Pfandärger: Verbraucherzentrale kritisiert Rücknahmepraxis im Handel
Bei der Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen stoßen Verbraucher und Verbraucherinnen regelmäßig auf Widerstände. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Beschwerden aus den vergangenen sechs Jahren ausgewertet. Das Ergebnis: Verweigerte Rücknahmen von Pfandbehältnissen sind ein flächendeckendes Ärgernis und oft rechtswidrig. Die Verbraucherschützer kritisieren die Rücknahmepraxis des Handels.
Pfandärger ist ein verbreitetes Problem
Die Verbraucherbeschwerden betreffen Händler im gesamten Bundesgebiet, besonders häufig große Supermärkte und Discounter wie Edeka, Rewe, Netto, Kaufland, Penny, Aldi, Lidl, Getränke Hoffmann, Norma und Hit. Die Begründungen für die Ablehnung ähneln sich: Etikett unlesbar (47 Prozent), Automat defekt (23 Prozent), Produkt nicht im Sortiment (14 Prozent) oder ein angeblich volles Lager (3 Prozent). Doch die genannten Gründe sind in der Regel rechtlich nicht haltbar.
Klare Rechtslage für Pfandrückgabe
Nach dem Verpackungsgesetz sind die meisten Händler verpflichtet, Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen. Dabei ist unerheblich, wo die Flaschen oder Dosen gekauft wurden. Die Verpackung muss lediglich leer und das Pfandlogo erkennbar sein. „Ob eine Dose zerdrückt oder eine Flasche verschmutzt ist, spielt keine Rolle“, erklärt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Auch auf die Marke kommt es nicht an. Gibt es Verpackungen im Sortiment des Händlers, die in Form, Art und Größe dem Leergut gleichen, ist dieses anzunehmen. Verkauft ein Geschäft beispielsweise Aludosen, müssen Einwegdosen von allen Marken akzeptiert werden.
„Die Rücknahme pfandpflichtiger Verpackungen ist keine Frage von Kulanz, sondern eine gesetzliche Pflicht“, sagt Verbraucherschützer Jorde. Er fordert bessere Kontrollen seitens der zuständigen Behörden und Bußgelder für die Händler, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
Millionenbeträge bleiben im Handel
„Jede Flasche oder Dose, die nicht zurückgegeben wird, bedeutet bares Geld – allerdings nicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern für den Handel“, so Jorde. Schätzungen zufolge summiert sich der sogenannte Pfandschlupf in Deutschland zugunsten der Getränkeindustrie auf mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr, bezahlt von den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Von Zurückweisungen bei der Pfandrückgabe besonders betroffen sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg vor allem Pfandsammler und -sammlerinnen, für die das Pfandgeld eine überlebenswichtige Einkommensquelle darstellt. Viele berichten von Schikanen, Hausverboten oder sogar Polizeieinsätzen. „Es ist beschämend, wie mit Menschen umgegangen wird, die lediglich ihr Recht einfordern“, meint Jorde.
Mehr Informationen zum Thema sowie ein Musterschreiben für Betroffene sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/pfand.
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