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Riester-Rente: Rentenfaktor Klauseln unwirksam

Versicherer dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen nicht einseitig senken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Unwirksame Klauseln benachteiligen Versicherte. Betroffene können ihre Ansprüche mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen geltend machen. 

Nahaufnahme einer Frau, die zerknülltes Papier in der Hand hält

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs AG für unwirksam, mit welcher der Versicherer den Rentenfaktor einseitig senken konnte.
  2. Betroffen sind vor allem bestimmte fondsgebundene Rentenversicherungsverträge, darunter auch Riester- und andere Altersvorsorgeverträge.
  3. Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Nachzahlung oder Neuberechnung geltend machen. 
Stand: 14.01.2026

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie für einen bestimmten Kapitalbetrag erhalten. In einem aktuellen Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az: IV ZR 34/25) hat der BGH entschieden, dass die Klausel, die es erlaubt, diesen Faktor bei veränderten wirtschaftlichen Bedingungen wie steigender Lebenserwartung oder sinkenden Zinsen zu senken – ohne gleichzeitig eine Pflicht zur Wiedererhöhung bei besseren Bedingungen vorzusehen – unzulässig ist. Solche einseitigen Rechte benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Das Urteil betrifft fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen das eingezahlte Kapital in Investmentfonds angelegt ist und der Versicherer den Faktor zur Umrechnung des Kapitals in eine Rentenzahlung flexibler gestalten wollte. 

Ein weiteres Verfahren gegen die Zurich Versicherung wegen einer ähnlichen Klausel ist noch nicht abgeschlossen. 

Welche Versicherungsverträge sind betroffen?

Nach aktuellem Stand enthalten einige der folgenden Verträge solche unwirksamen Klauseln: 

  • fondsgebundene Riester‑Rentenversicherungen
  • private fondsgebundene Rentenversicherungsverträgen
  • fondsgebundene betriebliche Altersvorsorge und fondsgebundene Basis-Renten 

Klassische Rentenversicherungen sind nicht betroffen. 

Was können Betroffene tun?

Wenn Ihr Versicherer in der Vergangenheit den Rentenfaktor gesenkt hat, lohnt sich ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen:

  1. Ist Ihr Vertrag fondsgebunden?
  2. Enthält Ihr Vertrag eine Klausel zur Senkung des Rentenfaktors?
  3. Sieht diese Klausel eine einseitige Absenkung ohne Pflicht zur Wiederanhebung vor?

Können Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, können Sie möglicherweise eine Neuberechnung Ihrer Rente und Nachzahlungen verlangen. 

Musterbrief

Auch wenn das Thema komplex klingt, lohnt sich eine Prüfung. Insbesondere dann, wenn Sie schon länger einen Rentenversicherungsvertrag haben und Ihr Versicherer Sie über Anpassungen der Verträge informiert hat. Wir empfehlen:

Bücher und Broschüren