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Pressemitteilung vom 1. Juli 2021

Essen und Getränke zum Mitnehmen nur selten in Mehrwegbehältnissen

Verbraucherzentralen fordern nach Anbieterbefragung mehr überregionale Mehrweglösungen

Ab 3. Juli dürfen Gastronomen und Einzelhändler in Deutschland Lebensmittel oder Getränke zum Außer-Haus-Konsum nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen verkaufen. Viele Unternehmen nutzen zum Verpacken ihrer Waren mittlerweile Ersatzmaterialien wie Pappe oder Papier, zeigt eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen Bayern und Hamburg sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Wenige Firmen bieten ihren Kundinnen und Kunden jedoch Mehrwegbehältnisse als umweltfreundliche und nachhaltige Transportmöglichkeit an. Um Ressourcen zu schützen, müssen bundesweit einheitliche und praktikable Mehrweglösungen etabliert werden, fordern die Verbraucherzentralen.

Einwegverpackungen bei To-go-Produkten weiter dominant

Insgesamt 26 der nominell umsatzstärksten Anbieter für To-go- Verpflegung haben die Verbraucherschützer zu ihren Verpackungs-lösungen für die Mitnahme von Speisen und Getränken im Frühjahr 2021 befragt. 13 Unternehmen beantworteten den versendeten Fragenbogen, darunter waren die Biomarkt-Kette Basic, Burger King, Coffee Fellows, Denn’s, Hofpfisterei, Kaufland, Kentucky Fried Chicken, L’Osteria, McDonalds, Nordsee, Tank & Rast, Tchibo und Valora. Die beiden Einzelhändler Edeka und Marktkauf schickten allgemein gehaltene Antworten zu Nachhaltigkeit und Firmenstrategie.

  • 13 Anbieter nutzen mittlerweile Papier- statt Plastiktüten.
  • 10 Firmen geben in ihren Filialen Getränke in beschichten Pappbechern aus. Allgemein ist ein Trend zu Einwegverpackungen und Besteck aus Ersatzmaterialien zu erkennen. 9 Betriebe verwenden jedoch noch immer Kunststoffdeckel für das Verschließen von Getränkebechern.
  • 8 Unternehmen füllen Getränke in Mehrwegbechern ab. Viele Händler, Kaffeebars, Backshops und Gastronomen kooperieren hierfür mit Recup, einem bundesweiten Pfandsystem für Coffee-to-go.
  • Nur 2 Firmen bieten in ihren Filialen neben Trinkbechern auch andere Mehrwegbehältnisse an. Insbesondere bei Speisen ist das Mehrweg-Angebot überschaubar. Meist besteht nur das Angebot, mitgebrachte Boxen befüllen zu können.

„Leider führt das Verbot von Einwegkunststoff dazu, dass augenscheinlich kompostierbare oder ,biologische’ Einwegverpackungen aus Naturmaterialien wie Pappe, Bambus oder Zuckerrohr als Alternativen zum Einsatz kommen. Die sehen zwar nach öko aus, sind es aber oft nicht“, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ein echtes Engagement seitens der Betriebe, Verpackungen zu reduzieren und auf Mehrweg umzusteigen, konnten wir leider nur bei sehr wenigen Anbietern erkennen.“

Mehrweg für viele Firmen bislang keine Option

Sowohl Händler als auch Gastronomen äußerten gegenüber den Verbraucherzentralen Bedenken und Vorbehalte hinsichtlich überregionalen Mehrwegsystemen für den Außer-Haus-Verzehr. Als Probleme wurden mangelnde Kundenakzeptanz, aber auch zu hohe Investitionen, Platzmangel und Hygienevorschriften genannt. Trotzdem werden Restaurants, Bistros und Cafés ab 2023 per Gesetz verpflichtet sein, ihre Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

„Die Abfallmengen steigen rasant. Gerade im To-go-Bereich hat sich das Müllproblem durch Corona nochmals verschärft“, so Jorde. „Einzig sinnvoller Ausweg aus dieser Misere sind verbraucherfreundliche, gut etablierte und überregionale Mehrwegsysteme. Nun können Unternehmen Vorreiter werden und zeigen, wie wichtig ihnen das Thema Nachhaltigkeit wirklich ist“, so Umweltexperte Jorde. 

Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik

Während im Bereich der Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen für den Einzelhandel schon teilweise Vorgaben zu Bepfandung, Rücknahme und Verwertung bestehen, blieben die sogenannten Serviceverpackungen bisher weitgehend ohne solche Regelungen. Durch die Novellierung des Deutschen Verpackungsgesetzes und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 zu Einwegplastik werden die Rahmenbedingungen verändert. Diese treten zum Teil ab 3. Juli 2021 in Kraft, während die Umsetzung einer strikteren Mehrwegstrategie ab 2023 gültig wird.

Weitere Informationen zum Thema sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/to-go


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