Kostenloser Online-Service unterstützt bei Widerspruch gegen Einstufung der Pflegekasse
Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Dabei geht es immer auch um die Frage, wie die Pflege bezahlt wird. Ein zentraler Punkt ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse. Doch oft können Betroffene die Entscheidung nicht nachvollziehen oder fühlen sich falsch bewertet und möchten Widerspruch einlegen. Hier setzt der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen an, der um eine wichtige Funktion erweitert wurde. Ratsuchende können damit die Einstufung der Pflegekasse prüfen und entscheiden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Wie funktioniert das?
Wer einen Bescheid der Pflegekasse erhalten hat, kann die Angaben des Gutachtens mit der eigenen Pflegesituation im Pflegegradrechner vergleichen. Weichen die Ergebnisse ab, erstellt das Tool automatisch ein individuell begründetes Widerspruchsschreiben, das heruntergeladen und direkt an die Pflegekasse geschickt werden kann. Beispiele aus der Praxis:
- Wenn sich ein Widerspruch lohnt: Herr M. wurde nur in Pflegegrad 2 eingestuft, obwohl seine Einschränkungen deutlich größer sind. Der Pflegegradrechner kommt nach Eingabe seiner tatsächlichen Belastungen zum Ergebnis Pflegegrad 3 und erstellt für ihn ein Widerspruchsschreiben, das er herunterladen, ausdrucken und an die Pflegekasse schicken kann.
- Wenn ein Widerspruch nicht nötig ist: Frau R. wollte gegen ihren Bescheid zu Pflegegrad 1 vorgehen. Im Pflegegradrechner erfährt sie, warum ihre Alltagsprobleme bei der Haushaltsführung nicht in die Bewertung einfließen. Sie versteht die Entscheidung besser und sieht von einem Widerspruch ab.
Ob es sinnvoll ist, gegen den Bescheid der Pflegekasse vorzugehen, hängt vom Einzelfall ab. Mit dem Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Betroffene eine fundierte Entscheidung treffen. Link zum kostenlosen Online-Service: www.vzhh.de/pflegegradrechner
Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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