400 g
380 g
Auf die Bitte der Verbraucherzentrale Hamburg um eine Stellungnahme hat der Hersteller Homann Feinkost GmbH nicht geantwortet.
400 g
380 g
Auf die Bitte der Verbraucherzentrale Hamburg um eine Stellungnahme hat der Hersteller Homann Feinkost GmbH nicht geantwortet.
900 ml
850 ml
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Froneri Ice Cream Deutschland GmbH vom 18. Mai .2026:
„(...) Wir beobachten kontinuierlich das Marktgeschehen sowie Verbraucherbedürfnisse, Nachfrageentwicklungen und Warenverfügbarkeiten. Auf dieser Basis passen wir unsere Produkte regelmäßig an. Dabei ist es uns wichtig, stets die gewohnte Mövenpick Qualität anzubieten. Im Zuge einer Sortimentsanpassung haben wir uns dazu entschieden, die Größen der Klassik-Range auf 850 ml zu vereinheitlichen. Dies machte die Anpassungen einzelner Produkte erforderlich, unter anderem bei der Sorte Vanilla Chocolate. Zur konkreten Preisgestaltung können wir keine Angaben machen, da diese grundsätzlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Handelspartners liegt. (...)”.
Wie in der Stellungnahme des Herstellers mitgeteilt, sind auch weitere Sorten von der Reduzierung der Füllmenge betroffen.
125 ml
100 ml
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Perrigo Deutschland GmbH vom 05. Juni 2026:
„(...) Die Tube wurde von 125 ml auf 100 ml angepasst und gleichzeitig proportional verkleinert. Die veränderte Packungsgröße ist somit bereits optisch erkennbar, und die Füllmenge ist wie gesetzlich vorgeschrieben gut sichtbar auf der Verpackung angegeben. Es handelt sich daher nicht um eine „Mogelpackung“ oder eine versteckte Täuschung. Im Hinblick auf den Preis möchten wir ergänzen, dass auch wir in den vergangenen Jahren mit deutlich gestiegenen Rohstoff‑, Herstellungs‑ und Logistikkosten konfrontiert waren. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation haben wir versucht, den Verkaufspreis so lange wie möglich stabil zu halten. Die Anpassung der Füllmenge ist Teil dieses Bemühens, weiterhin die gewohnte Produktqualität anbieten zu können, ohne den Preis unmittelbar zu erhöhen. (...)"
340 g
284 g
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Iglo GmbH vom 04. Juni 2026:
„(...) Im Zuge der Integration der Submarke iglo Green Cuisine in die Kernmarke iglo wurden die BLUBB Sticks Ende 2025 in die Spinatkategorie überführt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Anpassung an das bestehende Verpackungs- und Vermarktungskonzept der Produktreihe. Die enthaltene Stückzahl ist auf der Vorderseite der Verpackung klar lesbar und mit der Platzierung rechts oben sehr gut sichtbar ausgewiesen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die Produktmenge unmittelbar erkennen können. Zwischen der alten und der neuen Verpackung besteht auch keinerlei Verwechslungsgefahr, da es sich um eine farblich und grafisch komplett neue Gestaltung handelt. (...)"
1 l
0.75 l
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der KATLENBURGER Kellerei GmbH & Co. KG vom 01. Juni 2026:
„(...) Im Zuge einer Sortimentsanpassung Ende 2025 haben wir die Nennfüllmenge unserer Fruchtweinschorlen von 1,0 l auf 0,75 l umgestellt und gleichzeitig ein neues Flaschenformat eingeführt. Dieses neue Format unterscheidet sich deutlich von der bisherigen 1,0-l-Flasche, sodass die Veränderung der Nennfüllmenge für Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennbar ist. Die Füllmenge ist zudem selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben klar und gut sichtbar auf dem Etikett angegeben. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus loben wir die Nennfüllmenge zusätzlich auf dem Vorderetikett aus. Von den Umstellungen sind die Sorten Maracujawein-Schorle, Rhabarberwein-Schorle und Jojannisbeerwein-Schorle betroffen. Hintergrund dieser Entscheidung sind mehrere Faktoren. Unsere Fruchtweinschorlen basieren auf Fruchtsäften als zentralem Bestandteil, deren Verfügbarkeit und Preisentwicklung zunehmend von schwankenden Erntebedingungen klimabedingt beeinflusst werden. Gleichzeitig sind die Kosten für Rohstoffe, Verpackung, Energie und Logistik in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Vor diesem Hintergrund sind wir zunehmend an wirtschaftliche Grenzen gestoßen, diese Entwicklungen vollständig intern aufzufangen. Dabei war es für uns entscheidend, keine Abstriche bei der Qualität der eingesetzten Rohwaren zu machen, auch im Hinblick auf die zunehmend qualitäts- und konsumbewussten Verbraucherinnnen und Verbraucher. Um weiterhin die gewohnte Qualiät sicherstellen zu können, haben wir uns für die Anpassung der