Klage gegen Lidls „größte Preissenkung aller Zeiten“
Ende Mai warb der Discounter Lidl mit einem groß angelegten Versprechen: „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“. Wir haben den Händler jetzt deswegen verklagt. Der Grund: irreführende Werbung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt den Discounter Lidl wegen irreführender Werbung zur „größten Preissenkung aller Zeiten“.
- In der Klage berufen sich die Verbraucherschützer auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
- Trotz Nachfrage gibt es keine vollständige Übersicht der 500 reduzierten Produkte, die der Händler beworben hat. Aus Sicht der Verbraucherzentrale wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger, echte Preisreduzierungen von reinen Marketingmaßnahmen zu unterscheiden.
Wir haben beim Landgericht Heilbronn eine Klage gegen die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG eingereicht. Grund ist die aus unserer Sicht irreführende Werbung für eine groß angelegte Preissenkungskampagne, mit der der Discounter Lidl seit Ende Mai auf sich aufmerksam macht. Die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ erweckt nach unserer Auffassung den Eindruck, dass eine große Zahl an Produkten unmittelbar und dauerhaft im Preis gesenkt wurde. Tatsächlich liefert Lidl aber keine vollständige und überprüfbare Liste der Produkte.
Keine Belege für 500 dauerhaft reduzierte Produkte
Auf der Internetseite lidl.de und in Werbeanzeigen hat der Discounter zwar plakative Werbeversprechen gemacht. Bei genauerer Betrachtung ist aber völlig unklar, welche Produkte im Preis sofort dauerhaft reduziert wurden. Bei vielen Artikeln fehlt jegliche Kennzeichnung oder Transparenz. Eine Liste mit den über 500 reduzierten Produkten sucht man vergeblich.
Das ist für Kundinnen und Kunden nicht nur intransparent, sondern aus unserer Sicht auch rechtlich unzulässig. Wer mit so konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, muss sie auch belegen. Doch selbst auf direkte Nachfrage unsererseits hat Lidl keine Aufstellung der preisreduzierten Artikel geliefert.
Rechtlich problematische Werbeaussagen
Wir sehen in Lidls Werbekampagne klare Verstöße gegen geltendes Recht – und zwar gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach sind die Aussagen des Discounters unwahr, irreführend, und sie verletzen die Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Viel Marketing statt echter finanzieller Entlastung
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wünschen sich viele Menschen klare und verlässliche Informationen zu Preisen. Umso problematischer ist es, wenn ein Händler mit großen Zahlen operiert, die sich nicht verifizieren lassen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es immer schwieriger, nachzuvollziehen, was wirklich günstiger ist und was nur Marketing.
Lidl verspricht „spürbare Preisentlastungen“, doch Untersuchungen zeigen, dass von der „größten Preissenkung aller Zeiten“ wenig bei den Menschen ankommt. Die beworbenen Preisreduzierungen der Händler gleichen die hohen Preisanstiege der letzten Jahre keineswegs aus.
Wir meinen: Die aufgeblasenen Rabattaktionen dienen vor allem der Absatzförderung. Auch Lidl will Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie in die Filialen locken und sein Preisimage polieren. Ob Kundinnen und Kunden am Ende Geld sparen, ist den Unternehmen wohl eher egal, auch wenn sie dies oft anders darstellen.
Gut zu wissen
Die Klage gegen Lidl reiht sich ein in unser kontinuierliche Engagement für mehr Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel. Mit unserer bundesweit einzigartigen → Mogelpackungsliste (Shrinkflation), Veröffentlichungen zu Rezepturänderungen (→ Skimpflation) und Röntgenbildern von überdimensionierten → Luftpackungen entlarven wir regelmäßig die Maschen der Anbieter und machen auf strukturelle Täuschungen aufmerksam.