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Schulanfang: Wie muss ich mein Kind versichern?

Beginnt für Erstklässlerinnen und Erstklässler der Start in den Schulalltag, fragen sich viele Eltern, ob für ihren Nachwuchs ein besonderer Versicherungsschutz notwendig ist. Wir sagen Ihnen, was zum Schulstart Ihres Kindes zu beachten ist.

Zwei Schulkinder lesen in einen Buch

Das Wichtigste in Kürze

  1. In der Schule und auf dem Schulweg sind Kinder über die Schule kostenfrei gesetzlich unfallversichert.
  2. Für möglicherweise verursachte Schäden sollten Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern über einen Familientarif mitversichert sein.
  3. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann zusätzlich sinnvoll sein. Vom Abschluss einer Renten- bzw. Ausbildungsversicherung für den Nachwuchs rät die Verbraucherzentrale Hamburg ab.
Stand: 28.08.2023

Vor einem Versicherungsschutz der schulpflichtigen Kinder steht die ausreichende Absicherung der Eltern. Erst wenn Sie alle existenziellen Risiken für sich und Ihre Familie abgesichert haben, sollten Sie über zusätzliche Verträge nachdenken. Existenzielle Risiken decken die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung ab.

Kinder sind über die Schule versichert

Alle Schulkinder sind in der Schule, auf dem Schulweg, auf Schulveranstaltungen, Klassenreisen, Schulpraktika, Ausflügen oder Schulfesten über ihre Schule kostenfrei gesetzlich unfallversichert. Das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen als auch an privaten Schulen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei allen Veranstaltungen ist, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule durchgeführt werden. Sollte es hier zu einem Unfall kommen, werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Haftpflichtversicherung sollte Kinder einschließen

Anders sieht es aus, wenn ein Kind einen Schaden verursacht. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Nachwuchs bei Ihrem Haftpflichtversicherer in einem Familientarif mitversichert ist. Dieser Tarif sollte auch deliktunfähige Kinder einschließen. So stellen Sie sicher, dass Geschädigte bei einem von Ihrem kleinen Kind verursachten Schaden nicht leer ausgehen.

Als deliktunfähig gelten in Deutschland Kinder unter sieben Jahren. Für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursachen, haften Kinder sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres nicht. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens 15 Millionen Euro betragen.

Kinderinvaliditätsversicherung kann eine Option sein

Wenn alle existenziellen Risiken für Ihre Familie abgedeckt sind, kann die sogenannte Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) eine Option sein. Diese zahlt bei Invalidität Ihres Kindes in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Im Schadensfall erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Achten Sie darauf, dass Sie eine Rente vereinbaren, die deutlich über den Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro im Monat. Die KIV ist zwar eine teure Versicherung, bietet aber in der Regel einen besseren Schutz als eine private Unfallversicherung. Nur wenige Versicherer bieten überhaupt eine Kinderinvaliditätsversicherung an.

Finger weg von Rentenversicherungen

Wir raten von Rentenversicherungsverträgen für Kinder ab. Sie sind in der Regel sehr teuer, unflexibel und wenig lukrativ. Das gilt auch für Verträge, die als Ausbildungsversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie für Ihr Kind Geld ansparen möchten, sollten Sie dies losgelöst von Versicherungsprodukten tun.

Unser Angebot

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Kinder am besten absichern sollten? Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Kinder passenden Versicherung.

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