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Pressemitteilung vom 7. September 2023

Schlechtes Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt über Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben

Nach dem heutigen Berufungstermin erwartet die Verbraucherzentrale Hamburg kein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 3 U 286/22). In zweiter Instanz verhandelt das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main, in dem es der Commerzbank AG untersagte, von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten zu verlangen.

„Das Gericht hat uns zu verstehen gegeben, dass es Sparverträge mit Girokonten gleichsetzt. Ein schlechtes Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Girokonten verwahren Geld von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dies sei auch bei Spareinlagen so. Laut OLG sei auch bei Sparverträgen das Verwahren von Geld zu bepreisen.“ Ein Urteil hat das Gericht für den 5. Oktober angekündigt. „Sofern das OLG eine Revision zulässt, werden wir weitere Schritte prüfen“, so Klug weiter. „Wir halten die Vereinbarungen der Commerzbank zu Verwahrentgelten weiterhin für intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen.“

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis der Commerzbank AG im November unzulässig erklärt. Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut, alle betroffenen Kundinnen und Kunden darüber zu informieren, dass die Klauseln über Verwahrentgelte unwirksam sind und nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Bank hatte gegen das Landgerichtsurteil Berufung eingelegt. (Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18. November 2022, Az. 2-25 O 228/21, nicht rechtskräftig).

Mit dem Verfahren gegen die Commerzbank AG wollen die Hamburger Verbraucherschützer grundsätzlich juristisch klären lassen, ob Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern oder Sparkonten zulässig sind.

Mehr Informationen zum Thema Negativzinsen auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/negativzinsen


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.