Gebindegröße entschieden. An der Rezeptur wurde somit bewusst nichts verändert - Geschmack und Produktqualität bleiben unverändert. Zudem sehen wir, dass sich Konsum- und Lebensgewohnheiten verändern. Insbesondere kleinere Haushalte und ein bewussterer Konsum führen zu einer steigenden Nachfrage nach kleineren Gebindegrößen, denen das 0,75-l-Format Rechnung trägt. Im Hinblick auf die Preisgestalltung ist zu berücksichtigen, dass sich die Kostenstruktur bei unterschiedlichen Packungsgrößen nicht proportional zur Füllmenge verändert. Zwar sinkt der Einsatz an Rohware, wesentliche Kostenbestandteile wie Abfüllung, Verpackung und Logistik bleiben jedoch weitgehend konstant. Eine rein lineare Anpassung des Verkaufspreises im Verhältnis zur Füllmenge ist daher nicht möglich. Die Endverbraucherpreise werden im Übrigen eigenständig durch den Handel festgelegt, sodass wir keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkrete Preisgestaltung im Lebensmittelhandel haben. Zusammenfassend handelt es sich bei der Umstellung aus unserer Sicht um eine transparente Anpassung an veränderte wirtschaftliche, rohstoffseitige und marktbedingte Rahmenbedingungen und nicht um eine Irreführung von Verbaucherinnen und Verbrauchern. (...)”
18 Waschladungen
16 Waschladungen
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Henkel AG & Co KGaA vom 18. Juni 2026:
„(...) Die Formeln wurden so überarbeitet, dass Spee Power Caps nun 20 Prozent mehr Frische bietet und starke Waschleistung in jedem Waschprogramm. „All in 1“ wird auf der Vorderseite der Verpackungen von Spee Power Caps Universal und Color ausgelobt. Zur Einführung der überarbeiteten Formeln haben wir uns entschieden, die kleinste Gebindegröße unserer beiden Varianten von Spee Power Caps nur noch mit einem Inhalt für 16 Waschladungen statt zuvor 18 Waschladungen anzubieten. Der Inhalt wurde somit von 0,216 kg auf 0,192 kg reduziert. Dabei wird die Anzahl der Waschladungen deutlich auf der Vorderseite der Packungen genannt. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für Spee Power Caps für 16 Waschladungen, die wir dem Handel geben, gesenkt haben: Lautete unsere UVP für 18 Waschladungen bisher 4,79 Euro, so liegt unser UVP für 16 Waschladungen mit unseren neuen Formeln von Spee Power Caps nun bei 3,99 Euro. Pro Waschladung Spee Power Caps reduziert sich somit der UVP um zwei Cent bzw. sieben Prozent. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir als Hersteller keinen Einfluss auf die Endverbraucherpreise im Handel. Es ist uns lediglich gestattet, dem Handel eine unverbindliche Preisempfehlung zu geben. Wie der Handel mit dieser Preisempfehlung umgeht, entscheidet allein der Handel. (...)"
Davor hieß das Produkt "4 in 1".
22 Waschladungen
20 Waschladungen
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Henkel AG & Co. KGaA vom 26. März 2026:
„(...) Gerne informieren wir Sie ausführlicher über den Relaunch von Spee zum Februar 2026, auf den unter anderem auch mit einem „NEU“-Sticker auf den Flaschen von Spee Gel aufmerksam gemacht wird. Die Formeln wurden so überarbeitet, dass Spee Gel nun 50 Prozent mehr Frische bietet und eine bessere Waschleistung in jedem Waschprogramm. Zudem bestehen die Flaschenkörper der fünf unterschiedlichen Varianten von Spee Gel nun zu 65 Prozent aus recyceltem Kunststoff. „All in 1“ wird auf den Etiketten von Spee Gel Universal, Spee Gel Color und Spee Gel Sensitive ausgelobt. Bei den beiden unterschiedlichen Varianten Deo-Frische stehen „Frische-Kick“ bzw. „Blüten-Frische“ im Mittelpunkt des Designs. Zur Einführung der überarbeiteten Formeln haben wir uns entschieden, die kleinste Gebindegröße unserer unterschiedlichen Varianten von Spee Gel nur noch mit einem Inhalt für 20 Waschladungen statt zuvor 22 Waschladungen anzubieten. Der Inhalt wurde somit von 990 ml auf 900 ml reduziert. Dabei wird die Anzahl der Waschladungen deutlich auf der Vorderseite der Flaschen genannt. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für Spee Gel für 20 Waschladungen, die wir dem Handel geben, gesenkt haben: Lautete unsere UVP für 22 Waschladungen bisher 4,79 Euro, so liegt unser UVP für 20 Waschladungen mit unseren neuen Formeln von Spee Gel nun bei 3,99 Euro. Pro Waschladung Spee Gel reduziert sich somit der UVP um zwei Cent bzw. acht Prozent. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir als Hersteller keinen Einfluss auf die Endverbraucherpreise im Handel. Es ist uns lediglich gestattet, dem Handel eine unverbindliche Preisempfehlung zu geben. Wie der Handel mit dieser Preisempfehlung umgeht, entscheidet allein der Handel. (...)”
