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1N Telecom Brief bekommen? Jetzt Sammelklage anschließen!

Irreführende Schreiben des Unternehmens 1N Telecom haben in den vergangenen Jahren viele Menschen verunsichert und teilweise zu ungewollten Vertragsabschlüssen geführt. Wer zusätzlich Schadensersatz an 1N Telecom leisten sollte, kann sich nun einer Sammelklage anschließen.

Paar liest gemeinsam Brief

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten in den vergangenen Monaten Schreiben des Unternehmens 1N Telecom, die oft mit Post der Deutschen Telekom verwechselt wurden.
  2. Viele der angeschriebenen Personen beauftragten unwissentlich einen Anbieterwechsel und schlossen Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten bei 1N Telecom ab.
  3. Versuchten die Betroffenen die Rufnummernportierung zu verhindern, verlangte 1N Telecom in vielen Fällen rund 420 Euro Schadensersatz und ließ die Forderungen über Inkassodienste eintreiben.
  4. Betroffene können sich ab sofort kostenlos einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen, um ihr Geld zurückzuholen und das Verjähren von Ansprüchen zu verhindern. 
Stand: 25.02.2026

Die Firma 1N Telecom hat viele Verbraucherinnen und Verbraucher in den zurückliegenden Monaten mit seltsamen Briefen verunsichert. Von Januar 2023 bis Juni 2025 gingen mehr als 15.000 Beschwerden zu dem Unternehmen bei den Verbraucherzentralen ein. Viele Betroffene hielten die Schreiben des Unternehmens für Post der Deutschen Telekom und schlossen so ungewollt einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Verhinderten sie später die Portierung ihrer Rufnummer, stellte 1N Telecom die Verträge ein und verlangte Schadensersatz in Höhe von rund 420 Euro (siehe Variante 4). Diese Forderungen wurden zunächst durch Inkassodienstleister und inzwischen auch durch die TPI Investment GmbH eingefordert.

Jetzt für Sammelklage anmelden

Wenn Sie in den letzten Monaten auch Post von 1N Telecom erhalten haben und in die Vertragsfalle getappt sind, können Sie sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos und schützt vor einer Verjährung möglicher Ansprüche.

  • Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen 1N Telecom und TPI Investment mitmachen können.
  • Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos ins Klageregister ein. Passende Textbausteine für die Anmeldung erhalten Sie beim Klage-Check.
  • Antworten auf häufige Fragen, Hinweise zur Anmeldung und eine Terminübersicht finden Sie auf der Website vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Typische Maschen von 1N Telecom

So perfide ging 1N Telecom vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher in neue Verträge zu drängen. Wir haben die verschiedenen Maschen für Sie zusammengefasst und erklärt, was in der jeweiligen Situation zu tun ist.

Variante 1: Werbebrief mit Antragsformular

Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf versendet persönlich adressierte Werbebriefe mit Angeboten für DSL-Tarife. Diese Briefe enthalten oft die aktuelle Festnetznummer der Empfängerinnen und Empfänger und fordern zur Eintragung der IBAN auf. Mit der Unterschrift wird der bestehende Telefonvertrag gekündigt und die Rufnummernmitnahme eingeleitet.

Unser Rat: Wenn Sie einen solchen Werbebrief mit einem Antragsformular für einen neuen DSL-Vertrag erhalten und Ihren bisherigen Festnetzanschluss nicht ändern möchten, sollten Sie das Formular keinesfalls zurücksenden. Sie können solche Schreiben ignorieren.

Variante 2: Begrüßungsschreiben zum Anbieterwechsel

Darüber hinaus werden Begrüßungsschreiben verschickt, in denen 1N Telecom angibt, man hätte seinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt. Dies solle man nachholen und innerhalb von zehn Tagen den beigefügten Anbieterwechselauftrag ausfüllen und direkt an 1N schicken. Nur so könne der beauftragte Tarif demnächst genutzt werden. Das Schreiben enthält sogar eine Vertragsnummer. 

Unser Rat: Ignorieren Sie solche Schreiben nicht! Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, verlangen Sie einen Nachweis für den Vertragsschluss. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Verträge vorsorglich zu widerrufen. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen.

1N Telecom GmbH
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf

Betreff: 
Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …..

Sehr geehrte Damen und Herren,
             
Sie schreiben, ich habe bei meinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag für die Mitnahme meiner Rufnummer erteilt.

Ich bin überzeugt, einen Vertrag mit Anbieterwechsel mit Ihnen nie abgeschlossen zu haben. Weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Zudem erbitte ich einen Nachweis von Ihnen darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand). 

Mit freundlichen Grüßen

Variante 3: Brief mit Schadensersatzforderung

In einigen Fällen fordert 1N Telecom von Verbraucherinnen und Verbrauchern einen pauschalen Schadensersatz, weil sie angeblich die Einrichtung des Anschlusses durch fehlende oder zurückgezogene Portierungsaufträge verhindert hätten. Wenn Betroffene nicht zahlen, setzt das Unternehmen oft Inkassodienste zur Eintreibung der Forderung ein.

Unser Rat: Falls Sie keinen gültigen Vertrag mit der 1N Telecom haben, sind Sie nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Schadensersatzansprüche sind nur unter bestimmten Umständen berechtigt. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes kann unangemessen sein. Ab sofort können Sie sich einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen, um Ihr Geld zurückzuholen.

Variante 4: Anschreiben mit Mahnung

Auch Anschreiben mit Mahnungen versendet 1N Telecom anscheinend zurzeit.

Unser Rat: Auf unberechtigte Forderungen müssen Sie eigentlich nicht reagieren. Im Zweifel muss 1N Telecom den Vertragsabschluss vor Gericht nachweisen. Ohne gültigen Vertrag ist die Forderung unwirksam und wird abgewiesen. Für den Fall, dass doch ein Vertrag vorliegen sollte, raten wir Ihnen trotzdem, den Vertragsschluss zu bestreiten und einen Nachweis verlangen. Versucht 1N Telecom die Forderung später doch per gerichtlichem Mahnbescheid einzufordern, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Gericht widersprechen. Andernfalls kann ein Vollstreckungstitel erwirkt werden.

Verlangen Sie Auskunft

Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage 1N Sie angeschrieben hat. In diesem Fall müssen sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei 1N Telecom ist: 

1N Telecom GmbH
Datenschutzbeauftrager
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf

1N Telecom muss unverzüglich antworten 

1N ist verantwortlich und verpflichtet, Ihnen die entsprechende Auskunft „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ zu erteilen. So sieht es die Datenschutzgrundverordnung in Paragraph 12 vor. Die Frist von einem Monat ist einzuhalten. Eine Verlängerung ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen.

Verlängerung der Monatsfrist in Ausnahmefällen

Anbieter können die Monatsfrist um weitere zwei Monate verlängern, wenn zu viele Auskunftsanträge von großem Umfang vorliegen. Antworten diese nur aufgrund des hohen Aufkommens nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Fristen, gilt das nicht. Auch fehlende Prozesse bei den Verantwortlichen begründen keine Fristverlängerung. 

​Beschwerde bei der Datenschutzbehörde 

Antwortet Ihnen 1N Telecom nicht fristgerecht auf Ihre Anfrage, sollten Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen. 
In diesem Fall ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Sie können sich online beim BfDI beschweren.

Unser Angebot

Sie haben Probleme mit Telefon- und Internetanbietern oder wissen nicht, wie Sie im Fall von 1N Telecom weiter vorgehen sollen. Dann helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren 

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