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Pressemitteilung vom 14. Mai 2020

Angst vor Corona wegen fehlender Krankenversicherung

Verbraucherzentrale verzeichnet mehr Beratungsanfragen und fordert Perspektive für Betroffene

An die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg wenden sich zurzeit vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht krankenversichert sind. Sie fürchten hohe Krankenhausrechnungen, die sie möglicherweise zahlen müssen, wenn sie wegen einer Corona-Infektion künstlich beatmet werden sollten. Die Hamburger Patientenschützer klären in den Beratungsgesprächen, welche Wege zurück in den Versicherungsschutz bestehen.

Unversichert trotz Versicherungspflicht

Seit über zehn Jahren gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung eine allgemeine Versicherungspflicht. Doch der Versicherungsschutz wird nicht kontrolliert, die Beiträge werden nicht immer automatisch eingezogen. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler können sich privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wer sich nicht kümmert, hat keine Versicherung und schon bald einen Schuldenberg. Die Beiträge für die Zeit ohne Versicherungsschutz müssen nachgezahlt werden. Dazu können Verzugszinsen und sogenannte Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat für die Beitragsschulden kommen.

Hohe Hürden für die Rückkehr

„Eine Rückkehr in den Versicherungsschutz ist möglich, aber für viele Betroffene sind die Hürden einfach zu hoch. Die aufgelaufenen Beitragsschulden können sie in der Regel nicht auf einen Schlag begleichen“, so Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. So gebe es beispielsweise grundsätzlich keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Einige Krankenkassen ließen sich allenfalls für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf ein. Dabei wäre laut Sunken gerade ein Recht auf Ratenzahlung besonders hilfreich. Mit einer wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung ist der volle Versicherungsschutz nämlich wiederhergestellt, wenn die vereinbarten Raten zuverlässig gezahlt werden.

Verbraucherzentrale fordert realistische Perspektive

„Krankenkassen und Krankenversicherungen müssen verpflichtet werden, mit Nicht-Versicherten Ratenzahlungen zu vereinbaren, die zu deren finanziellen Möglichkeiten passen. Außerdem sollte der Säumniszuschlag auf ein angemessenes Niveau gesenkt werden“, fordert Sunken. Eine Krankenversicherung sei in Corona-Zeiten wichtiger denn je, doch rund 80.000 Menschen in Deutschland würden immer noch ohne leben. „Wir können es uns generell, aber besonders jetzt nicht erlauben, dass Menschen den Gang zum Arzt meiden, weil sie nicht versichert sind.“

Beratung bei der Verbraucherzentrale

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Ratsuchende ohne Krankenversicherung. Auskünfte geben die unabhängigen Expertinnen und Experten am Telefon unter (040) 24832-230 (Mo bis Do, 11 – 13 Uhr). Weitere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/krankenversicherung


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