Davor hieß das Produkt "4 in 1".
256.5 g
228 g
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der Mars GmbH vom 02. Juni 2026:
„(...) Unser bisheriger BOUNTY® Multipack mit 9 Riegeln à 28,5 Gramm wird seit März 2026 sukzessive durch ein neu eingeführtes Multipack-Format ersetzt. Dieses enthält vier mal zwei Riegel à 28,5 Gramm. Hintergrund der Anpassung ist, dass wir weiterhin Produkte von höchster Qualität herstellen und deren Verfügbarkeit gemeinsam mit unseren Handelspartnern für alle Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen möchten. Auch wir sind vom weltweit spürbaren Inflationsdruck betroffen und müssen weiterhin Kostensteigerungen von Rohstoffen und Energie verkraften. Gleichzeitig investieren wir in unsere Produktentwicklung, nachhaltige Lieferketten und Produktion. Wir versuchen, diese Kosten so weit wie möglich intern aufzufangen. Angesichts der aktuellen Marktbedingungen haben wir die schwierige Entscheidung getroffen, bei unserem BOUNTY® Multipack Anpassungen vorzunehmen. Auf der Verpackung ist der Inhalt in g aufgedruckt und im Geschäft sind die Grundpreise von den Händlern pro 1 kg ausgezeichnet. Die Preisgestaltung im Geschäft obliegt ausschließlich den jeweiligen Händlern. (...)“
Teilweise ist der Preis der alten und neuen Packung gleich. In diesem Fall liegt die versteckte Preiserhöhung bei 12,5%.
42 Stück
36 Stück
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der RB Hygiene Home Deutschland GmbH vom 01. Juni 2026:
„(...) Im Rahmen eines Produkt-Relaunches im April 2026 wurde das Finish Ultimate Plus Maxi Pack angepasst. Dies erfolgte im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe des Produkts sowie einer Überarbeitung der Verpackung. Bei unseren Spülmaschinentabs der Marke Finish handelt es sich um komplex entwickelte Reinigungsprodukte, deren Leistungseigenschaften fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden. Unsere Forschungs- und Entwicklungsabteilung arbeitet kontinuierlich daran, Leistung und Anwendungseigenschaften weiter zu optimieren; dabei berücksichtigen wir sowohl die fortlaufende technische Entwicklungen moderner Haushaltsgeschirr spülmaschinen als auch die sich hieraus ergebenden Veränderungen der jeweiligen Spülprogramme. Unabhängig davon ist es uns ein wichtiges Anliegen, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über den Inhalt unserer Produkte zu informieren. Aus diesem Grund findet sich die Stückzahl der enthaltenen Caps deutlich im Blickfang der Verpackung sowie farblich vom übrigen Verpackungsdesign abgesetzt auf der Vorderseite an gleich zwei Stellen. Die Information ist damit für Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar erkennbar und bereits vor dem Kauf ohne Weiteres wahrnehmbar. Im Zusammenhang mit dem Relaunch weist zudem ein entsprechender Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung auf die neue Formulierung hin. Im Zuge des Relaunches wurde die Stückzahl der Caps in Finish Ultimate Plus Maxi Pack – wie von Ihnen richtigerweise festgestellt – von 42 auf 36 Caps angepasst. Begleitend hierzu haben wir jedoch auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für das Produkt verringert. Ungeachtet dessen weisen wir jedoch aus drücklich darauf hin, dass die konkrete Preisgestaltung gegenüber Endverbraucherinnen und Endverbrauchern – einschließlich der Regalpreise im stationären Handel – vollkommen eigenständig durch die jeweiligen Händler erfolgt . Auf diese Preisgestaltung haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. (...)”
