Debeka Stornoabzugsklausel: Jetzt Ansprüche geltend machen
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kundinnen und Kunden, die im Jahr 2022 ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben, bis Ende des Jahres ihre Ansprüche auf Rückerstattung des Stornoabzuges beim Versicherer geltend zu machen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz untersagte dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. die Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen (AZ: 2 UKl 1/23). Die Kammer folgte damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg. Die rechtswidrige Klausel ermöglichte dem Versicherer, bei einer frühzeitigen Beendigung eines Vertrages durch den Versicherungsnehmer neben den gängigen Stornokosten eine weitere Stornogebühr von bis zu 15 Prozent abzuziehen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Aus Sicht der Verbraucherschützer führte die Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten. Nach § 169 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Das Urteil des OLG Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof läuft.
„Leider drängt für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Zeit“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ansprüche aus im Jahr 2022 gekündigten Verträgen verjähren Ende 2025. „Betroffene sollten umgehend ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. „Es wäre anständig von der Debeka, wenn sie bis zur endgültigen Entscheidung des BGH auf die Einrede der Verjährung verzichten würde“, fordert Klug.
Sollte die Debeka nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten, so müssten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 31. Dezember 2025 Klage oder Beschwerde bei der Ombudsfrau oder der Öffentlichen Rechtsauskunft einreichen, um die Verjährung zu hemmen.
Im Jahr 2022 wurden laut Geschäftsbericht der Debeka Lebensversicherung 87.175 Verträge durch eine Kündigung vorzeitig beendet. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg sind ab 2008 geschlossene Verträge von einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug betroffen. „Angenommen, es wurden 30 Prozent der im Jahr 2022 gekündigten Verträge ab 2008 abgeschlossen und bei diesen Verträgen im Schnitt ein Stornoabzug in Höhe von 1.500 Euro je Vertrag erhoben, dann reden wir über ein Volumen von mehr als 39 Millionen Euro“, so Klug.
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