Dubiose Unkrautvernichter im Internet: Finger weg von „X-Weed-King“ und Co.
„100 % biologisch“, „sicher für Kinder und Haustiere“ oder angeblich vom TÜV geprüft: Im Internet werden Unkrautvernichter mit falschen oder irreführenden Versprechen angeboten. Oft enthalten sie Wirkstoffe, die in der Europäischen Union für Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind. Wir raten: Finger weg!
Das Wichtigste in Kürze
- Bei im Internet beworbenen Unkrautvernichtern fehlen teilweise verlässliche Angaben zu Inhaltsstoffen, Hersteller oder Zulassung.
- Bezeichnungen wie „Bio“, „Glyphosat-frei“ oder „nützlingsfreundlich“ sagen nichts darüber aus, ob ein Mittel unbedenklich ist.
- Angebliche Kooperationen mit Universitäten sowie Prüf- und Umweltzeichen sind vorgetäuscht oder werden unberechtigt verwendet.
- In Deutschland dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben und angewendet werden. Die Zulassung lässt sich in der Online-Datenbank des BVL überprüfen.
- Mechanische Methoden wie Jäten oder Ausstechen sind eine umweltschonende Alternative zu chemischen Unkrautvernichtern.
„Morgens gesprüht, nachmittags wirksam“, „Einmal anwenden, 5 Jahre unkrautfrei“ oder „100 % biologisch und sicher für Kinder und Haustiere“: Mit solchen Aussagen werden derzeit Unkrautvernichter wie „X-Weed-King“ im Internet beworben.
Doch bei einigen Produkten fehlen verlässliche Angaben dazu, welche Wirkstoffe tatsächlich enthalten sind. Unsere Recherchen zeigen: Hinter vermeintlich harmlosen Angeboten können sich problematische Substanzen verbergen.
So wurde in einem beworbenen Unkrautvernichter Glufosinat-Ammonium identifiziert. Der Wirkstoff ist in der Europäischen Union nicht mehr für Pflanzenschutzmittel zugelassen und gilt als fortpflanzungsschädigend.
Ein als „Bio-Enzym Wurzel-Zerstörer“ und sogar als „Familien-Angebot“ beworbenes Produkt enthält S-Metolachlor. In einem weiteren Mittel steckt Hexazinon. Auch diese Wirkstoffe sind in der Europäischen Union für Pflanzenschutzmittel nicht erlaubt. S-Metolachlor steht im Verdacht, gentoxisch und krebserregend zu sein; seine Abbauprodukte können das Grundwasser belasten.
„Wo ‚Bio‘ und ‚Familie‘ draufsteht, können verbotene Wirkstoffe drinstecken. Wenn nicht klar ist, was ein Unkrautvernichter tatsächlich enthält, sollte man die Finger davonlassen. Mittel ohne gültige Zulassung dürfen in Deutschland weder vertrieben noch angewendet werden.“
Susanne Langsdorf, Umweltexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg
Vorsicht vor erfundenen Kooperationen und falschen Siegeln
Um Vertrauen zu schaffen, werben die Anbieter teilweise mit bekannten Institutionen und Prüfzeichen. Doch auch hier lohnt sich ein genauer Blick.
Bei einem Unkrautvernichter wurde beispielsweise der Eindruck erweckt, die Universität Hohenheim sei an der Entwicklung beteiligt gewesen. Die Universität widersprach: Name und Logo seien ohne Zustimmung für die Werbung verwendet worden.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) war entgegen entsprechender Werbeaussagen nicht an der Entwicklung der beworbenen Unkrautvernichter beteiligt.
Ebenso irreführend ist die Werbung mit TÜV-Siegeln oder dem Blauen Engel. Herbizide werden grundsätzlich nicht mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet. Der TÜV Rheinland wiederum erklärt, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln nicht zu seinem Dienstleistungsportfolio gehört.
Gut zu wissen
Auf befestigten oder versiegelten Flächen wie Gartenwegen, Terrassen, Hofflächen und Einfahrten dürfen Herbizide nicht angewendet werden. Von diesen Flächen können die Chemikalien besonders leicht abgeschwemmt werden und in Kanalisation, Gewässer oder Grundwasser gelangen.
Achtung, die unsachgemäße und unerlaubte Anwendung von Unkrautvernichtern ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.
Besser ohne chemische Unkrautvernichter
Auch Aussagen wie „Glyphosat-frei“, „natürlich“ oder „Bio“ sind kein Beleg dafür, dass ein Mittel ungefährlich ist. So wird unterschlagen, dass es sich bei den Mitteln um Herbizide handelt, die schädlicher als Glyphosat sind.
Verzichten Sie auf chemische Unkrautvernichter, denn harmlose Mittel gibt es nicht. Die Stoffe können Gesundheit und Natur schädigen und in Boden und Wasser gelangen. Auch Wirkstoffe, die angeblich natürlichen Ursprungs sind, sind nicht automatisch ungefährlich.
Wenn Sie unbedingt ein Pflanzenschutzmittel verwenden möchten, sollten Sie dieses im stationären Fachhandel kaufen und unbedingt auf die Zulassung achten. Ob ein Produkt in Deutschland zugelassen ist und für welche Anwendungen es verwendet werden darf, lässt sich in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überprüfen.
Verdächtige Unkrautvernichter melden
Stoßen Sie online auf ein verdächtiges Angebot für möglicherweise nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel, können Sie dieses über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen melden. Als sogenannter Trusted Flagger kann der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unsichere Produkte an die Online-Plattformen melden, die Werbung für die dubiosen Unkrautvernichter ausspielen.
Auch die zuständigen Behörden sollten Sie über verdächtige Pflanzenschutzmittel informieren. Verantwortlich sind die Pflanzenschutzdienste der jeweiligen Bundesländer.
Unser Rat: Bei unbekannten Unkrautvernichtern aus dem Internet lieber einmal mehr skeptisch sein. Fehlen nachvollziehbare Angaben zu Zulassung und Inhaltsstoffen oder wird mit spektakulären Wirkversprechen, „Bio“-Aussagen und fragwürdigen Siegeln geworben, sollten Sie das Produkt nicht kaufen und keinesfalls anwenden.
Unser Rat
Verzichten Sie am besten ganz auf chemische Unkrautvernichter. Jäten, Hacken oder Ausstechen reichen in vielen Fällen aus, um unerwünschtes Unkraut zu entfernen.
Wenn Sie dennoch ein Pflanzenschutzmittel verwenden möchten, kaufen Sie es möglichst im Fachhandel. Prüfen Sie immer, ob der genannte Wirkstoff bzw. das Produkt in Deutschland zugelassen sind. Seien Sie bei vollmundigen Wirkversprechen, vermeintlichen Gütesiegeln und Bezeichnungen wie „Bio“ oder „Glyphosat-frei“ besonders skeptisch.