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Elementarschadenversicherung – Bei Wind und Wetter

Sie sind die Schrecken eines jeden Hausbesitzers: Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen – je nach Wohnlage. Vor den finanziellen Folgen dieser Naturereignisse schützt eine Elementarschadenversicherung. Wichtig ist, dass der Vertrag zu den Bedürfnissen des Hausbesitzers passt.

Frau steht im Regenmantel und Gummistiefeln auf überschwemmter Straße

Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine Elementarschadenversicherung sichert Hausbesitzer bei Schäden durch Naturgewalten ab: Überschwemmungen, Rückstau von Wasser, Erdbeben, Erdrutsche oder Schneedruck.
  2. Jedoch übernimmt eine Elementarschadenversicherung nicht alle durch die Elemente verursachten Schäden. In bestimmten Fällen greifen die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
  3. Grundsätzlich sollte jeder Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abschließen. In Einzelfällen kann es jedoch schwierig werden, einen Vertrag zu bekommen.
Stand: 09.09.2021

Mit Elementarschäden sind Schäden gemeint, die entweder durch Naturkatastrophen oder einfach durch das Wirken der Natur verursacht werden. Je nach Art des Schadens greift entweder die Elementarschaden-, die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung. Eine Elementarschadenversicherung können Sie in der Regel jedoch nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen. Ein All-Inclusive-Angebot in nur einem Vertrag gibt es leider nicht.

Eine Elementarschadenversicherung sichert Sie im Paket gegen alle Elementargefahren ab. Es besteht nicht die Möglichkeit, einzelne Gefahren auszuschließen. So sind Vulkanausbrüche oder Lawinen auch dann mitversichert, wenn die Lage des eigenen Hauses diese Gefahren eigentlich ausschließt. Ein Küstenbewohner muss sich beispielsweise auch gegen Schneelawinen und Erdbeben versichern.

Welche Schäden übernimmt die Elementarschadenversicherung? Welche nicht?

  • Überschwemmungen: Tritt ein Gewässer über die Ufer oder überschwemmt Regen das Grundstück, spricht man von einer Überschwemmung. Gelangt Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis lässt sich häufig nur schwer beweisen, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
  • Rückstau: Gelangt Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes aufgrund von Regen oder Überschwemmung in das Haus, handelt es sich um einen Rückstau. Wichtig! Die Versicherung leistet nur dann, wenn eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. Wasserschäden durch Leitungswasser deckt die Elementarschadenversicherung hingegen nicht ab. Hier greift die Wohngebäudeversicherung.
  • Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch: Dieser Schutz besteht allerdings nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert.
  • Schneedruck: Stürzt beispielsweise das Dach eines Hauses unter dem Gewicht von Schneemassen ein, greift die Elementarschadenversicherung. Gleiches gilt für durch Schnee-, Eis- oder Geröll-Lawinen verursachte Schäden. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.
  • Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung versichert. Sturmschäden allerdings erst ab Windstärke acht. Schäden durch Sturmfluten sind hingegen nicht versichert.

Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?

Eine Elementarschadenversicherung ist in der Regel ein optionaler Baustein der Wohngebäudeversicherung. Vor dem Abschluss sollten Sie genau prüfen, welche Art von Schaden überhaupt mitversichert ist. Nicht jeder Elementarschaden ist in jedem Szenario automatisch in jedem Vertrag mitversichert. Wie ein Vertrag auf Ihren Bedarf abgestimmt sein sollte, ist individuell sehr unterschiedlich. So sind Elementarschadenversicherungen in Risikogebieten zudem erheblich teuer, oder werden oft sogar gar nicht angeboten.

Nicht jedes Haus liegt an einem Gewässer oder Erdhang. Hamburg gehörte aber in den letzten Jahren zu den Gebieten mit den meisten Starkregenereignissen, die zu Überschwemmungen führten. Gegen diese Schäden sichert Sie allein eine Elementarschadenversicherung ab. Aufgrund der Klimaveränderungen rechnen Experten mit immer häufiger auftretendem Starkregen. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich allen Hausbesitzern eine Elementarschadenversicherung.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie der Versicherung den Schadenfall unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich, melden. Gleichzeitig sind Sie aber auch verpflichtet, größere Schäden bzw. eine Verschlimmerung der Schäden zu verhindern. Trotzdem geht Sicherheit natürlich vor. Machen Sie daher Fotos von den Schäden, bevor es ans Aufräumen oder Wegräumen geht.

Checken Sie danach alle abgeschlossenen Versicherungen um zu prüfen, welcher Schadensfall von welcher Versicherung abgedeckt werden könnte. In der Regel teilt sich dies zwischen Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und der Elementarschadenversicherung auf.

Für die beweglichen Gegenstände kommt in der Regel die Hausratsversicherung auf. Aber auch Reiserücktrittsversicherungen sollten Sie nicht außer Acht lassen, da diese in vielen Fällen die Stornokosten für Reisen, die aufgrund eines Elementarschadens nicht angetreten werden konnten, übernehmen.

Unser Rat

Wenn Sie Fragen zu Ihrer bestehenden oder zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung haben, wenden Sie sich gern an unsere Experten.

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