Kfz-Versicherung wechseln – so geht's
Der 30. November ist bei vielen Kfz-Versicherungen Stichtag für die Kündigung. Wenn Ihr Vertrag zu teuer ist, haben Sie dann die Chance für einen Neuabschluss. Doch beim Wechsel zu einem neuen Anbieter sollten Sie nicht nur auf den Preis achten.

Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Versicherungen können in der Regel bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden.
- Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Fahrzeughalter nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch die Leistungen im Blick behalten.
- Besonders wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen und die Übernahme von Kosten im Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss oder Wildunfall.
Der 30. November ist Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungsverträge, denn viele Policen laufen bis zum Jahresende und verlängern sich dann automatisch. Wenn Sie Ihrer alten Versicherungsgesellschaft den Rücken kehren möchten, sollten Sie sich rechtzeitig – also vorher – um eine Anschlussversicherung kümmern und dabei nicht nur den Preis, sondern vor allem die Leistungen des neuen Vertrags im Blick haben.
Rundum-Check für die Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung kann ganz unterschiedlichen Schutz beinhalten:
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Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die kein Auto auf unseren Straßen unterwegs sein darf.
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Eventuell sinnvoll ist eine Kfz-Kaskoversicherung, die für Schäden am Fahrzeug durch Blitzschlag, Hagel, Brand, Überschwemmung, Sturm, Glasbruch, Kurzschluss sowie nach einem Diebstahl und einem Wildunfall (Teilkasko) aufkommt bzw. auch für Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus zahlt (Vollkasko).
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Überflüssig ist eine Insassenunfallversicherung.
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Überflüssig ist ein Autoschutzbrief, wenn Sie zum Beispiel einen Pannen- und Unfallhilfeschutzbrief bei einem Autoclub haben.
Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist eine gute Gelegenheit, Ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen: Zahlt die Versicherung bei Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit? Wie hoch sind die Deckungssummen im Schadensfall? Muss es fürs eigene Auto ein Vollkaskoschutz sein oder reicht auch Teilkasko?
Nicht nur der Preis zählt
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt: Der billigste Anbieter ist nicht immer der beste. Manche Versicherungen kommen beim Preisvergleich besonders gut weg, weil sie nur die Mindestversicherungssummen – also 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden – absichern oder sich den Einwand der groben Fahrlässigkeit vorbehalten.
Wir empfehlen Versicherungsverträge mit der höchstmöglichen Schadensdeckung von 100 Millionen Euro. Versicherungsgesellschaften, die ihre Verträge auf die Mindestversicherungssumme einschränken, sollten Sie meiden. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherung auch für Schäden aufkommt, die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen, also beispielsweise bei einem Unfall wegen Übermüdung oder Telefonieren ohne Freisprechanlage.
Wenn Sie Geld sparen möchten, sollten Sie überprüfen, ob für Ihr Auto überhaupt noch eine Vollkaskoversicherung notwendig ist. Die kommt zwar auch für Fahrzeugschäden durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus auf, doch zahlt sie nur so viel, wie das Auto noch wert ist. Für ein älteres Fahrzeug reicht daher in der Regel der Teilkaskoschutz.
Unser Rat
Sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie Ihren Kfz-Versicherungsvertrag bei einem anderen Anbieter abschließen möchten, sollten Sie auf ein paar grundlegende Dinge achten:
- Suchen Sie sich zunächst einen neuen Versicherer und kündigen Sie erst dann Ihren alten Vertrag.
- Seien Sie vorsichtig bei Vergleichsportalen im Internet. Diese bilden üblicherweise nicht den gesamten Markt ab. Hinter den Portalen verbergen sich in der Regel Vermittler, die eventuell nur mit bestimmten Gesellschaften zusammenarbeiten. Wir empfehlen den Preisvergleich auf test.de.
- Prüfen Sie die Tarifmerkmale der Police genau. Besonders wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen und die Übernahme von Kosten im Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss oder Wildunfall.
- Seien Sie kritisch mit der Vereinbarung von Rabatten. Prüfen Sie für sich, ob Sie diese auch tatsächlich einhalten können. Schließen Sie beispielsweise einen „Garagen-Tarif“ ab, sollte Ihr Auto auch tatsächlich immer in einer Garage stehen.
- Fragen Sie nach, wie Ihr Fahrzeug eingestuft wird und ob man sich auf die Tarifbedingungen des alten oder des nächsten Jahres bezieht.