🥕 Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale: »Gesunde Ernährung von Anfang an« am 14. Oktober ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen

Wenn Sie selbst es nicht mehr können, muss jemand anderes für Sie Entscheidungen treffen und handeln. Mit unserem Online-Service erstellen Sie Ihre individuelle Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Ausdrucken, unterschreiben, fertig.

Ältere Frau sitzt auf einem Bett und hält Papier in der Hand
Stand: 30.01.2024

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Mit unserem Online-Service können Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellen. Schritt für Schritt werden Sie durch die Anwendung geleitet, die auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz basiert. Wichtig: Damit Ihre Vorsorge-Dokumente gültig sind, müssen Sie diese ausdrucken und unterschreiben.

Achtung, es kann einen kleinen Moment dauern, bis unser Online-Tool für Ihre Vorsorgedokumente geladen ist.


Hinweis zum Datenschutz: In der Online-Vorsorgevollmacht und Online-Betreuungsverfügung werden Ihre persönlichen Daten verarbeitet und gespeichert, die Sie in die Formulare eingeben. Sie können die Erstellung Ihrer Vollmacht oder Verfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf der drei Monate werden Ihre Daten automatisch gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Vorsorgen mit den richtigen Dokumenten

Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuerin oder als Betreuer bestellt wird. Um die Betreuung durch einen fremden Menschen zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
  • In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person als Betreuerin oder Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt werden soll. Diese werden vom Gericht auch kontrolliert.

Mit einer Patientenverfügung wiederum legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen. Diese können Sie mit unserem Online-Service für eine Patientenverfügung erstellen.

Unser Angebot

Unsere Online-Services ersetzen keine persönliche Beratung. Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Dokumente noch einmal prüfen lassen möchten, nutzen Sie unser Beratungsangebot. Nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Vorsorge-Handbuch, oder Sie melden sich für unsere Vorträge zum Thema Vorsorge an, der regelmäßig stattfindet.

Bücher und Broschüren