1N Telecom Brief bekommen? So reagieren Sie richtig!
Sie haben seltsame Briefe vom Unternehmen 1N Telecom erhalten und wissen überhaupt nicht warum? Damit sind Sie nicht allein. Zurzeit wenden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher an uns, die diesbezüglich Rat benötigen. Wir sagen Ihnen, was Sie in diesem Fall tun sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Unternehmen 1N Telecom verschickt Werbebriefe mit einem Antrag auf Umstellung des Anschlusses. Viele –insbesondere ältere – Menschen meinen, die Briefe seien von der Deutschen Telekom und beauftragen unwissentlich einen Anbieterwechsel.
- In anderen Briefen behauptet 1N Telecom, die Angeschriebenen müssten ihren Anschluss kündigen, damit dieser von dem Telefonanbieter übernommen werden kann. Wer nicht reagiert, erhält eine Schadensersatzforderung.
- Neuerdings bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher sogar Mahnungen und Schadensersatzforderungen, obwohl sie niemals Kontakt mit 1N Telecom hatten.
- Wer keinen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat, sollte einen Nachweis für den Vertragsschluss einfordern und Verträge vorsorglich widerrufen. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung.
- Betroffene können beim Datenschutzbeauftragen von 1N Telecom nachfragen, auf welcher Grundlage sie die Post erhalten haben.
Die Firma 1N Telecom verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher mit seltsamen Briefen verunsichert. Was tun, fragen sich viele? Wir sagen's Ihnen.
Variante 1: Werbebrief mit Antragsformular
Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf versendet persönlich adressierte Werbebriefe mit Angeboten für DSL-Tarife. Diese Briefe enthalten oft die aktuelle Festnetznummer der Empfängerinnen und Empfänger und fordern zur Eintragung der IBAN auf. Mit der Unterschrift wird der bestehende Telefonvertrag gekündigt und die Rufnummernmitnahme eingeleitet.
Unser Rat: Wenn Sie einen solchen Werbebrief mit einem Antragsformular für einen neuen DSL-Vertrag erhalten und Ihren bisherigen Festnetzanschluss nicht ändern möchten, sollten Sie das Formular keinesfalls zurücksenden. Sie können solche Schreiben ignorieren.
Variante 2: Begrüßungsschreiben zum Anbieterwechsel
Darüber hinaus werden Begrüßungsschreiben verschickt, in denen 1N Telecom angibt, man hätte seinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt. Dies solle man nachholen und innerhalb von zehn Tagen den beigefügten Anbieterwechselauftrag ausfüllen und direkt an 1N schicken. Nur so könne der beauftragte Tarif demnächst genutzt werden. Das Schreiben enthält sogar eine Vertragsnummer.
Unser Rat: Ignorieren Sie solche Schreiben nicht! Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, verlangen Sie einen Nachweis für den Vertragsschluss. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Verträge vorsorglich zu widerrufen. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen.
1N Telecom GmbH
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf
Betreff:
Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, ich habe bei meinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag für die Mitnahme meiner Rufnummer erteilt.
Ich bin überzeugt, einen Vertrag mit Anbieterwechsel mit Ihnen nie abgeschlossen zu haben. Weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Zudem erbitte ich einen Nachweis von Ihnen darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.
Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand).
Mit freundlichen Grüßen
Variante 3: Brief mit Schadensersatzforderung
In einigen Fällen fordert 1N Telecom von Verbraucherinnen und Verbrauchern einen pauschalen Schadensersatz, weil sie angeblich die Einrichtung des Anschlusses durch fehlende oder zurückgezogene Portierungsaufträge verhindert hätten. Wenn Betroffene nicht zahlen, setzt das Unternehmen oft Inkassodienste zur Eintreibung der Forderung ein.
Unser Rat: Falls Sie keinen gültigen Vertrag mit der 1N Telecom haben, sind Sie nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Schadensersatzansprüche sind nur unter bestimmten Umständen berechtigt. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes kann unangemessen sein. Wenn Sie einen solchen Brief erhalten haben, sollten Sie sich rechtlich von unseren Expertinnen und Experten beraten lassen. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Variante 4: Anschreiben mit Mahnung
Auch Anschreiben mit Mahnungen versendet 1N Telecom anscheinend zurzeit.
Unser Rat: Auf unberechtigte Forderungen müssen Sie eigentlich nicht reagieren. Im Zweifel muss 1N Telecom den Vertragsabschluss vor Gericht nachweisen. Ohne gültigen Vertrag ist die Forderung unwirksam und wird abgewiesen. Für den Fall, dass doch ein Vertrag vorliegen sollte, raten wir Ihnen trotzdem, den Vertragsschluss zu bestreiten und einen Nachweis verlangen. Versucht 1N Telecom die Forderung später doch per gerichtlichem Mahnbescheid einzufordern, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Gericht widersprechen. Andernfalls kann ein Vollstreckungstitel erwirkt werden.
Verlangen Sie Auskunft
Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage 1N Sie angeschrieben hat. In diesem Fall müssen sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei 1N Telecom ist:
1N Telecom GmbH
Datenschutzbeauftrager
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf
1N Telecom muss unverzüglich antworten
1N ist verantwortlich und verpflichtet, Ihnen die entsprechende Auskunft „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ zu erteilen. So sieht es die Datenschutzgrundverordnung in Paragraph 12 vor. Die Frist von einem Monat ist einzuhalten. Eine Verlängerung ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen.
Verlängerung der Monatsfrist in Ausnahmefällen
Anbieter können die Monatsfrist um weitere zwei Monate verlängern, wenn zu viele Auskunftsanträge von großem Umfang vorliegen. Antworten diese nur aufgrund des hohen Aufkommens nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Fristen, gilt das nicht. Auch fehlende Prozesse bei den Verantwortlichen begründen keine Fristverlängerung.
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Antwortet Ihnen 1N Telecom nicht fristgerecht auf Ihre Anfrage, sollten Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen.
In diesem Fall ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Sie können sich online beim BfDI beschweren.
Unser Angebot
Sie haben Probleme mit Telefon- und Internetanbietern oder wissen nicht, wie Sie im Fall von 1N Telecom weiter vorgehen sollen. Dann helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren