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Unwetterschaden: Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung kommt für abgedeckte Dächer, Schäden durch umgefallene Bäume oder geflutete Keller auf? Eine Versicherung, die für alles einspringt, gibt es leider nicht. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung wofür zahlt und was zu beachten ist.

Mann mit Schirm bei Sturm

Das Wichtigste in Kürze

  1. Im Falle eines Sturms oder Unwetters deckt keine Versicherung sämtliche Schäden ab.
  2. Versicherungsgesellschaften zahlen ab Windstärke 8.
  3. Eine sofortige Meldung mit Schadensliste und Fotodokumentation an den Versicherer vereinfacht die Regulierung.
Stand: 24.01.2024

Bei Unwetter- oder Sturmschäden gibt es keine Versicherung, die für alles einspringt. Wer zahlt, hängt vom Einzelfall und von der Ursache ab. So greift entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer, Hagel und abgefallene Schornsteine. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mitversichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung übernommen. Wer allerdings Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig und geht leer aus. Auch Schäden durch Blitzschlag werden ersetzt. Dazu muss der Blitz jedoch direkt ins Haus oder die Wohnung einschlagen. Schäden durch Überspannungen bei Blitzeinschlag, die elektrische Geräte in Mitleidenschaft ziehen können, sind nicht automatisch enthalten (steht in der Police).

Fällt ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Die zahlt auch, wenn herabfallende Ziegel Passanten verletzen. Landet ein solcher Ziegel, ein Ast oder ein Baum jedoch auf einem parkenden Auto, muss die Kaskoversicherung des Halters zahlen. Dies gilt auch für Schäden durch Hagelkörner. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.

Kritisch wird es, wenn der Keller oder der Garten überflutet werden. Denn Verwüstungen durch Oberflächenwasser gelten als Elementarschäden und versicherungstechnisch damit als Hochwasser. Hier zahlt eine Gebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung beinhaltet. Als Elementarschäden gelten Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Allerdings gibt es den Elementarschutz nur im Paket. Wer an der Küste wohnt, muss sich also auch gegen Lawinen versichern. In typischen Hochwassergebieten werden Elementarschadenversicherungen erst gar nicht angeboten.

Wichtig: Auch wer umfassend versichert ist, kann nach einem Sturm auf seinem Schaden sitzen bleiben. Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Der Wind muss also mit mehr als 62 Kilometern pro Stunde blasen.

Unser Rat

  • Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich, damit der den Schaden aufnehmen und die Regulierung einleiten kann. Melden Sie den Schaden zu spät, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
  • Machen Sie Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Nur Gefahrenquellen dürfen Sie beseitigen.
  • Erstellen Sie eine detaillierte Schadensliste.

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