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Pressemitteilung vom 17. Mai 2016

Genossenschaften: Nicht alles ist Gold was glänzt

Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Anbietern des Grauen Kapitalmarkts

Genossenschaften schließen als wirtschaftliche Vereine Geschäfte ab und investieren das Vermögen ihrer Mitglieder beispielsweise in Immobilien oder Projekte der Energieproduktion und -versorgung. Doch der gute Name der Rechtsform wird zunehmend von Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts missbraucht, die mit staatlicher Förderung und Gewinnbeteiligungen um Anleger werben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, der zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vorliegen.

Genossenschaften unterliegen, anders als Genossenschaftsbanken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, nicht der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei einigen Anbietern ist es daher möglich, im Falle einer Insolvenz als Mitglied alle eingezahlten Beträge zu verlieren oder sogar Nachzahlungen leisten zu müssen. Die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG formuliert das in § 10 Absatz 3 ihrer Satzung beispielsweise wie folgt: „Reicht das Vermögen der Genossenschaft (...) zur Deckung der Schulden nicht aus, so ist das ausscheidende Mitglied verpflichtet, von dem Fehlbetrag einen (...) zu berechnenden Anteil, höchstens jedoch den Teil eines Geschäftsanteils, der noch nicht eingezahlt ist, (...) zu zahlen.“ 

„Der nicht nur auf der Internetseite der Protectum eG, sondern auch von anderen Genossenschaften geschürte Eindruck, es handele sich um Genossenschaftssparen und damit eine sichere Sparanlage, ist also falsch“, resümiert Gabriele Schmitz, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. So bekam beispielsweise eine Sparerin der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG nach sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Wartezeit einen Bilanzverlust von fast 500.000 Euro vorgelegt, der dazu führt, dass sie ihr angespartes Geld nicht zurückerhält.

„Zwischen Werbung und Wirklichkeit klafft bei vielen Genossenschaften eine große Lücke“, meint Schmitz. Die Investitionen seien oft riskante Geldanlagen. Den vollmundigen Versprechungen der Anbieter, wie beispielsweise „Genossenschaftssparen bringt Sie garantiert nicht um den Schlaf“ oder „Die Wohnungsgenossenschaft hat sich zu einer modernen und sicheren Vermögensanlage entwickelt“, stünde der Totalverlust des eingezahlten Vermögens gegenüber. Schmitz rät Verbrauchern daher dringend, ihr Geld nicht ohne eine genaue Prüfung des Kleingedruckten in Genossenschaften zu investieren und sich vorab umfassend über die Rechte und Pflichten als Mitglied zu informieren.

Betroffene, die Probleme mit Geldanlagen in Genossenschaften haben, können sich an die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Persönliche Beratungsgespräche finden nach Terminvereinbarung unter termine@vzhh.de oder Tel. (040) 24832-107 statt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.