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Pressemitteilung vom 12. September 2018

Lebensversicherer Zurich Deutscher Herold kassiert Abmahnung

Verbraucherzentrale Hamburg geht gegen Ablehnungsschreiben zum Widerspruch vor

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft wegen Irreführung abgemahnt. Die Versicherungsgesellschaft hatte die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages gegenüber einem Verbraucher abgelehnt, obwohl sie nach Urteilen des Bundesgerichtshofs zum Widerspruchsrecht dazu verpflichtet gewesen wäre.

„Wir haben (...) alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung (...) erfüllt. (...) Den Widerspruch weisen wir somit zurück.“, schreibt der Lebensversicherer an seinen Kunden. Nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherschützer verstößt die Zurich Versicherung jedoch gegen geltendes Recht. Denn in der Belehrung des betroffenen Vertrages steht, dass ein Widerspruch in Schriftform, also beispielsweise in Form eines Briefes mit eigenhändiger Unterschrift des Versicherten, zu erfolgen habe. „Das ist schlichtweg falsch“, meint Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Als der Vertrag unterzeichnet wurde, war bereits die Textform zulässig. Es ist also auch ein Widerspruch per E-Mail ohne Unterschrift möglich. Die Zurich hat den Verbraucher demnach nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt. Der Vertrag darf rückabgewickelt werden“, erläutert der Versicherungsexperte.

Weil die Rechtslage eindeutig ist und dem Versicherten ein Widerspruch seines Lebensversicherungsvertrages nach § 5a VVG a.F. zusteht, hat die Verbraucherzentrale Hamburg das Ablehnungsschreiben der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG als unlautere irreführende geschäftliche Handlung abgemahnt. Der Versicherer soll zukünftig nicht mehr behaupten dürfen, dass er bei den betroffenen Verträgen ordnungsgemäß über den Widerspruch belehrt habe. „Es gibt höchstrichterliche Urteile, die bestätigen, dass die Belehrung der Zurich falsch ist und trotzdem erhält der Verbraucher ein solches Abwimmelschreiben“, ärgert sich Biernoth. Er rät Versicherten, hartnäckig zu bleiben und sich nicht mit falschen Behauptungen abspeisen zu lassen, wenn sie ihren Lebensversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchbelehrung rückabwickeln möchten. Die unabhängigen Experten der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützen dabei.

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat wie viele andere Versicherungsgesellschaften beim Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen in der Vergangenheit teilweise falsch über das Widerspruchsrecht belehrt. Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung kann dazu führen, dass Versicherungskunden auch heute noch alten Verträgen widersprechen und diese rückabwickeln können. Sie erhalten in diesem Fall ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.

Hinweis: 
Weitere Informationen über die Abmahnung gegen das Unternehmen Zurich Deutscher Herold und andere Versicherungsgesellschaften sowie zu den Möglichkeiten des Widerspruchs bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.