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Pressemitteilung vom 9. November 2021

Das Einbehalten von Verwahrentgelten auf Sparbüchern ist rechtswidrig

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Commerzbank AG

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage beim Landgericht Frankfurt gegen die Commerzbank AG eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherschützer darf das Unternehmen kein Verwahrentgelt für Guthaben auf Sparbüchern von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Die Verbraucherschützer bewerten diese Praxis als rechtswidrig. Das gilt auch für das Vorhaben der Commerzbank, mit Bestandskunden gesonderte Vereinbarungen über als sogenannte „Guthabenentgelte“ getarnte Verwahrentgelte zu treffen.

Zweck des Sparens ad absurdum geführt

Spareinlagen sind im Grunde Darlehensverträge. Die Kundinnen und Kunden gewähren der Bank ein Darlehen und erhalten dafür einen Zins. „Die Kundinnen und Kundinnen sollen nicht nur keine Zinsen mehr erhalten, sondern darüber hinaus auch noch für das von ihnen gewährte Darlehen zahlen. Durch diese Regelung wird der Zweck eines Sparvertrages ad absurdum geführt“, kritisiert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verwahrentgelte gelten aus juristischer Sicht nicht als Negativzinsen. Die Commerzbank hat angekündigt, 0,5 Prozent auf einen Betrag über der von ihr festgelegten Freigrenze zu berechnen.

„Über das Verwahrentgelt wälzt die Commerzbank allgemeine Betriebskosten oder sonstige Aufwendungen, die im Interesse des Unternehmens liegen, auf ihre Kundinnen und Kunden ab, ohne dass diese im Gegenzug eine zusätzliche Leistung erhalten“, urteilt Klug. „Dem Verwahrentgelt steht keine gesonderte Dienstleistung gegenüber, die eine Bepreisung rechtfertigen würde."

Neue Einnahmequelle der Banken

Die Finanzbranche begründet Verwahrentgelte immer wieder mit der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Nach Abzug eines Freibetrages müssen Banken für ihre Einlagen bei der EZB Zinsen zahlen. Die Banken argumentieren, mit dem Verwahrentgelt diese Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg hinterlegen die Banken aber nicht sämtliche Einlagen bei der EZB, sondern nur einen Bruchteil davon. „Das Kerngeschäft einer Bank ist die Verwendung von Einlagen für die Herausgabe von Krediten und nicht die Hinterlegung von Spareinlagen bei der EZB“, so Klug. „Wir gehen davon aus, dass die Banken mit dem Verwahrentgelt eine neue Einnahmequelle entdeckt haben. Zudem ist die Berechnung völlig intransparent. Wir bezweifeln, dass die Banken die Zinsersparnis durch die eigenen EZB-Freibeträge an ihre Kundinnen und Kunden in voller Höhe weitergeben.“


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