Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen: Was ändert sich?
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen. Wir erklären, was sich konkret ändert – und warum Sie mit Altverträgen keine voreiligen Entscheidungen treffen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Altverträge (vor dem 19.06.2026 abgeschlossen) ändert sich nichts: Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, wenn die Belehrung fehlerhaft war.
- Neuverträge ab 19.06.2026: Das Widerrufsrecht erlischt automatisch nach 24 Monaten und 30 Tagen – außer bei schwerwiegenden Belehrungsfehlern.
- Widerruf ist oft besser als Kündigung: Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert, bei einem Widerruf gibt es den Rückkaufswert aber zusätzlich auch die Abschlusskosten vom Versicherer zurück.
Bisher galt: War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, konnten Versicherte ihren Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. Mit der neuen Regelung ab Juni erlischt das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen automatisch nach 24 Monaten und 30 Tagen, sofern der Versicherer nur marginale Fehler in der Belehrung gemacht hat oder eine vorvertragliche Information fehlte.
Wichtig: Bei schwerwiegenden Belehrungsfehlern bleibt das „ewige“ Widerrufsrecht auch für Neuverträge ab dem 19.06.2026 bestehen.
Was bedeutet das für Ihre bestehenden Verträge?
Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf Verträge, die vor dem 19. Juni 2026 geschlossen wurden. Wenn Sie einen Altvertrag haben, können Sie diesen weiterhin widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Ein Widerruf ist in den meisten Fällen sinnvoller als eine Kündigung. Bei einer Kündigung erhalten Sie oft nur einen geringen Rückkaufswert.
Widerruf oder Kündigung – was ist besser?
- Widerruf: Bei einem wirksamen Widerruf erhalten Sie neben den Rückkaufswert auch die Abschlusskosten des Vertrages zurück.
- Kündigung: Hier wird meist nur der Rückkaufswert ausgezahlt – dieser liegt oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Unser Rat
Kündigen oder widerrufen Sie Ihren Vertrag nicht voreilig. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu Versicherungen und Geldanlagen.