Warnung vor kostenpflichtigem Service zum Rundfunkbeitrag
Sie möchten sich vom Rundfunkbeitrag abmelden, eine neue Wohnung anmelden oder dem Beitragsservice Ihre aktuelle Adresse mitteilen? Dann sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht versehentlich auf die Website service-rundfunkbeitrag.de geraten. Betroffene, die vor dem 28. Juni 2024 die Seite besucht und gezahlt haben, sollten Erstattung fordern.
Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucher und Verbraucherinnen beschweren sich zurzeit vermehrt bei der Verbraucherzentrale Hamburg über kostenpflichtige Dienste eines privaten Anbieters zum Rundfunkbeitrag.
- Für das Übermitteln von Informationen an den Beitragsservice verlangt die SSS-Software Special Service GmbH 29,99 Euro und betreibt hierfür die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de.
- Die Kosten für den Online-Service sind auf der Website nur schwer zu finden.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat das Unternehmen nun abgemahnt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine Sammelklage.
- Betroffene, die vor dem 28. Juni 2024 die Seite besucht haben, sollten den Vertrag widerrufen und Erstattung fordern.
Bei uns häufen sich derzeit Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Informationen zum Rundfunkbeitrag übermitteln wollten, dann aber für die Dienste eines privaten Anbieters zahlen sollten.
Auf ihrer Website service-rundfunkbeitrag.de stellt die SSS-Software Special Service GmbH Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zur Verfügung. Darüber soll man seine Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden, eine neue Wohnung anmelden und Änderungen zum Beitragskonto mitteilen können. Aber: Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 29,99 Euro und verschickt entsprechende Rechnungen und beauftragt auch ein Inkassobüro, um das Geld einzutreiben. Sollten Sie ein Schreiben von der Inkassofirma Colleon AG erhalten, nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Versteckter Hinweis auf Kosten, Widerruf teilweise noch möglich
Der Hinweis auf den Preis der jeweiligen Dienstleistung versteckt sich in einem längeren Fließtext unterhalb der Online-Formulare mit einer Überschrift, die den Eindruck erweckt, es gehe in dieser Textpassage um ein SEPA-Lastschriftmandat oder andere Zahlungsmodalitäten für den Rundfunkbeitrag.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber der Seite abgemahnt, da der Preis entgegen der gesetzlichen Bestimmung nicht „klar und in verständlicher Weise“ hervorgehoben ist und Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 27. Juni 2024 nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Zudem prüft die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage. Mit diesem Instrument können bereits gezahlte Beträge gegebenenfalls zurückgefordert werden.
Nach Auskunft des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Unternehmen angekündigt, einen Widerruf zu akzeptieren, wenn dieser mit der Widerrufsbelehrung in der Fassung bis zum 27. Juni 2024 verbunden ist. Das bedeutet konkret: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vor dem 28. Juni 2024 versehentlich die Dienstleistung auf service-rundfunkbeitrag.de beauftragt haben, können ihren Vertrag jetzt noch widerrufen und Erstattung fordern bzw. die Zahlung verweigern.
Unser Rat
Wenn Sie solche unliebsamen Überraschungen vermeiden wollen, sollten Sie
- immer das Impressum einer aufgerufenen Internetseite prüfen, um zu wissen, wer der Anbieter ist, und
- in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schauen, um zu erfahren, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden.
Achten Sie außerdem bei den von Suchmaschinen angezeigten Suchergebnissen genau auf die Hinweise „Gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“.
Online-Anzeigen oft ganz oben in der Trefferliste
Die Internetseite service-rundfunkbeitrag.de taucht bei Suchanfragen wie „GEZ anmelden“, „Rundfunkbeitrag abmelden“ oder „Rundfunkbeitrag Umzug“ oft ganz oben in der Trefferliste von Suchmaschinen auf, denn es handelt sich um gekaufte Werbeanzeigen. Bei der Suche im Internet sollten Sie daher nicht vorschnell auf eines der ersten Suchergebnisse klicken und vorab prüfen, ob diese als „Gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sind.
Alle Online-Services zum Rundfunkbeitrag sind kostenlos. Dazu gehören auch das An- oder Abmelden einer Wohnung oder die Übermittlung von Änderungen zum Beitragskonto. Die entsprechenden Online-Formulare stehen auf der Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
Weitere zweifelhafte Online-Angebote
Nicht nur bei Formularen für den Rundfunkbeitrag, sondern auch für andere amtliche Dokumente oder Leistungen wie Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Grundbuchauszüge, Kirchenaustritte, Kindergeld- und Nachsendeanträge gibt es Trittbrettfahrer, die ihre zweifelhaften Angebote verkaufen wollen.
Wir sammeln Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern und veröffentlichen diese auf unserer Website: ⇒ Achtung, Antrags-Nepp mit GEZ, Schufa, Führungszeugnis, Kirchenaustritt ...