Riester-Rente: Rentenfaktor-Klauseln unwirksam
Versicherer dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen nicht einseitig senken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Unwirksame Klauseln benachteiligen Versicherte. Betroffene können ihre Ansprüche mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen geltend machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs AG für unwirksam, mit welcher der Versicherer den Rentenfaktor einseitig senken konnte.
- Betroffen sind vor allem fondsgebundene Rentenversicherungsverträge, darunter auch Riester- und andere Altersvorsorgeverträge.
- Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Nachzahlung oder Neuberechnung geltend machen. Die Verbraucherzentralen stellen einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.
Der Rentenfaktor für Rentenversicherungsverträge bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie für einen bestimmten Kapitalbetrag erhalten. In einem aktuellen Verfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klausel, die erlaubt, diesen Faktor bei veränderten wirtschaftlichen Bedingungen wie steigender Lebenserwartung oder sinkenden Zinsen zu senken – ohne gleichzeitig eine Pflicht zur Wiedererhöhung bei besseren Bedingungen vorzusehen – unzulässig ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025, Az. IV ZR 34/25). Solche einseitigen Rechte benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstrittene Urteil betrifft fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen das eingezahlte Kapital in Investmentfonds angelegt ist und der Versicherer den Faktor zur Umrechnung des Kapitals in eine Rentenzahlung flexibler gestalten wollte.
Ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Zurich Versicherung wegen einer ähnlichen Klausel ist noch nicht abgeschlossen.
Welche Versicherungsverträge sind betroffen?
Nach aktuellem Stand enthalten einige der folgenden Verträge die unzulässige Klausel:
- fondsgebundene Riester‑Rentenversicherungen
- private fondsgebundene Rentenversicherungsverträge
- fondsgebundene betriebliche Altersvorsorgeverträge und fondsgebundene Basis-Renten
Klassische Rentenversicherungen sind nicht betroffen.
Was können Betroffene tun?
Wenn Ihr Versicherer in der Vergangenheit den Rentenfaktor gesenkt hat, lohnt sich ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen:
1. Ist Ihr Vertrag fondsgebunden?
2. Enthält Ihr Vertrag eine Klausel zur Senkung des Rentenfaktors?
3. Sieht diese Klausel eine einseitige Absenkung ohne Pflicht zur Wiederanhebung vor?
Ist auf eine oder mehrere dieser Fragen Ihre Antwort „Ja“, können Sie möglicherweise eine Neuberechnung Ihrer Rente und Nachzahlungen verlangen.
Musterbrief
Auch wenn das Thema komplex klingt, lohnt sich eine Prüfung. Insbesondere dann, wenn Sie schon länger einen Rentenversicherungsvertrag haben und Ihr Versicherer Sie über Anpassungen der Verträge informiert hat. Wir empfehlen:
- Sammeln Sie diese Unterlagen und prüfen Sie diese auf entsprechende Klauseln.
- Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen, um Ihre Ansprüche anzumelden.
- Lassen Sie sich bei offenen Fragen von uns beraten – persönlich oder telefonisch.
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