben sind eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wichtige Vorsorge-Dokumente.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
  • In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person als Betreuerin oder Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt werden soll. Diese werden vom Gericht auch kontrolliert.

Sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung können Sie mit unserem ⇒ Online-Service für eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen.

Unser Angebot

Unsere Online-Services ersetzen keine persönliche Beratung. Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Dokumente noch einmal prüfen lassen möchten, nutzen Sie unser Beratungsangebot. Nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Vorsorge-Handbuch, oder Sie melden sich für unsere Vorträge zum Thema Vorsorge an, der regelmäßig stattfindet.

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