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Pressemitteilung vom 7. Oktober 2025

Mikrofinanzfonds: Irreführende Werbung

Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Fondsanbieter Invest in Visions

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Landgericht Frankfurt/M. Klage wegen irreführender Werbung gegen die Invest in Visions GmbH eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen dem Anbieter des IIV Mikrofinanzfonds vor, Verbraucherinnen und Verbraucher über die nachhaltige Wirkung des Publikumsfonds zu täuschen. Demnach suggeriere das Unternehmen in seiner Werbung, dass mit einer Investition in den IIV Mikrofinanzfonds Armut bekämpft, eine soziale Wirkung erzielt sowie ein Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen erreicht würde. Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung war Invest in Visions nicht bereit. 

„Die in der Werbung getroffenen Aussagen zur Armutsbekämpfung oder Nachhaltigkeit des Fonds hat Invest in Visions bislang nicht belegen können“, so Dr. Heidi Pätzold von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen führe lediglich Buch über die Art, Anzahl und Höhe der vergebenen Kredite sowie über die Verteilung der Darlehen zwischen Männern und Frauen beziehungsweise zwischen Stadt und Land. „Dass aufgrund der Mikrokreditvergabe tatsächlich Armut reduziert, Geschlechtergerechtigkeit verbessert, Arbeitsplätze gefördert oder Ungleichheiten bekämpft werden, wird von IIV gar nicht überwacht. Ein messbarer Beitrag zu einer Verbesserung der sozialen oder wirtschaftlichen Lage der Kreditempfänger ist mit den vom Anbieter zusammengetragenen Daten nicht feststellbar. Ein klarer Fall von Impact Washing“, so Pätzold weiter.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die Einordnung des IIV Mikrofinanzfonds als anspruchsvollen sogenannten Art. 9-Fonds daher für unzulässig. Der für die Klassifizierung als Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) erforderliche Beitrag zu einem sozialen Ziel werde aus Sicht der Verbraucherschützer von Invest in Visions weder gemessen noch kontrolliert. Das Unternehmen führe keine aussagekräftige Wirkungsmessung durch.


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