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Pressemitteilung vom 24. Mai 2018

Abwimmeln beim Widerspruch von Lebensversicherungen gestoppt

Versicherer Neue Leben gibt Unterlassungserklärung gegenüber Verbraucherzentrale ab

Wollten Kunden der Neue Leben Lebensversicherung AG ihre Lebens- oder privaten Rentenversicherungen wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln, erhielten sie oft Antwortschreiben mit vermeintlich triftigen Gründen, die zur Ablehnung des Anliegens führten. Nun hat sich der Versicherer gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet, bestimmte irreführende Aussagen hinsichtlich des Widerspruchsrechts zu unterlassen.

„Bisher führte die Neue Leben zum Teil vorgeschobene Argumente ins Feld, damit Versicherte von ihren Forderungen Abstand nahmen und kein Geld zurückverlangten“, berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei habe der Versicherer in seinen Ablehnungsschreiben höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs entweder komplett ignoriert oder falsch interpretiert.

„Es ist unglaublich, dass wir der Versicherungsbranche ständig Selbstverständlichkeiten abringen müssen“, ärgert sich Becker-Eiselen. Die Rechtslage bezüglich des Widerspruchs bei Lebens- und Rentenversicherungen sei eindeutig und dennoch würden Verbraucher von Versicherern noch immer mit falschen Behauptungen abgespeist. Verletzt die Neue Leben die in der Unterlassungserklärung getroffenen Vereinbarungen, wird eine Vertragsstrafe fällig. 

Die Verbraucherschützerin rät Betroffenen: „Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Bestehen Sie auf der Umsetzung geltenden Rechts und halten Sie an Ihren Rückzahlungsforderungen fest.“ Verbraucher, die Probleme beim Widerspruch haben, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.

Die Neue Leben Lebensversicherung AG hatte in der Vergangenheit wie viele andere Versicherer beim Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen teilweise falsch über das Widerspruchsrecht belehrt. Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung kann dazu führen, dass Versicherungskunden auch heute noch alten Verträgen widersprechen und diese rückabwickeln können. Sie erhalten in diesem Fall ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.

Weitere Informationen zum Fall Neue Leben und zu den Möglichkeiten des Widerspruchs bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.