„Zuckersteuer“: Was die Abgabe für Süßgetränke bedeutet
Über die sogenannte Zuckersteuer wurde immer wieder diskutiert – jetzt soll sie Realität werden. Die Bundesregierung plant, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Aus unserer Sicht ist das ein längst überfälliger Schritt für mehr Gesundheitsschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
- Die Abgabe steigt mit dem Zuckergehalt und setzt Anreize für gesündere Rezepturen. Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter und Säfte bleiben abgabenfrei.
- Ziel ist es, den Zuckerkonsum von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu senken und Krankheiten vorzubeugen.
- Die Einnahmen aus der sogenannten Zuckersteuer sollen in Präventionsmaßnahmen und das Gesundheitssystem fließen.
- Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich zeigen: Der Zuckergehalt in Getränken kann durch eine solche Abgabe deutlich sinken und sich positiv auf die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken.
In Deutschland wird ein erheblicher Teil des Zuckers über Süßgetränke aufgenommen – laut Foodwatch mehr als über Süßigkeiten und mehr als in anderen europäischen Ländern. Gerade deshalb ist der Fokus auf Getränke besonders wirksam: Sie liefern viele „leere Kalorien“, machen aber kaum satt.
Eine gestaffelte Abgabe setzt genau hier an. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto teurer wird es. Das schafft einen klaren Anreiz für Hersteller, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die gesündere Wahl gleichzeitig attraktiver.
Erfahrungen aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich zeigen, dass dieser Ansatz funktioniert: Dort enthalten viele Softdrinks heute deutlich weniger Zucker als noch vor Einführung der Abgabe.
So ist die Abgabe geplant
Nach dem aktuellen Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit soll die Abgabe gestaffelt erhoben werden:
- 32 Cent pro Liter bei ≥ 8 g Zucker pro 100 ml
- 26 Cent pro Liter bei 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml
- keine Abgabe bei weniger als 5 g Zucker pro 100 ml / keine Abgabe für Säfte
Diese Staffelung ist entscheidend: Sie sorgt dafür, dass gesüßte Getränke nicht pauschal verteuert werden, sondern gezielt besonders zuckerreiche Produkte betroffen sind.
Abgabe statt Steuer – was ist der Unterschied?
Auch wenn oft von „Zuckersteuer“ gesprochen wird, handelt es sich in diesem Fall um eine Abgabe.
- Steuern fließen in den allgemeinen Staatshaushalt.
- Die Abgabe für Süßgetränke soll zweckgebunden eingesetzt werden und gezielt in Präventionsmaßnahmen und die Stärkung des Gesundheitssystems fließen.
Studien zeigen, dass sich dieser Ansatz auch finanziell lohnt. Eine Studie der Technischen Universität München geht davon aus, dass sich langfristig 16 Milliarden Euro einsparen lassen, da Krankheiten vorgebeugt wird. Die Bundesregierung plant mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro pro Jahr, die unter anderem in Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die betriebliche Gesundheitsvorsorge, fließen sollen.
Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz
Die geplante Abgabe ist ein großer Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Entscheidend wird nun sein, wie sie konkret ausgestaltet wird. Wir empfehlen:
- Die Einnahmen sollten gezielt in Präventionsangebote fließen – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
- Auch der Einsatz von Süßstoffen sollte kritisch berücksichtigt werden (wie von der WHO empfohlen).
- Gleichzeitig braucht es ergänzende Maßnahmen, etwa eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse.
Nur im Zusammenspiel entsteht ein Umfeld, das gesunde Entscheidungen erleichtert.
Kritik überzeugt nicht
Kritik kommt vor allem von der Lebensmittelindustrie, die den Nutzen der Abgabe infrage stellen. Diese Argumente halten einer genaueren Betrachtung jedoch nicht stand. Internationale Erfahrungen mit der „Zuckersteuer“ zeigen: Die Abgabe wirkt – und zwar genau dort, wo sie ansetzen soll.
Hersteller passen ihre Rezepturen an. Der Zuckergehalt in Getränken sinkt. In Großbritannien enthalten Getränke im Durchschnitt 29 Prozent weniger Zucker als vor der Einführung der Abgabe. Es konnte bereits Erfolge in der Prävention von Adipositas erzielt werden.
Gut zu wissen
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Der Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ steht noch aus. Entscheidend wird sein, dass die Abgabe konsequent und wirksam umgesetzt wird – ohne Abschwächungen durch Lobbyinteressen.
Die Organisation Foodwatch hat dazu eine ⇒ Petition gestartet, die eine klare und wirksame Ausgestaltung fordert. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsschutz setzen. Beteiligen Sie sich!