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Pressemitteilung vom 19. Juni 2018

Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

Verbraucherzentralen nehmen kostenpflichtige Vorsorgeangebote unter die Lupe

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom einfachen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, machen Verbraucher vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige Online-Angebote versprechen eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke, die Ratsuchende von Ministerien erhalten, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen können“, so Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Bei der Überprüfung von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten stellten die Verbraucherzentralen fest, dass die meisten Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. „Schlimmstenfalls können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn diese als Unsicherheit des Verfassers interpretiert werden. Dann ist das Geld für solch eine vermeintliche Optimalversion schlecht investiert“, so Kranich. 

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte, mit denen die Online-Verfügungen vermarktet werden. Häufig suggerieren diese, ohne die beworbene Patientenverfügung der Medizin hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, sagt Kranich.

Wichtige Hinweise zum Thema erhalten Ratsuchende auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de oder im Seminar „Patientenverfügung und Betreuung“, das regelmäßig am zentralen Standort der Verbraucherzentrale Hamburg im Stadtteil St. Georg stattfindet. Für die kommenden Termine am 21. Juni, 16. August und 20. September ist die Anmeldung noch möglich.

Pressemitteilung und Verbraucherinformation wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erarbeitet, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.


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