Katlenburger Johannisbeer-Weinschorle Preis +33 %
1 l
0.75 l
Stellungnahme der KATLENBURGER Kellerei GmbH & Co. KG vom 01. Juni 2026:
„(...) Im Zuge einer Sortimentsanpassung Ende 2025 haben wir die Nennfüllmenge unserer Fruchtweinschorlen von 1,0 l auf 0,75 l umgestellt und gleichzeitig ein neues Flaschenformat eingeführt. Dieses neue Format unterscheidet sich deutlich von der bisherigen 1,0-l-Flasche, sodass die Veränderung der Nennfüllmenge für Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennbar ist. Die Füllmenge ist zudem selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben klar und gut sichtbar auf dem Etikett angegeben. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus loben wir die Nennfüllmenge zusätzlich auf dem Vorderetikett aus. Von den Umstellungen sind die Sorten Maracujawein-Schorle, Rhabarberwein-Schorle und Jojannisbeerwein-Schorle betroffen. Hintergrund dieser Entscheidung sind mehrere Faktoren. Unsere Fruchtweinschorlen basieren auf Fruchtsäften als zentralem Bestandteil, deren Verfügbarkeit und Preisentwicklung zunehmend von schwankenden Erntebedingungen klimabedingt beeinflusst werden. Gleichzeitig sind die Kosten für Rohstoffe, Verpackung, Energie und Logistik in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Vor diesem Hintergrund sind wir zunehmend an wirtschaftliche Grenzen gestoßen, diese Entwicklungen vollständig intern aufzufangen. Dabei war es für uns entscheidend, keine Abstriche bei der Qualität der eingesetzten Rohwaren zu machen, auch im Hinblick auf die zunehmend qualitäts- und konsumbewussten Verbraucherinnnen und Verbraucher. Um weiterhin die gewohnte Qualiät sicherstellen zu können, haben wir uns für die Anpassung der Gebindegröße entschieden. An der Rezeptur wurde somit bewusst nichts verändert - Geschmack und Produktqualität bleiben unverändert. Zudem sehen wir, dass sich Konsum- und Lebensgewohnheiten verändern. Insbesondere kleinere Haushalte und ein bewussterer Konsum führen zu einer steigenden Nachfrage nach kleineren Gebindegrößen, denen das 0,75-l-Format Rechnung trägt. Im Hinblick auf die Preisgestalltung ist zu berücksichtigen, dass sich die Kostenstruktur bei unterschiedlichen Packungsgrößen nicht proportional zur Füllmenge verändert. Zwar sinkt der Einsatz an Rohware, wesentliche Kostenbestandteile wie Abfüllung, Verpackung und Logistik bleiben jedoch weitgehend konstant. Eine rein lineare Anpassung des Verkaufspreises im Verhältnis zur Füllmenge ist daher nicht möglich. Die Endverbraucherpreise werden im Übrigen eigenständig durch den Handel festgelegt, sodass wir keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkrete Preisgestaltung im Lebensmittelhandel haben. Zusammenfassend handelt es sich bei der Umstellung aus unserer Sicht um eine transparente Anpassung an veränderte wirtschaftliche, rohstoffseitige und marktbedingte Rahmenbedingungen und nicht um eine Irreführung von Verbaucherinnen und Verbrauchern. (...)”
Verbraucherhinweis und eigene Recherche