Veranstaltungen

Warenkorb
Pressemitteilung vom 30. Januar 2026

Licht und Schatten: Die neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Verbraucherzentrale Hamburg gibt Überblick über Änderungen

Seit Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95 für Balkonkraftwerke. Die neue Norm legt technische Standards verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom sicher in das heimische Netz einspeisen, technisch ausgeführt sein müssen und wie sie an das heimische Stromnetz angeschlossen werden sollen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem eines: steigende Kosten und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.

„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich Sicherheit bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern. Leider hat die Norm auch einige Schattenseiten“, so Matthias Döring, von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

1. Anschluss über die Steckdose möglich 

Balkonkraftwerke, im Fachjargon Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schuko-Stecker angeschlossen werden, wenn

  • Die Leistung der Solarmodule nicht mehr als 960 Watt beträgt
  • der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder
  • einen Trennschalter oder
  • der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. 

Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob der Anschluss über die Schuko-Steckdose erlaubt ist. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein. Diese Leitung muss der Hersteller bereitstellen. 

2. Klare Leistungsgrenzen

Die neue Norm gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, mit wie viel Leistung ihre Balkonkraftwerke höchstens ins Hausnetz einspeisen dürfen. 

Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Leistung der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss höchstens 960 Watt betragen, nur bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker oder bei einer separaten Leitung in die Unterverteilung bis 2000 Watt. Wer mit vier Solarmodulen die höhere Leistung installieren möchte, um Stromkosten zu sparen, muss nun einen Elektriker beauftragen.

3. Mechanische Sicherheit 

Hersteller müssen ihre Anlagen nach der neuen Norm mit vielen Vorgaben zertifizieren lassen: Statik, Gebrauchsanweisungen, Kennzeichnungen. Weiterhin müssen sie entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Das bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits Sicherheit bei eventuellen Schadensregulierungen, andererseits führt dies zu höheren Anlagenpreisen. Kleine Anbieter, die sich das Zertifizierungsverfahren nicht leisten können, drohen vom Markt zu verschwinden und auch gebrauchte Solarmodule kommen bei den beliebten Minisolaranlagen wohl nicht mehr zum Einsatz.

4. Anmeldung und Anbau

Stecker-Solargeräte müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. 

Wer als Mieterin oder Mieter ein Balkonkraftwerk an der Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen möchte, benötigt dafür die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. 

Jetzt Termin vereinbaren

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet Hamburger Haushalten kostenlose, unabhängige und individuelle Energieberatung. Unter der (040) 24832-250 (Telefonhotline der Hamburger Energielotsen) können Interessierte Montag und Dienstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 16 Uhr Beratungstermine vereinbaren. Weitere Informationen.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg

Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Durch die Übernahme des Eigenkostenanteils für Beratungen durch die Stadt Hamburg sind alle Beratungen im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ für Hamburger Haushalte kostenfrei. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.