60 g
40 g
Verbraucherhinweis und eigene Recherche
Stellungnahme der TEEKANNE GmbH & CO. KG vom 28. Mai 2026:
„(...) Bei TEEKANNE Fenchel-Anis-Kümmel wurde das Gesamtfüllgewicht von 60 g auf 40 g pro
Packung angepasst. Die Anzahl der enthaltenen Teebeutel bleibt unverändert bei 20 Stück
pro Packung. (...) Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kosten entlang der
gesamten Wertschöpfungskette. Insbesondere Rohwaren-, Energie-, Produktions-, Logistikund Personalkosten haben sich in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Über diese Kostenbereiche hinweg verzeichnet TEEKANNE seit 2022 einen anhaltenden Kostenanstieg von rund 20 %. Eine Entspannung dieser Entwicklung ist derzeit leider nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund wurde die Füllmenge pro Beutel angepasst. Auch mit der angepassten Füllmenge bleiben die gewohnte Produktqualität und das gewohnte Geschmackserlebnis erhalten. Dies wurde zusätzlich durch einen Verbrauchertest bei einem unabhängigen Institut bestätigt.Die Anzahl der Teebeutel und damit auch die Portionsgröße für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben unverändert: Eine Packung enthält weiterhin 20 Teebeutel bzw. 20 Tassenportionen. (...) Auch die unverbindliche Preisempfehlung wurde nicht erhöht. Die Umstellung erfolgt seit April 2026. (...) die Rezeptur sowie die Zusammensetzung und Qualität der Mischung bleiben unverändert. Angepasst wurde ausschließlich die Füllmenge pro Beutel. Das Beutelfüllgewicht sowie die Anzahl der Teebeutel sind auf der Verpackung gesetzeskonform angegeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich somit jederzeit transparent über den Inhalt informieren. Für die 20er Packung beträgt die unverbindliche Preisempfehlung sowohl vor als auch nach der Anpassung weiterhin 2,19 EUR. (...)“
Folgende Sorten sind ebenfalls von der Füllmengenreduzierung betroffen:
Wir führen seit Jahren eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste mit versteckten Preiserhöhungen auf der Basis Ihrer Beschwerden. Mit derzeit rund 1.000 Einträgen beleuchtet die Liste unter Nennung der Namen von Produkt, Hersteller und Händler die Maschen der Anbieter – in der aktuellen Mogelpackungsliste oben auf dieser Seite und unserer alten Liste im PDF-Format.
Wir erhalten immer wieder Nachfragen, ob unsere Berechnungen korrekt sind. Hier die kurze Erklärung mit einem konkreten Beispiel. Für den Preisvergleich von alter und neuer Packung nutzen wir als Bezugsgröße in der Regel den Grundpreis, also den Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter.
Der Preisaufschlag beim Grundpreis beträgt im unten gezeigten Fall 1,10 Euro (4,38 Euro + 1,10 Euro = 5,48 Euro). Im Vergleich zum ursprünglich gezahlten alten Preis von 4,38 Euro sind das 25 Prozent mehr. Diese 25 Prozent sind die versteckte Preiserhöhung, die wir angeben. Die Füllmengenreduzierung hingegen entspricht nie der versteckten Preiserhöhung. Sie beträgt in diesem konkreten Fall – bei einer Schrumpfung von 500 auf 400 Gramm – 20 Prozent.
| Produkt | Inhaltsmenge | Preis | Grundpreis |
| Alte Packung | 500 g | 2,19 Euro | 4,38 Euro pro kg |
| Neue Packung | 400 g | 2,19 Euro | 5,48 Euro pro kg |
Wir führen die Mogelpackungsliste, weil sich jeden Tag Menschen über versteckte Preiserhöhungen ärgern und die Nase voll haben von der sogenannten Shrinkflation. Wurden Sie auch hinters Licht geführt, dann nutzen Sie gerne unser Formular, um uns Ihre aktuelle Mogelpackung zu melden. Auf diese Weise können wir auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher warnen.
Wenn Sie Ihrem Ärger Luft machen wollen, sollten Sie außerdem eine Nachricht an den Anbieter schreiben. Mit unserem Musterbrief können Sie ein passendes Schreiben an Anbieter aufsetzen, die ihre Produkte klammheimlich geschrumpft haben. Einfach herunterladen, ergänzen und abschicken – per Post oder direkt als E-Mail an den Kundenservice.
Verbraucherhinweis und eigene Recherche