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Arbeitsschutz: Safety first

Wenn nach Ausbildung, Uni oder Schule der erste Arbeitsvertrag unterschrieben ist, stehen viele Fragen im Raum: Wie sind die Kolleginnen und Kollegen? Habe ich mein eigenes Büro? Wie ist das mit den Arbeitszeiten? Tatsächlich spielt aber von Anfang an auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große Rolle, denn dabei geht es nicht nur um das Vermeiden von Rückenschmerzen oder eine Lesebrille für die Älteren. 

Junge Leute: Arbeitsschutz (Absolventen, Azubis, Studierende)

Das sollte man wissen

  1. Für den Arbeitsschutz im Betrieb ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alles, was Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit schützt, ihre Arbeitskraft erhält und Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet.
  2. Wichtiges Element des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung – sie ist für jede Tätigkeit bzw. für jeden Arbeitsplatz erforderlich. In ihr werden alle Gefährdungen und die passenden Maßnahmen dargestellt und dokumentiert. Sie ist verpflichtend und der rote Faden des Arbeitsschutzes im Betrieb.
  3. Neben den Vorgesetzten und der Unternehmensleitung können die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte zu Arbeitsschutzthemen angesprochen werden. Auch Personal- oder Betriebsräte haben hierbei ein Mitbestimmungsrecht.
Stand: 01.06.2021

Beim Arbeitsschutz geht es schon lange nicht nur um Arbeitsunfälle und die richtige Sitzhaltung, sondern auch um Fragen wie: Welche Arbeits- und Pausenzeiten muss ich einhalten? Wie sind die Jugendarbeitsschutzregeln? Wie werden Schwangere und Stillende geschützt? Wie kann ich psychischen Belastungen vorbeugen? Wie gehe ich mit Chemikalien, baulichen Vorgaben oder Hygieneregeln um? Es geht also einfach um alles, was die Gesundheit bei der Arbeit schützt oder wiederherstellt.

Das gilt im Betrieb

Gesetzliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz. Hierdurch können Rechtsverordnungen erlassen werden, die einzelne Themen genauer betrachten, beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. 

Was genau im Betrieb beachtet werden muss und welche persönliche Schutzkleidung (PSA) wie zu tragen ist, erfährt man in regelmäßigen Unterweisungen durch die Unternehmensleitung oder eine von ihr benannte Person. Mehrmals im Jahr tritt der Arbeitsschutzausschuss in einer ASA-Sitzung zusammen – hier werden neue Entwicklungen besprochen und passende Maßnahmen beschlossen.

Unser Rat

Schaut euch genau die Gefährdungsbeurteilung und die Handlungsanweisungen an, denn diese Regeln sichern nicht nur den Betrieb ab, sondern helfen auch euch, lange gesund, leistungsfähig und zufrieden zu sein. Gleichzeitig sind Vorschriften oft etwas trocken – wer es anschaulicher mag, kann sich zusätzlich bei der Unfallkasse Nord die gemeinsam mit dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg entwickelte Arbeitsschutz-Kiste ausleihen. In sehr anschaulichen Stationen können dort konkrete Versuche zum Beispiel zu ergonomischem Arbeiten, Hautschutz und Arbeitsunfällen gemacht werden.

Wenn ihr in eurem Betrieb Ideen zur Verbesserungen oder kritische Anmerkungen habt, wendet euch an die für das Thema Arbeitsschutz zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Gelegentlich kann auch das Amt für Arbeitsschutz eine Besichtigung und Beratung durchführen – auch dort ist man für Fragen offen. 

Dieser Artikel wurde erstellt in Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV).