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Sofortrente: Allianz darf keine hohen Beträge nach Widerruf verlangen

4.100 Euro hätte eine 84-jährige Dame an die Allianz zahlen müssen, wenn sie ihren Vertrag für einen Sofortrentenversicherung binnen der gesetzlichen Frist von 30 Tagen widerrufen hätte. Wir sind deswegen gegen den Versicherungskonzern vorgegangen. Mit Erfolg!

Unternehmensflaggen des Versicherungskonzerns Allianz

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Allianz darf von einer Kundin mit einer Sofortrente für die Zeit bis zum Widerruf keinen unangemessen hohen Einmalbetrag verlangen.
  2. Laut Gerichtsurteil darf der Betrag nicht so hoch sein, dass er als Vertragsstrafe ausgelegt werden kann.
  3. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist relevant für alle Sofortrentenversicherungen.
Stand: 25.03.2021

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Allianz Lebensversicherungs-AG verboten, die Widerrufsfolgen bei Sofortrentenversicherungen einzelfallunabhängig zu berechnen. Wir hatten gegen diese Praxis des Versicherers geklagt.

Ausgangspunkt unserer Klage war der Fall einer 84-jährigen Dame, die 50.000 Euro in eine „Allianz PrivatSofortRente Klassik“ investiert hatte. Daraus sollte sie jährlich knapp 4.200 Euro Rente erhalten. Der Vertrag beinhaltete wie üblich eine Widerrufsbelehrung. Auch die Widerrufsfolgen waren geregelt. Demnach sollte die Verbraucherin über 138 Euro pro Tag bis zum Widerruf zahlen. Hätte die Betroffene erst am Ende der gesetzlichen Frist von 30 Tagen widerrufen, so hätte sie über 4.100 Euro an die Allianz zahlen müssen. Diese Berechnung werde dem tatsächlichen Risiko der Allianz nicht gerecht, so das Gericht.

Pauschale Lebenserwartung darf nicht Berechnungsgrundlage sein

Die Allianz muss es nach dem rechtskräftigen Urteil des Stuttgarter Gerichts unterlassen, für die Zeit bis zum Widerruf einen Betrag zu verlangen, der sich nach der Formel berechnet:

  • „Tagessatz lebenslange SofortRente = Einmalbetrag / ((erwartetes Lebensalter - Eintrittsalter der versicherten Person) x 360)“.

Für den vorliegenden Fall der betroffenen Seniorin bedeutet das: Tagessatz = 50.000 Euro / ((85-84) x 360) = 50.000 Euro / 360 = 138,88 Euro. 

Nach dem OLG Stuttgart dürfe der zu zahlende Betrag nicht so bemessen sein, dass er als Vertragsstrafe ausgelegt werden könne. Die im Urteil formulierte Unterlassung bezieht sich auf den Fall, dass die Allianz eine Lebenserwartung von 85 Jahren zugrunde legt und das Eintrittsalter der Versicherten bei 84 Jahren liegt.

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Verträge überprüfen lassen

Sie sollten grundsätzlich gut überlegen, ob eine Sofortrentenversicherung für Sie das richtige Produkt ist. Ist die Versicherung mit so hohen oder ähnlich hohe Kosten wie im vor Gericht verhandelten Fall verbunden, kann der Vertrag im Einzelfall noch beanstandet werden.

Das Urteil der Stuttgarter Richter ist relevant für alle Rentenversicherungen mit Einmalbeträgen. Sollten Sie bei der Allianz im Fall eines Widerrufs Ihrer Sofortrente Beiträge gezahlt haben, ist es sinnvoll, deren Rechtmäßigkeit insgesamt überprüfen zu lassen.

 

Unser Angebot

Wir empfehlen allen Versicherten, die mit ihrer Rentenversicherung gegen Einmalprämie unzufrieden sind, ihren Vertrag von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen. Wenden Sie sich hierfür gerne an unsere Versicherungsexpertinnen und -experten.

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