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Pressemitteilung vom 5. Dezember 2024

Debeka: Stornoabzugsklausel nach Kapitalmarktsituation rechtswidrig

OLG Koblenz hält Klage der Verbraucherzentrale Hamburg für begründet

Das Oberlandesgericht Koblenz untersagt dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. die Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Die Kammer folgt damit im Wesentlichen einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg. Die rechtswidrige Klausel ermöglicht dem Versicherer, bei einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer neben den gängigen Stornokosten eine weitere Stornogebühr von bis zu 15 Prozent abzuziehen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2024, Az. 2 UKl 1/23).

Benachteiligung der Versicherten

Aus Sicht der Verbraucherschützer führt die Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten. Nach § 169 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. 

„Das Gericht hat eine Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die verwendete Klausel lässt Kundinnen und Kunden im Unklaren darüber, mit welchem Stornoabzug sie bei einer Kündigung rechnen müssen. Die Berechnungen dahinter können die Betroffenen weder nachvollziehen, noch sind sie ihnen überhaupt bekannt. Angesichts der Höhe der Abzüge von oft mehreren tausend Euro ist das fatal.“ Das Gesetz verpflichtet Versicherungsunternehmen, Versicherte bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei Kündigung drohenden Abzuges zu unterrichten, damit sie dessen wirtschaftliche Bedeutung erkennen können.

Das Urteil des OLG Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Da das Gericht eine Revision zugelassen hat, gehen die Verbraucherschützer davon aus, dass in letzter Instanz der Bundesgerichtshof eine Entscheidung fällen wird. 

Vertragsprüfung der Verbraucherzentrale

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit unklaren oder hohen Abzügen bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen konfrontiert sind, rät die Verbraucherzentrale Hamburg dazu, ihre Verträge unabhängig prüfen zu lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka. Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren davon betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine Vertragsprüfung für Lebens- und Rentenversicherungsverträge an. Mehr Informationen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherschützer unter: www.vzhh.de/lebensversicherung


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.